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Minderjährige Mutter, türkischer Freund, kann jemand helfen?

Thema: Minderjährige Mutter, türkischer Freund, kann jemand helfen?

Hallo, Es geht um meine 16 jährige Nichte. Sie ist schwanger von einem 19 jährigen Türken. Als ob ihre Schwangerschaft nicht schon Schock genug wäre, es gibt jetzt massive Probleme mit dem Freund und dessen Familie. Meine Schwester möchte das Sorgerecht für das Kind, das möchte auch meine Nichte. Allerdings wird sie extrem bedroht von der Familie des Freundes. Erst wollten die unbedingt eine Abtreibung, es ist allerdings schon zu spät dafür, das Mädel ist in der 13. Woche. Jetzt will die Mutter des Jungen Mannes das Sorgerecht für das Kind und dass das Kind den türkischen Nachnamen bekommt. Auch den Vornamen will sie bestimmen. Ich weiß dass diese Forderung unrealistisch ist, mache mir aber trotzdem Sorgen wie weit der werdende Vater Rechte haben wird? Besonders da meine Nichte erst 16 ist und auch bei der Geburt noch 16 sein wird. Wir haben nächste Woche auch einen Beratungstermin. Meine Nichte ist aber nur noch am heulen, immerhin hat sie die Mutter des Freundes jetzt mal bei Whatsapp blockiert. Die Frau hat böse Drohungen geschrieben. Sie wolle das Kind in die Türkei bringen, auch einen Anwalt nehmen um das Sorgerecht zu bekommen und in der nächsten Nachricht hieß es wieder sie würde sich rächen für diese Verleumdung da ihr Sohn nicht der Vater sei...Sie wirkt recht wirr, aber ihre Worte treffen meine Nichte hart. Der werdende Vater wollte erst zu ihr stehen, mittlerweile nicht mehr, ich denke er wird stark unter Druck gesetzt. Er schreibt jetzt heimlich mit meiner Nichte, seine Eltern sollen das nicht wissen. Er wohnt Zuhause, hat keinen Abschluss und keinen Job... Wisst ihr wir das geregelt ist? Muss sie ihn vor der Geburt überhaupt nennen wenn es ums Sorgerecht geht? Oh man, das ganze ist ein Riesen Schock für die ganze Familie, wir alle helfen ihr aber wissen alle nicht so recht wie die Rechte sind. Oder die türkischen Traditionen, womit müssen wir rechnen? Wird diese Familie kämpfen ums Kind oder auch raushalten? Ich weiss, keiner hat eine Glaskugel von euch, aber vielleicht jemand Erfahrung mit türkischer Ehre oder was auch immer das ist. Vielen Dank!

von Ellesa am 20.01.2018, 12:03



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Deine Nichte sollte keinesfalls vor der Geburt einer Vaterschaftsanerkunng durch drn Knaben zustimmen oder gar eine Erklärung zum Sorgerecht abgeben (weiß sowieso nicht, ob das überhaupt möglich ist, da sie noch minderjährig ist) . So lange ist er erst mal rechtlich nicht der Vater und sie kann das Baby in Ruhe zur Welt bringen und ihm einen Vornamen geben und ihren Familiennamen. Dann würde ich mich beim Jigendamt beraten lassen. Vermutlich ist bei dem jungen Mann nichts zu holen, also nimmt sie dem Kind auch keine Ansprüche, wenn sie den Vater nicht angibt. Aber Achtung: je nachdem, wie sicher oder unsicher das Aufenthaltsrecht des Kindsvaters ist, kann und wird er versuchen, sich über das deutsche Kind zu "retten" (Par. 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG). Und ja, viele Muslime "ticken" so, auch die Frauen. Sind mit strengen patriarchalen Vorstellungen groß geworden und meinen, dass das Kind zum / dem Vater (und dessen Familie) gehört, vor allem, wenn die Mutter minderjährig und / oder nicht muslimisch ist.

von Julie am 20.01.2018, 13:52



Antwort auf Beitrag von Ellesa

Keiner kann sie zwingen, den Namen des Vaters anzugeben. Und wenn keiner weiß, wer der Vater ist und der Vater wiederum nicht weiß, wo sie sich befindet und wo und wann sie das Kind zur Welt bringt, wer soll dann bitte irgendwelche Sorgerechtsansprüche stellen?

Mitglied inaktiv - 20.01.2018, 17:04



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kommt bezweiofel ich und jedes kind hat recht auf mutter und vater und nicht nur nicht nur unbekannt in der urkunde stehen zu haben

von LaLeMe am 21.01.2018, 12:54



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"und jedes kind hat recht auf mutter und vater und nicht nur nicht nur unbekannt in der urkunde stehen zu haben " Das lässt sich problemlos später nachholen - falls der Kindsvater und seine Sippe jemals vernünftig werden und nicht mehr mit Kindesentführung drohen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 18:45



Antwort auf Beitrag von Ellesa

Hallo, da Deine Nichte bei der Geburt minderjährig ist, beachtet bitte den folgenden Link bezüglich des Vormundes: https://www.rund-ums-baby.de/sorgerecht/minderjaehrige-mutter-wer-hat-das-sorgerecht.htm

von Garnele08 am 20.01.2018, 17:51



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1. Eine Abtreibung ist noch möglich! Denn die 12 Wochen Regelung gilt ab der Befruchtung. Wenn sie in der 13.SSW ist, ist sie ca in der 11.Woche nach Befruchtung! Sie sollte do schnell wie möglich zu pro Familia gehen und sich beraten lassen ! 2. Bei minderjährigen Müttern hat zunächst immer das Jugendamt die Vormundschaft! Besonders bei solchen Verhältnissen wie geschildert, wird das Jugendamt darauf bestehen, dass sie in ein Mutter-Kind-Heim geht. Also, auch so schnell wie möglich einen Termin beim Jugendamt vereinbaren! 3. Wenn sie den Vater nicht angibt, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss! Also,

von 3wildehühner am 20.01.2018, 19:27



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Kein Jugendamt besteht darauf dass sie in ein MuKiHeim geht wenn ihre Eltern sie ausreichend unterstützen und das in geordneten Bahnen verläuft.

von Keksraupe am 21.01.2018, 01:57



Antwort auf Beitrag von Ellesa

du rätst zur abtreibung? was soll das? die posterin bzw. die nichte sollen ALLES dokumentieren, was wann gesagt wurde, whatsapps ausdrucken, speichern , vorfälle notieren etcpp niemals irgendeine vaterschaftsanerkennung machen, dann kann sie alles entscheiden mit namen etcpp. das sorgerecht müsste er erstmal einklagen, wenn aber da schon bekannt ist, was wann vorgefallen ist und man das nachweisen kann wirds schwer für ihn, zum glück. aber sorry was soll der hinweis bezgüglich abtreibung? das ist mal völlig daneben!

von mellomania am 20.01.2018, 19:36



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schreib doch erst mal groß und klein....

Mitglied inaktiv - 20.01.2018, 19:37



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wenn man es plausibel erklärt...betrunken, in der Disco ...was weiß ich, wird sehr wohl UVS gezahlt

von taram am 20.01.2018, 20:04



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Sinnerfassemdes Lesen scheint nicht so dein Ding zu sein, mellomania. Ich rate nicht zur Abtreibung, aber die AP schreibt, dass das Mädchen eine wollte, es dafür aber zu spät sei! Und das stimmt nicht!

von 3wildehühner am 20.01.2018, 20:23



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

dass das mädchen eine wollte, lese ich nicht raus. wo steht das? und @kravallie ich schreibe im netz immer klein.

von mellomania am 21.01.2018, 07:49



Antwort auf Beitrag von mellomania

Danke für eure antworten. Meine Nichte wollte zu keinem Zeitpunkt eine Abtreibung. Die türkische Familie war dafür. Sie wird gut unterstützt von unserer ganzen Familie. Jetzt gehen wir erstmal zu pro familia zur Beratung und danach zum Jugendamt. Die wissen sicher genau was alles zu tun ist. Ich Danke euch für eure Hilfe

von Ellesa am 21.01.2018, 08:05



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von LaLeMe am 21.01.2018, 12:55



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...um das Kind jungen Mutter zu entreißen, dann kann man dem Mädchen sehr wohl zu einer Notlüge raten. Bevor es andernfalls so weit kommt, dass die Gegenseite das Kind in die Türkei entführt und sie es nie wieder sieht - und rein gar nichts dagegen tun kann. Der Ehrliche ist in diesem Fall der Dumme! Und ich gönne in so einem Fall weiß Gott jeder alleinerziehenden Mutter in solcher Not die lächerlichen 150 Euro im Monat, die sie dann vom Staat "kassiert",

Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 18:55



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Das Jugendamt wird euch in Sachen Vater verschweigen NICHT weiterhelfen. Im Gegenteil.

Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 19:02



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Zitat; "Wenn davon auszugehen ist, dass die Gegenseite niemals mit fairen Bandagen kämpfen wird um das Kind jungen Mutter zu entreißen" Woraus schließt Du das jetzt? M.E. übertreibst Du mit Deinen Ratschlägen maßlos. Türkische Großmütter sind nach meinen Erfahrungen extrem emotional und selten überlegt in ihren spontanen Äußerungen, um die Familie zusammen zu halten, setzen aber diese unbedachten Äußerungen nicht in die Tat um. Ich frage mich gerade, welche negativen Erfahrungen Du persönlich mit Türken gemacht hast, wenn Du gleich zum untertauchen und ähnlichem rätst. Es sind noch viele Monate Zeit, um beide Familien runter kommen zu lassen und zu Überlegen, wie das Kind Kontakt zu beiden Familien und Kulturen haben kann. Das Kind kann nur davon profitieren, wenn die Mutter bereit ist, auch die väterliche Kultur zu akzeptieren. Gebt der väterlichen Familie einfach Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen. Und das schreibe ich mit türkischem Ex-Mann, der komplett durchgeknallt ist und liebenden türkischen Großeltern, die kulturell sicher manches anders sehen als ich.

von kevome* am 21.01.2018, 19:33



Antwort auf Beitrag von kevome*

"Woraus schließt Du das jetzt? " Aus all dem, was die AP geschrieben hat. Lies halt nach, mit was für Leuten die Schwangere es hier zu tun hat. Steht doch alles da, was die sich schon geleistet haben. " Türkische Großmütter sind ..." Deine Pauschaläußerungen über eine ganze Bevölkerungs- bzw. Personengruppe sind derart sexistisch und rassistisch, dass man es schon fast anzeigen müsste. Für mich ist es völlig UNERHEBLICH, welcher Nationalität und welchen Geschlechts die Person ist. Was für mich alleine zählt, sind die Drohungen, die nachweislich und dokumentiert gegen die Schwangere ausgesprochen wurden - eine davon lautet, das Kind ins Ausland zu bringen und das Sorgerecht zu erstreiten ("Die Frau hat böse Drohungen geschrieben. Sie wolle das Kind in die Türkei bringen, auch einen Anwalt nehmen um das Sorgerecht zu bekommen "). Wer mit solchen Äußerungen einer jungen Mutter droht, ihr DAS KIND WEGZUNEHMEN, ist im besten Fall einfach nur bösartig, dreist und unverschämt, im schlimmsten Fall hat man es mit einer Psychopathin mit extremer Vollklatsche zu tun, der alles zuzutrauen ist. Selbst im besten Fall wollte ich mein Kind nicht der Gegenwart dieser Person ausgesetzt wissen. Wer eine Schwangere mit solchen Äußerungen derart bedroht und psychisch zermürbt, hat sein Recht auf Kindesumgang ein für allemal verspielt. Ganz zu schweigen davon, dass diese Person die junge Schwangere vorher bereits versucht hat, sie zur Abtreibung zu drängen, was an sich schon eine Straftat ist, für die sie bis zu 5 Jahre eingeknastet gehört. (§ 240 StGb, Absatz 4). Alles in allem hat man es hier in meinen Augen mit menschlichem Abschaum zu tun, und das völlig unabhängig von Herkunft und Nationalität oder meinen eventuellen Erfahrungen mit jenen, sondern allein aufgrund der ausgesprochenen Drohungen und Nötigungen. Und ja - Worte allein können ausreichen, einen Menschen zugrundezurichten, insbesondere eine sensible Schwangere, die aufgrund ihres zarten Alters eh schon völlig am Ende ist! Sie wäre nicht die erste Schwangere, die sich etwas antut, weil man damit droht, ihr das Kind wegzunehmen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2018, 12:32



Antwort auf Beitrag von Ellesa

ich würd übrigends die Mutter des Jungen nicht blockieren. Lass sie doch auf WhatsApp Zeugs schreiben so viel sie will, was besseres kann euch gar nicht passieren. FALLS es früher oder später doch dazu kommt, dass die Vater-Familie Sorgerecht oder Umgangsrecht einklagen will, könnt ihr den gesamten Verlauf vorlegen. Es wäre nicht das erste mal, dass Väter und ihre Familien vor Gericht dann Süßholzraspeln und das würde doch alles nicht stimmen, und natüüüüüürlich ist die Mutter eine ganz, ganz gute Mutter, das hätte man doch niiieeeeee angezweifelt, und überhaupt der Vater wolle doch nur sein Baby 2-3 mal die Woche wenigstens für ein paar Stunden sehen wollen, blablabla... Und man wisse gar nicht, wie die Kindsmutter auf so abstruse Ideen kommt, dass man das Kind enführen wolle in die Türkei. Schließlich wären doch schon die Großeltern väterlicherseits seit 20 Jahren in Deutschland und sähe D als Lebensmittelpunkt... Dann könnt ihr nachweisen, was die Wahrheit ist, welche Drohungen konkret kamen usw.

von Limayaya am 21.01.2018, 08:29



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Danke für den Tipp, vielleicht hast du da recht...Es belastet sie nur so sehr das alles zu lesen

von Ellesa am 21.01.2018, 08:50



Antwort auf Beitrag von Ellesa

versteh ich...ist schwierig, sowas neutral zu lesen, und sich zu freuen, anstatt zitterige Knie zu kriegen (ich spreche aus Erfahrung...mein Ex, mit dem ich zwei Kinder habe, ist Araber.....und vereint in sich alle Klischees, die diesen Menschen so zugesprochen werden). Vielleicht kann jemand anderes, diese Chatverläufe für sie lesen? Ihre Mutter vielleicht oder sie hat einen älteren Bruder? Sie selbst registriert nur, dass in dem Chat wieder Nachrichten angekommen sind, gibt das Handy entsprechend weiter und ein anderer liest, sichert (antwortet vielleicht auch in ihrem Namen, ggf...das kann ich von hier nicht beantworten)..

von Limayaya am 21.01.2018, 17:32



Antwort auf Beitrag von Ellesa

Wenn Sie ganz sicher Ihre Ruhe vor dem Kerl und dessen psychopathischen Mutter haben will, dann wird es nicht reichen, den Vater einfach nur nicht anzugeben. Er wird den Vaterschaftstest vor Gericht einklagen und wird ihn letztendlich auch bekommen, um somit seine Vaterschaft nachzuweisen. Dies lässt sich nur verhindern, indem sie nachhaltig untertaucht und er niemals erfährt, wo sie ist. Das ist leichter zu bewerkstelligen als es sich anhört.

Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 12:50



Antwort auf Beitrag von Ellesa

Als erstes würde ich die Mutter nicht mehr blockiern.Das Kind kriegt einfach ne neue Nummer und kann damit ihren Freunden schreiben und Du und deine Schwester lesen weiter die Drohungen der Mutter. Dann beratungstermin bei Pro Familie und co.Gleichzeit Anzeige gegen die Mutter des Jungen stelle und ein Näherungsverbot erwirken. Viel Glück Gruss Chrissie

von Aprilscherz2000 am 23.01.2018, 09:05



Antwort auf Beitrag von Ellesa

1. Beweise sichern (WA, SMS, E-Mails, etc.), Kontakt einstellen ggf. Rufnummer ändern. 2. Ob Abtreibung oder nicht: Beratung bei ProFamilia o.ä. in Anspruch nehmen. 3. Termin beim Jugendamt machen und auf die aktuelle Situation hinweisen. 4. Beratungstermin beim Fachanwalt für Familienrecht machen und sich dort beraten lassen (Beratungsschein).

von shinead am 23.01.2018, 15:43



Antwort auf Beitrag von Ellesa

das mit der Abtreibung stimmt nicht! Sie muss/müsste nur sofort handeln! Wenn sie jetzt in der 13 ssw. ist hat sie noch 1-2 Wochen Zeit, denn es zähl nicht die ssw. sondern das alter des Fötus, ab Befruchtung.. d.h. du musst von der ssw. 2 Wochen abziehen. Somit ist sie in der 11. ssw. Sprich schnelles Handeln wäre angesagt, wenn sie das Kind nicht bekommen möchte. Normalerweise geht das auch bei Pro Familia sehr fix, wenn es drängt und sie den o.g. Umstand bei vereinbarung des Beratungstermines angibt. Ansonsten, den Vater keinesfalls vorher nennnen, keine Vaterschaftsanerkennung , kein Sorgerecht : solange hat er keinen Anspruch! Ihr ist am Besten geraten wenn sie sich fern von ihm (und der Familie) hält.

von PuenktchensMami am 24.01.2018, 14:59



Antwort auf Beitrag von PuenktchensMami

und am besten so schnell wie möglich die vorläufige Vormundschaft durch die eigene Mutter eintragen lassen. (erlicht automatisch am 18 Geburtstag der Mutter)

von PuenktchensMami am 24.01.2018, 15:11