Hallo erstmal,
also, meine Tochter kommt dieses Jahr zur Schule...ich bin von ihrem Vater schon seit zwei Jahren getrennt, mein Problem ist nur, dass sie immernoch seinen Nachnamen trägt und er denkt er könnte jetzt alles allein regeln mit Schule und so.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, aber es stört mich das sie nicht meinen Namen trägt, weil das viele Komplikationen dadurch gibt...
Kann ich den Namen meiner Tochter einfach wieder ändern lassen?
von
Renesmee09
am 22.05.2013, 12:07
Nö, einfach so ändern lassen kann man Namen ganz sicher nicht, nebenbei ändert das an der Sache mit dem Sorgerecht nichts.....
Was gibt es bei der Schule zu regeln? Würdest Du eine andere Schule wählen oder was?
Und wieso gibt es wegen dem Namen Komplikationen?
von
Fru
am 22.05.2013, 12:12
Hi,
nein, Nachname ändern lassen ist nicht. Mein Sohn hat auch den Nachnamen seines Vaters, ich jedoch alleiniges Sorgerecht (ihm war der Name wichtiger, mir das Sorgerecht). Meine Tante ist Standesbeamtin, die hatte mich damals mehrfach darauf hingewiesen, dass die Namenserteilung nicht rückgängig gemacht werden kann.
Bei der Anmeldung für Vorkindergarten usw, gebe ich an, dass ich alleiniges Sorgerecht habe, so dass es dort wenigstens schonmal bekannt ist.
Ich empfinde es nur als lästig, wenn man beim Kinderarzt mit Frau Y. angesprochen wird, obwohl mal Frau X. ist.
VG
Demdalya
von
Demdalya
am 22.05.2013, 12:29
ein wirkliches Problem ist es nicht, oder???
von
Fru
am 22.05.2013, 12:36
Problem? Nein...
Lästig - Ja... Aber es gibt schlimmeres.
Beim Kinderarzt wirds denen glaub auch langsam peinlich, wenn ich auf ein Frau Y immer mit X antworte
Und sonst... Ja, manchmal wird man gefragt und dann wirds halt kurz erklärt und gut.
Und manchmal wünsch ich mir insgeheim, wenn der Kleine dann mal in vielen vielen Jahren vielleicht heiraten sollte, dann hat er ja die Möglichkeit den Namen seiner zukünftigen anzunehmen
von
Demdalya
am 22.05.2013, 15:00
Warum korrigierst du denn den Kinderarzt? Ich tue das nicht, nicht weil es denen peinlich sein könnte, sonder weil es mir vollkommen egal ist wie man mich anspricht. Nur wenn es um eine rechtsverbindliche Unterschrift geht sorge ich dafür dass die Namen ganz korrekt geschrieben wurden. Ansonsten kann man mich auch gerne einfach weiter "Mutter von Pamo-Kind" oder "Frau Pamo-Ehemann" nennen. Is' doch schnuppe.
von
Pamo
am 22.05.2013, 15:17
Pamo, ich muss mich zwar nicht rechtfertigen, aber:
1. Wer lesen kann. "Beim Kinderarzt" heißt nicht "Den Kinderarzt".
2. Habe ich einen eigenen Namen, den ich durchaus gerne habe.
3. Berichtige ich auch jeden anderen, der mich sonstwie nennt (z.B. Oma/Opa die mich mit dem Vornamen meiner Mutter ansprechen), schließlich bin ich eine eigene Person.
VG
Demdalya
von
Demdalya
am 22.05.2013, 20:35
Namensänderung des Kindes geht nur mit seiner Einwilligung. Sag der Schule, dass ihr gemeinsames SR habt und dass alles schwebend unwirksam ist, das nicht auch von dir genehmigt wird.
von
Pamo
am 22.05.2013, 12:35
Was für Komplikationen soll es denn geben?
Meine beiden Großen hatten und behielten den Namen des Vaters. Ich anfangs auch, später meinen Mädchennamen... juckte keinen, Komplikationen gab es nie. Die Kids wollten den gewohnten Namen behalten und so war es dann auch.
Was für Komplikationen erwartest du denn?
von
mf4
am 22.05.2013, 14:18
Hallo,
ich habe auch einen anderen nachnamen
Wir haben ebenfalls gemeinsames Sorgerecht
ich habe/hatte nie Schwierigkeiten.
Und ja, mir ist es wurscht, ob jemand Frau X sagt, obwohl ich Y-Z heisse.
Man spricht mich als Mutter der Kinder an und gut ist.
Niemals wurde bisher jemals meine "Mutterschaft" angezweifelt.
Weder im Urlaub alleine (auch in islamischen Ländern) noch in der Schule oder sonstwo.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 23.05.2013, 00:05