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Nachtrag zum Unterhalt Volljährigkeit PKV

Thema: Nachtrag zum Unterhalt Volljährigkeit PKV

Habe unten noch etwas vergessen. Da ja jetzt mit Volljährigkeit mein Sohn der Kläger wäre, müsste er als Schüler doch auf jeden Fall PKV bekommen, oder? Ich befürchte nämlich, dass ich keine bekomme, müsste so grenzwertig sein bei der Berechnung, bzw. bei mir dann auf jeden Fall mit Ratenzahlung.

von Taya am 11.11.2018, 00:40



Antwort auf Beitrag von Taya

Ich meine Prozesskostenhilfe PKH, nicht PKV.

von Taya am 11.11.2018, 00:51



Antwort auf Beitrag von Taya

ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war. mit volljährigkeit wird auch das gehalt der mutter miteinbezogen. wenn das kind noch zuhause wohnt, kann dein anteil mit kost und logis abgegolten werden. unterm strich ist der zahlbetrag dann u.u. eben niedriger als der BIS 18. kann also sein, dass er sich deswegen die fitnessstudiohälfte abgezogen hat. dass er jetzt baut, ist sein privatvergnügen. du hast recht, nur dein sohn kann jetzt etwas tun. er würde pkh bekommen, aber ich habe seinerzeit bei 5 anwälten angefragt, ob sie das mandat übernehmen würden-keiner wollte das. die berechnung scheint ziemlich aufwändig zu sein. und-dein sohn muss auch bereit sein, gegen den vater vorzugehen.

Mitglied inaktiv - 11.11.2018, 14:02