Alleinerziehend, na und?

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Muss der Vater, zustimmen ?

Thema: Muss der Vater, zustimmen ?

Hallo, es geht um folgendes... Mein älterer Sohn, hat Ende Mai 2 Wochen Ferien, leider bringt sich der Vater null in die Ferienplanung mit ein, weshalb ich nun das Jahr selbst geplant habe... Bin vom Vater getrennt, Sorgerecht haben wir gemeinsam. Seine Eltern können Sie nicht nehmen. Nun würde die eine Bekannte, 1 Woche auf meinen Sohn aufpassen und die andere Woche meine Pflegemutter. Ich weis, dass Er gegen beide etwas auszusetzen hat. Seine Gründe, gegen Sie. Bekannte, wohnt neben meinem Vater, mit dem ich keinen Kontakt habe, da einiges vorgefallen ist, ich vertraue Ihr aber blind und Sie würde meinen Sohn niemals zu Ihm lassen, wobei Er auch kein Interesse an seinem Enkel hat, aber der Vater sieht es als ,,Problem,,. Pflegemutter, hat laut seiner Aussage keine Ahnung von Kindern und ist eh total krank...Sie ist Sozialpädagogin, hat selbst ein Kind und ich habe knapp 10 Jahre lang bei Ihr gewohnt. Nun meine Frage... Muss ich Ihn um Erlaubnis fragen ? Bzw kann Er es verbieten, dass unser Sohn von Ihnen betreut wird ? Soll/Muss ich ihm Bescheid geben ? Eine Ferienbetreuung ist bei uns ziemlich teuer und mein Sohn eher ,,scheu,, was neue Personen angeht, weshalb es einfach besser und entspannter für Ihn wäre, zu einer Ihm vertrauten Person zu dürfen. Vielen dank im voraus. LG und einen schönen Sonntag

von JungeMamix3 am 29.04.2018, 15:37



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Der Vater muss nicht zustimmen, wenn er dagegen ist. Allerdings brauchst du als sorgeberechtigter Elternteil seine Zustimmung auch nicht bei der Entscheidung über die Betreuung.

von Pamo am 29.04.2018, 16:17



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Okey, auch nicht, wenn wir das geteilte Sorgerecht haben ?

von JungeMamix3 am 29.04.2018, 16:23



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Nein. In deiner Betreuungszeit bestimmst du. In seiner Betreuungszeit bestimmt er.

von Pamo am 29.04.2018, 16:25



Antwort auf Beitrag von Pamo

Okey vielen Dank Ich dachte immer, Er müsse zustimmen. Bei der Schulbetreuung ist das ja so, dass beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen...

von JungeMamix3 am 29.04.2018, 18:51



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Hätte er was dagegen, muss er eben seine Ferienhaelfte planen, geteilt ist nun mla geteilt..so würde ich das sagen und schauen . es gibt nur diese beiden Varianten Gibt es keine Alternativen ( Ferienlager ect....) ? Wie alt ist der Junge?

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 21:28



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Mir hat man es damals so beim JA erklärt. Zwar hat man ein Recht darauf, zu wissen wo das Kind in der Betreuungszeit des jeweiligen Elternteiles hat, aber kann keinen Einfluss nehmen. So könntest Du auch nichts machen, wenn er in seiner Betreuungszeit mit Leuten zusammen ist, die Du nicht magst. Ich würde ihm gar nichts sagen - er weiß sicher auch das das Kind 2 Wochen ferien hat und könnte sich selbst einbringen! LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 30.04.2018, 08:26



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ach der vater hat was gegen die betreuer? ich dachte der junge....dann geht er definitiv dorthin oder wie gesagt der vater hat andere möglichkieten zu bieten

Mitglied inaktiv - 30.04.2018, 09:00



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Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich das so machen und dem Vater nichts sagen, zumal er nicht einmal nachfrägt, wie denn nun die Ferien geplant sind... Vielleicht erscheint er ja zum Gespräch beim Jugendamt, aber nach 2 Einladungen, auf die Er einfach nicht reagiert hat, glaubt selbst die Frau vom Jugendamt nicht mehr daran, dass Er auf das 3. Schreiben reagiert....

von JungeMamix3 am 30.04.2018, 10:46



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Mir fiel schon in Deinen anderen Postings auf, daß Du "er" fast immer groß schreibst, wenn Du Deinen Ex meinst. Ich finde das sehr bezeichnend für Deine Haltung zu ihm.

von Strudelteigteilchen am 30.04.2018, 11:58



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Sie schreibt auch sie groß und setzt die Kommata falsch. Ich denke nicht, dass das ein Ausdruck der Beziehungsebene ist.

von VerenaSch am 30.04.2018, 15:30



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Zahlt er Unterhalt? Ist er im Notfall erreichbar? Hast du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn nicht, würde ich das schonmal beantragen und im nächsten Step das alleinige Sorgerecht.

von VerenaSch am 30.04.2018, 15:33



Antwort auf Beitrag von VerenaSch

Also das ich Er ,,groß,, schreibe, hat nichts mit dem Verhältnis zwischen uns oder meiner Meinung zu ihm zutun... Er zahlt weder Unterhalt, noch ist er im Notfall zu erreichen, bestes Beispiel war gerade gestern... Kind hat sich im Kindergarten den Unterarm gebrochen, musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus und Operiert werden, ich habe Versucht dem Vater 4 mal hintereinander anzurufen, im Anschluss habe ich ihm noch 2 Nachrichten geschickt, als unser Sohn schon auf dem Weg in den Op war, hat Er sich gemeldet. Um 13 Uhr in der Klinik gewesen, da auch gleich den Vater angerufen, um 17 Uhr kam unser Sohn in den Op. Vater war Zuhause aber hat geschlafen... Nein ich habe kein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Liebe Grüße

von JungeMamix3 am 01.05.2018, 08:33



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Ärzte und Betreuer lässt Du etliche Male anrufen, warum ? Wieso hängst Du Dich daran so auf wo es gar nicht nötig ist? Wenn der Arm gebrochen ist und operiert werden muss, dann ist das keine geplante OP und er ist eh raus, da seine Zustimmung nicht benötigt wird. Ebenso muss er nicht zwingend bei Elterngesprächen im Kindergarten anwesend sein. Akzeptiere es doch bitte endlich wie es ist, und lasse notwendige Unterschriften vom Gericht ersetzen, beantrage ggf. das alleinige Sorgerecht oder Teile davon. Aber höre doch für Deinen Seelenfrieden und dem der Kinder auf ihn erziehen zu wollen zum Kümmervater. Er wird es nicht mehr !

von Sternenschnuppe am 01.05.2018, 10:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Beim dem Arzttermin, wollte der Arzt das er dabei ist bzw. auch vorbei kommt um seine Sicht zu hören, der Arzt hat ihm somit angerufen, weil der Arzt es als notwendig empfunden hat uns dies bei gemeinsamen Sorgerecht, auch so üblich ist. Auch beim Gespräch im Kindergarten, wollen die Erzieher, dass beide Elternteile anwesend sind, da es nur 1x im Jahr ist und gerade bei getrennt lebenden finden sie es noch wichtiger, um beide Elternteile einzubeziehen. Und auch gestern in der Klinik, wurde ich gefragt ob der Vater damit einverstanden ist, da es um eine Narkose ging und hier die Einverständnis beider Elternteile notwendig ist. Ich telefonierte ihm gestern ,,hinterher,, da es auch sein Kind ist und er mir sonst eine Szene gemacht hätte, wenn ich ihm nicht umgehend bescheid gegeben hätte... Was er im Endeffekt auch tat, da ich ihm 2 Stunden lang nicht geantwortet habe...

von JungeMamix3 am 01.05.2018, 12:23



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Aber Du steckst da so eine Energie rein die überflüssig ist. Ein Anruf, geht er nicht ran, eine Nachricht. Kind muss ins Krankenhaus XY Steht OP fest dann „ Kind muss operiert werden,, hier die Nummer vom KH falls Du mit dem Arzt sprechen willst“ Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt !

von Sternenschnuppe am 01.05.2018, 12:34



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Doch, die Großschreibung ist symptomatisch. Zitat: "Ich telefonierte ihm gestern ,,hinterher,, da es auch sein Kind ist und er mir sonst eine Szene gemacht hätte, wenn ich ihm nicht umgehend bescheid gegeben hätte... Was er im Endeffekt auch tat, da ich ihm 2 Stunden lang nicht geantwortet habe..." Also macht er doch eh eine Szene, egal was Du tust. Gewöhne Dir ab, in vorauseilendem Gehorsam seinen Unmut abzuwenden. Klappt eh nicht. Du tanzt um den Mann rum wie ums Goldene Kalb. Gruselig!

von Strudelteigteilchen am 01.05.2018, 15:31



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

...auch der Beitrag bei Frau Bader zeigt das...das JA schlägt vor, zumindest für Teilbereiche des Sorgerechts die alleinige Sorge zu beantragen...der gute Mann meldet sich auf NIX und bei niemandem...und trotzdem liegt sie im Staub vor ihm...

von Möhrchen am 01.05.2018, 17:59



Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Er hat das RECHT auf die halben Ferien und möchte dieses Recht nicht. Du musst aber die Ferien abdecken und tust das. Kann er gern blöd finden.

von mf4 am 04.05.2018, 15:34