Alleinerziehend, na und?

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Namensänderung bei alleingen Sorgerecht

Thema: Namensänderung bei alleingen Sorgerecht

Ich möchte gerne den Nachnahmen meines 4-jährigen Sohnes ändern lassen. Dieser trägt zurzeit den Nachnahmen seines Vaters. Mit dem Vater meines Kindes war ich nicht verheiratet. Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater leistet keine Unterhaltszahlungen, ist scheinbar untergetaucht, kümmert sich schon seit Jahren nicht um das Kind. Die Namensgebung von damals war ein Fehler, den ich wirklich bereue. Diese Fehlentscheidung von damals möchte ich gerne rückgängig machen. Mein Kind soll meinen Nachnamen bekommen. Kann ich den Nachnamen meines Kindes noch ändern?

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 14:20



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wenn du das alleinige sorgerecht hast funktioniert das. ruf doch mal beim jungenamt an, die können dir das genauer sagen

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 14:37



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Ich habe mich schon bei der zuständigen Dienstleistungsbehörde für Öffentlich-rechtliche Namensänderungen informiert. Es wurde behauptet, dass kein wichtiger Grund vorliegen würde, der dies rechtfertigen würde. Außerdem habe ich die Namensänderung damals unwiederruflich beim Standesamt unterschrieben. Ich habe aber in manchen Foren und Beiträgen gelesen, dass es welche geschaft haben. Jetzt weiß ich nicht, was ich glauben soll. Gibt es da noch Hoffnung?

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 15:09



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Beantrage es per Anwalt beim Gericht und begründe es damit, daß es weder Unterhaltszahlungen noch persönliche Kontakte gibt. Somit ist der Name fremd. Der Vater ist unauffindbaqr und kann nicht um Zustimmung gebeten werden. Wenn Du einen guten Anwalt hast, hast Du Chacen. LG mousy

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 15:30



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guck mal unter namens recht. http://www.scheidung-online.de/index.html

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 16:50



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Hallo, das ist gar micht einfach - ja, sogar fast unmöglich. Kämpfe seit der Geburt meiner Tochter bzw. seit November 2003 darum. Bisher leider erfolglos. Mein Ex zahlt keinen Unterhalt, erkundigt sich nicht beim JA, reagiert nicht auf Schreiben vom JA, etc. Meine Tochter sagt sogar, sie heißt so wie ich - den anderen Namen findet sie ekelig und hat auch keinerlei Beziehung, da sie ihren Vater nicht wirklich kennt. Ich habe ihn in der SS noch verlassen und er hat meine Maus bisher 4x gesehen und zwar im Oktober 2003, Januar 2004 und April 2004. Dann hat er den Besuchskontakt abgebrochen. Dann hat er sie letztmalig am 13.12.2005 vor Gericht gesehen, da war sie keine 2 1/2 und sie nicht beachtet. Hoffe, wir bekommen das noch durch!!! Chiara wird 4,5 Jahre alt. LG Danie mit Chiara *13.07.03

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 00:01



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Also Unterhalt hat nichts mit dem Namensrecht zu tun, das nur als Anmerkung vorweg. Normalerweise wäre es kein Problem, den namen zu ändern, wenn ihr nicht verheiratet wart und alle ihre alten Namen behalten hätten. Da das Kind aber schon eine Nmaensänderung durchlebt hat, kann man nun nicht ständig wieder eine Änderung vornemen.... jetzt zurück zu deinem Mädchennamen, später dann nach einer evtl. Heirat zum neuen Familiennamen.... das würde wohl etwas zuweit gehen. Das Kind hat jetzt den Namen seines Vaters und damit auch einen klaren Bezug zu seiner Abstammung. welchen grund für eine erneute Namensänderung hast du denn? reine Konsmetik, oder gibt es da einen tiefergehenden Grund?

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 09:25



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Wer "untertaucht", verliert die Rechte Ebenso wertete das OLG Oldenburg die Absicht der Mutter, mit der Namensänderung des Kindes endlich alle Brücken zu ihrem früheren Partner abzubrechen, als rechtlich völlig unerheblich (Az.: 11 UF 26/99). Schlechte Karten hat der leibliche Elternteil dagegen, wenn er den Kontakt zu dem Kind abgebrochen hat. In diesem Fall dürfe seine Zustimmung zu der Namensänderung ersetzt werden, meinten die Oberlandesgerichte Hamm (Az.: 5 UF 360/99) und Bamberg (Az.: 7 UF 90/00). Dies gelte erst recht, so das OLG Oldenburg, wenn mit dem „Untertauchen“ zugleich eine Verletzung von Unterhaltspflichten verbunden sei (Az.: 11 UF 121/99). Formal ist zu beachten, dass einer Namensänderung nicht nur der leibliche Vater, sondern auch das Kind selbst zustimmen muss, sobald es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Nach Meinung des OLG Köln genügt es nicht, wenn das Jugendamt erklärt, das Kind sei mit der Namensänderung einverstanden. Vielmehr müsse es diese Erklärung „höchstpersönlich“ und in öffentlich beglaubigter Form abgeben (Az.: 14 UF 35/99). Außerdem könne auf eine persönliche Anhörung von Eltern und Kind nicht verzichtet werden, so dass eine Entscheidung „nach Aktenlage“ unzulässig sei, heißt es in einem weiteren Beschluss des Gerichts (Az.: 14 UF 220/98). http://www.kidnet.de/detail.php?id=804&m=0&grid=8 Unterhalt und Namensrecht können also doch im weitesten Sinne zusammenhängen ;-)

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 14:55



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ich finde es ganz schön heftig, wenn ein Kind (wirklich von sich aus???) in dem Alter einen Namen eklig findet ;-O

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 15:00



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...vielen Dank für die super Antworten. Ich habe jetzt eine Anwältin kontaktiert. Diese Woche sollte ich mehr wissen. Vielleicht gibt es doch noch eine Chance. Falls es wirklich nicht gehen sollte, muss ich mich damit abfinden. Bis jetzt fällt mir es aber schwer den Nachnamen meines Kindes auf den Briefkasten zu schreiben und überhaupt diesen überall angeben zu müssen. Ich berichte hier weiter, sobald ich etwas neues weiß...

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 11:56



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Ist aber definitiv so! Sie sagt es von sich aus! Der name wird auch "verunstaltet" und irgendwie immer falsch verstanden. Sie ist für ihr Alter auch schon ziemlich weit und sagt von sich aus, sie hat keinen Papa und sie braucht auch keinen. LG Danie

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 03:19



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...Hallo, hier der letzter Stand bei dem Namensänderungsversuch - für alle die ähnlich Probleme haben. Meine Anwältin hat in meinem Namen ein Schreiben an das Standesamt verfasst. Dies hat jedoch nicht viel gebracht. Dieses Schreiben wurde direkt zum Amt für Öffentlich-Rechtliche-Namensänderung geschickt. Von diesem erhielt ich kurz darauf Post. Die nötigen Formulare habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt. Mit der zuständigen Person dort habe ich schon davor telefonischen Kontakt gehabt, sie machte mit damals eigentlich keine Hoffnung auf Erfolg. Ich warte jetzt geduldig ab, ohne wirklich überzeugt zu sein, dass es klappt. Die Kosten für den Antrag nehme ich in Kauf. Wenn die Behörde den Vater findet, wird er noch zu rede gestellt - danach wird es erst entschieden.

Mitglied inaktiv - 13.05.2008, 13:18