Alleinerziehend, na und?

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Jobangebot und Arbeitsamt

Thema: Jobangebot und Arbeitsamt

Hallo, ich weiß, dass ich mich bei der Arge melden muss, wenn ich eine Arbeit aufnehme. Nun zum Problem: ich habe seit längerem ein Arbeitsangebot, aber noch keinen Vertrag. Das ist auch von meinem Abschluss abhängig, der noch nicht ganz geschafft ist. Sprich ich schreibe grade an meiner Thesis. Nun kann der Chef mir noch keinen Vetrag ausstellen, weil sein Partner (ebenfalls Chef) ganz plötzlich verstorben ist und dort ziemliches Chaos herrscht. Bisher kannte ich es aber nur so, dass das Arbeitsamt einen unterschriebenen Vertrag sehen möchte, den ich nicht habe. Wenn ich nur hingehe und mitteile, dass ich vorraussichtlich fertig werde und vorraussichtlich einen Job habe ist das mehr als dürftig. Ich möchte nun alles richtig machen und weiß nicht wie!? Gruß

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 09:38



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vielleicht tuts was zur Sache.... ich beziehe als Studentin natürlich kein Hartz 4, aber die Kinder sind dank fehlendem Unterhalt berechtigt. Vorraussichtlich werde ich dann ganz vom Amt weg sein und kein aufstockendes Hartz 4 mehr benötigen.

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 09:40



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Also wenn ich das richtig verstehe, arbeitest du noch nicht da bzw. beziehst noch kein Gehalt? Und zum Vertrag ausstellen sind sie nicht fähig? Dann würde ich erstmal abwarten, wer weiss ob das überhaupt klappt (ich wünsch es dir natürlich).

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 09:44



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Hi, ich arbeite noch nicht, da ich zur Zeit noch meine Thesis schreibe. Das klappt auf jeden Fall, das ist schon klar, besonders, so makaber das klingt, nachdem nun ein Chef verstorben ist. Die auteilung der beiden Inhaber war eben diese, dass der verstorbene alles intern geregelt hat und der jetzige Chef alles extere. Deswegen kommt er jetzt dem internen Chaos nur schlecht nach und musste schon Aufträge absagen. Er kann es kaum erwarten wann ich anfange....muss sich aber vorrangig um laufende Aufträgge kümmern und hat keine Zeit den ganzen Vertragskram zu erledigen. Er sagte Frau XXX das ist nur noch ne Unterschrift! Am 1.9. gehts los!!!! Thesis-Abgabe ist am 19.8. Kolloqium am 31.8 also Stress pur

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 09:58



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Melden musst du erst, wenn du einen vertrag hast. es geht ja eh nur um dein gehalt und WANN du es bekommst. also solange du nicht arbeitest, kannst du denen nix mitteilen. lg

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 10:02



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Solange nichts absolut fest bzw. belegbar ist würde ich vermuten, daß eine vorherige Meldung beim A.-amt nur Durcheinander und Schwierigkeiten mit sich bringt.

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 11:20



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zurück zahlen kann man zur Not immernoch...

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 11:35



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danke euch, so werd ich´s dann wohl machen, habe nur bedenken, dass ich dann eine Strafe bekomme oder so. Aber solange ich tatsächlich nix unterschrieben hab.... dann geh ich halt sofort hin und gut ist.

Mitglied inaktiv - 31.07.2010, 16:45



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..hast du einen mündlichen Arbeitsvertrag, der genauso rechtsgültig ist, wie ein schriftlicher. http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/muendlicher-arbeitsvertrag-moeglich/index.html

Mitglied inaktiv - 01.08.2010, 11:46