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Minehmen zum Gericht?

Thema: Minehmen zum Gericht?

Hallo. Ich hätte da mal eine Frage an Euch. Ich hab Anfang Mai einen Termin am Gericht zur Feststellung der Vaterschaft meiner Jüngsten und hätte nur schwer jemanden zum aufpasen währenddessen für sie. Was meint Ihr?Soll ich sie mitnehmen oder lieber jemand für sie organisieren zum aufpassen? danke für die Hilfe. LG Citygirl244

von Citygirl244 am 24.04.2012, 14:05



Antwort auf Beitrag von Citygirl244

Ich würde sie nicht mitnehmen. Und wenn Du sie mitnimmst, dann würde ich jemanden mitnehmen, der auf sie aufpaßt während der Verhandlung - was betreuungstechnisch auf das Gleiche hinausläuft ;-). Ich hatte während der Verhandlungen keinen Kopf für meine Kinder. Ich empfand das wie eine Einkaufsverhandlung im Job oder ein wichtiges Meeting - da habe ich auch keinen Kopf für meine Kinder und würde sie daher nicht mitnehmen. Bei den Verhandlungen, bei denen sie auch geladen waren, hatte ich eine Freundin dabei, die mit den Kindern gemalt oder vorgelesen hat, während sie nicht "gebraucht" wurden. Wenn die Kinder nicht geladen waren, habe ich sie woanders "geparkt".

von Strudelteigteilchen am 24.04.2012, 14:11



Antwort auf Beitrag von Citygirl244

Als ich einen Verhandlungstermin zum Sorgerecht für Kind Groß hatte, mußte mein Mann mitkommen, um auf Kind Klein aufzupassen und nötigenfalls die Verhandlung unterbrechen, damit ich stillen kann. Ich finde es besser, jemanden zu haben, damit man nicht abgelenkt ist.

von chartinael am 24.04.2012, 16:43



Antwort auf Beitrag von Citygirl244

ich verstehe nicht, wie man am gericht die vaterschaft feststellt??? was wird denn da verhandelt?

Mitglied inaktiv - 24.04.2012, 16:46



Antwort auf Beitrag von Citygirl244

Entweder gibt der Richter da ein Abstammungsgutachten in Auftrag, oder er stellt anhand des erfolgten Gutachtens die Vaterschaft fest und ersetzt die Anerkennung des Vaters. Dazu muss die Frau persönlich den Beischlaf noch einmal bestätigen. Für einen Zeitraum von knapp 3 Monaten !

von Mogli18 am 24.04.2012, 19:21



Antwort auf Beitrag von Mogli18

also ich mußte da nie zum gericht, sondern zum jugendamt zur bestätigung. alles andere waren formsachen und ich mußte nie erscheinen.

Mitglied inaktiv - 25.04.2012, 09:23



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Wurde da die Vaterschaft gerichtlich festgestellt, oder gab er es freiwillig zu ? Wenn er es nicht freiwillig zugibt, dann ordnet das Gericht ja einen Test an, wenn dieser vorliegt ersetzt der Richter die Unterschrift der Anerkennung durch das Urteil. Dazu muss man persönlich erscheinen, so zumindest bei allen Freundinnen , die das machen musten leider.

von Mogli18 am 25.04.2012, 09:31



Antwort auf Beitrag von Mogli18

ich mußte den namen und die beischläfe beim jugendamt angeben, dann ging alles seinen gang. anordnung des tests, aufforderung zur anerkennung etc. ICH mußte nur zum jugendamt und zum rechtsmedizinischen institut. gericht hätte mir grad noch gefehlt!

Mitglied inaktiv - 25.04.2012, 09:49



Antwort auf Beitrag von Citygirl244

bei uns war das kind geladen - erscheinen angeordnet. insofern hat sich die frage gar nicht gestellt?!

von spiky73 am 24.04.2012, 19:57