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Muß ich KV über meinen Urlaub mit unserem Kind informieren ?

Thema: Muß ich KV über meinen Urlaub mit unserem Kind informieren ?

Im März fahre ich 5 Tage mit meinem Kind in den Urlaub . Muß ich den KV darüber informieren ? Bisher hat der KV nicht mal nachgefragt , wann ich in 2019 Urlaub habe . Auch hat der KV mir noch nicht gesagt , ob er in 2019 Urlaub mit unserem Kind macht ? Bis Okt. 18 sollte er mir Bescheid sagen , hat der KV nicht getan . Wir haben das gemeinsame Sorgerecht . Überhaupt ist die Kommunikation schon länger sehr gestört und findet wenig bis gar nicht statt . Damit kann ich gut leben . Ob mein Kind Urlaub mit Papa möchte ? Zur Zeit verkürzt er fast jedes Mal die Papa WE , weil der KV"nur" Spaziergänge im Wald anbietet zur Freizeitgestaltung und mit 13,5J. findet mein Kind das langweilig .

von Pimboli am 10.02.2019, 09:05



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um zoff zu vermeiden ,würde ich eine kurze email senden" kind ist von...bis... nicht erreicbar, da wir im urlaub sind fertig und was er in seiner ferienzeit macht mit kind, da ist leider seine entscheidung und wenn es tv bis zum umfallen ist.....leider gottes ist das nun mal so

Mitglied inaktiv - 10.02.2019, 12:03



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das kommt drauf an... Ist in der Urlaubszeit eigentlich ein Papa-Tag/WE, das verschoben werden muss? Dann musst du natürlich Bescheid geben. Theoretisch könnte er auf seine Zeit bestehen. d.h., da am besten dann gleich ein paar Ausweichtermine vorschlagen, von denen er sich dann einen aussuchen kann. Geht der Urlaub ins Ausland? Dann brauchst du sogar seine Zustimmung! Wenn er bockt, ohne ersichtlichen Grund (es geht ja vermutlich nicht 5 Tage nach Südafrika in ein Ebola-Gebiet oder irgendwo in den argentinischen Dschungel....bzw. deine Tochter hat auch keine chronische Erkrankung, wo im Notfall am Urlaubsort die med. Versorgung nicht gewährleistet wäre....), kannst du seine Unterschrift notfalls vom Gericht ersetzen lassen. Gehts nur innerhalb D und er wäre in die Zeit auch nicht involviert: du musst in theoretisch nicht informieren. Aber in der Praxis, 'ne kurze Mail, "sind von da und da in Urlaub in der und der Ecke und daher nur über Handy erreichbar" tut dir ja nicht weh....

von Limayaya am 10.02.2019, 12:34



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Oh, da ist es für meinen Sohn noch langweiliger. Er wäre froh, wenn es mal in den Wald ginge. Da hockt im Moment jeder in seinem Zimmer, der KV am Fernseher, im Bett oder am Laptop oder Handy, die reden ja nicht mal mehr miteinander. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass mein Sohn immer weniger kommt (bislang zwinge ich ihn). Meine Tochter geht nur noch sehr selten hin.

von Sabri am 10.02.2019, 13:26



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ich sehe in dem alter keine notwendigkeit, den kv über 5 tage abwesenheit zu informieren. er macht es ja schließlich auch nicht. wenn er es unbedingt wissen will, kann er das kind befragen. die umgangsregelungen hebelt das kind ja jetzt schon aus.

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 12:47



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von LaLeMe am 11.02.2019, 15:39



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Auf welcher Grundlage triffst Du diese (falsche) Aussage?

von kevome* am 11.02.2019, 19:45



Antwort auf Beitrag von kevome*

1. URLAUB UND GEMEINSAMES SORGERECHT Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen. Andersherum ist jedoch ein ohne Einverständnis eines der Berechtigten angetretener Urlaub nicht im Sinne des Gesetzes. Er verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann.

von LaLeMe am 12.02.2019, 09:08



Antwort auf Beitrag von kevome*

Mein Ex-Mann ist auch schon mit unserem Kind in den Urlaub geflogen. Die wollten auch eine Bescheinigung sehen. Er hatte Glück, dass ich sie damals zum Flughafen gebracht hatte und somit mein Einverständnis geben konnte.

von Ani_k am 12.02.2019, 09:36



Antwort auf Beitrag von kevome*

Na welche Rechtsgrundlage hast du denn für deine Behauptung? Das interessiert mich wirklich! An den Flughäfen ist es das Haager Kindesentführungsübereinkommen auf dessen Grundlage der Zoll überprüft ob beide Sorgeberechtigten mit der Reise einverstanden sind. Im Verhältnis zwischen den Elternteilen ist es das BGB das nach einer Einverständnis verlangt.

von lilly1211 am 12.02.2019, 10:44



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Bei Urlaubsreisen in ungefährliche übliche Reiseländer handelt es sich nach gängiger Rechtsprechung nur um "Entscheidungen des täglichen Lebens" Und die darf der Elternteil allein treffen, bei dem das Kind sich aufhält. Zitat: "Das bedeutet, dass nur dann die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist, wenn eine Urlaubsreise eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind darstellt. Geht man hingegen davon aus, dass es sich bei der Urlaubsreise um eine Entscheidung des täglichen Lebens handelt, so kann die Entscheidung darüber der Elternteil alleine treffen, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Die Rechtsprechung beurteilt diese Frage zwar sehr unterschiedlich, aber man kann wahrscheinlich auf einen Nenner gebracht sagen, dass es auf das Urlaubsziel ankommt Ist lediglich eine einwöchige Kulturreise in Österreich geplant, so dass die Kinder keinerlei Risiken ausgesetzt sind, so dürfte die Zustimmung des anderen Elternteils entbehrlich sein. Das heißt, sowohl der Elternteil, bei dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als auch der Elternteil, der nur den Umgang ausübt, können eine solche Reiseentscheidung alleine treffen, ohne dies mit dem anderen Elternteil abzusprechen. Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass man den anderen Elternteil noch nicht einmal über die Reisepläne informieren müsste (auch nicht auf Nachfrage). Inwieweit eine solche Informationsverweigerung zu einem harmonischen und konstruktiven Miteinander zu Gunsten des Kindes beiträgt lasse ich mal dahingestellt." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlicher-sorge_083340.html

von kevome* am 12.02.2019, 11:40



Antwort auf Beitrag von Pimboli

Ich sehe es so: du meckerst über ihn, das er sich nicht meldet und jetzt willst du es genau so machen? Ließe mein stolz nicht zu, mich auf der gleichen Schiene zu bewegen.

von Fru am 11.02.2019, 19:42



Antwort auf Beitrag von Pimboli

Das hängt letztendlich vom Reiseziel ab. Bei exotischen oder gefährlichen Reisezielen oder extrem belastender Anreise, brauchst Du das Einverständnis des Vaters. Bei 5 Tagen ist das wahrscheinlich eher nicht der Fall. Reisen in europäische Nachbarländer kannst Du ohne Einwilligung machen.

von kevome* am 11.02.2019, 19:43



Antwort auf Beitrag von kevome*

Da täuscht du dich! Am muc verlangten sie for einen Flug nach London (Europa, nicht exotisch, sogar EU) die schriftliche Einverständnis. Nach Dubai musste ich sie auch zeigen, daß ist auch nicht exotisch aber nicht Europa. Ich würde zumindest ab muc überhaupt nicht ohne schriftliche Bestätigung reisen, es wäre mir schlicht zu riskant deshalb den Flug zu verpassen, das Kostenrisiko trage ja ich.

von lilly1211 am 12.02.2019, 07:47



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich habe auch schon beobachtet wie eine Mutter mit Kind deshalb nicht mitfliegen durfte. War noch ein Baby und die Oma hatten sie auch dabei. Keiner der drei sah optisch auffällig aus etc.

von lilly1211 am 12.02.2019, 07:50



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Wir sind schon so oft von Flughäfen geflogen, die keine Ferien hatten. Keine Frage wegen der offensichtlich schulpflichtigen Kinder. Und beim BGS war immer nur ein Elternteil mit dem Kind/den Kindern am Schalter, während der andere woanders abgefertigt wurde. Auch da keine Frage. Ist MUC da so anderes als andere Airports? Natürlich hätte ich immer die nötige Vollmacht dabei. Trini

von Trini am 12.02.2019, 08:30



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Richtig, hier ist es genauso

von LaLeMe am 12.02.2019, 09:12



Antwort auf Beitrag von Trini

MUC ist da auch nicht anders. Ich reise seit 18 Jahren allein mit Kindern. Gefragt wurde noch nie. Selbst Kanada, das eigentlich eine beglaubigt Vollmacht des anderen Elternteils verlangt, wollte diese nicht sehen (dabei hatten wir diese natürlich)

von kevome* am 12.02.2019, 11:42



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das liegt aber zumindest Bei London daran, dass GB die Vollmacht fordert und nicht daran, dass man die immer braucht "Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten mit anderem Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben. Das britische Innenministerium stellt Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache zur Verfügung." quelle:https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/grossbritannien-node/grossbritanniensicherheit/206408#content_3 Wäre das generell erforderlich, würde es wohl auch bei jedem Land auf den Seiten des auswärtigen Amtes stehen.

von kevome* am 12.02.2019, 11:50



Antwort auf Beitrag von kevome*

ich reise seit 24 jahren mit Kind(ern) alleine und wurde auch noch nie gefragt. selbst als mein nochmann versucht hat, sich deswegen aufzumandeln, hatte ich nichts dabei (immer ex muc und nichts exotisches). auch bei einer reise in die schweiz und österreich hat sich keiner interessiert.

Mitglied inaktiv - 13.02.2019, 08:51