Alleinerziehend, na und?

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Man ey der nervt mich so Kontakt verbieten was meint ihr?

Thema: Man ey der nervt mich so Kontakt verbieten was meint ihr?

Ich werd eversuchen die Kurzfassung zu machen. Aber versprechen kan ich nichts. Also Kind geboren 30.11.07. Trennung vom Vater 2 Tage vor ihrem 1. Geb also ende 2008. war dannn bis Anfang Januar 2010 von der Bildfläche verschwunden und is dann zum JA er will seine Tochter sehen. War dann immer hier und hat mit mir null geredet und wenn hat er mich wie immer angeschrien mich geschubst etc. natürlich alles vorm Kind. So heute hab ich ihn rausgeschmissen nach ne rhalben Stunde rumgeschreie. Hat mich nur beschimpt das er Unterhalt bezahlen muss und das ich noch keine Job habe obwohl sie seit ganzen 2 Wochen im Kiga is. Und ich geh immer nich nicht arbeiten.HAllo?? Wie gesagt ich ihn dann paar mal gesagt er soll hie rnicht so rumschreien etc weil seine Tochter das alles mitbekommt. Null reaktion und dann hab ich gesagt er soll gehen. Und dann der Hammer. Sagt meine tochte rhintehher zu mir das sie ihren Papi so lieb hat aber wenn er immer mit dir schimpft MAma dann darf er hier nicht mehr herkommen um mit mir zu spielen. Was sagt ihr dazu? Bin kurz davor beim JA anzurufen und denen das zu erzählen!! Danke fürs Lesen

von SaLeLo am 15.11.2010, 15:22



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und was meinst du, würde das jugendamt dann machen/raten/tun?

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 15:25



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das is ja die Frage die meinten damals wenn er sich nicht normal verhält und er wieder so wird wie damals in der Beziehung verhängen die eine Kontaktsperre

von SaLeLo am 15.11.2010, 15:32



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das jugendamt verhängt eine kontaktsperre??? hat er sich was größeres zu schulden kommen lassen?? also "nur" bei verbalen verfehlungen gegen dich ( ok, schubsen ) kann ich mir das nur schwer vorstellen. würde evtl betreuten umgang beantragen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 15:35



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Das kann ich ja so gar nicht glauben. Das JA wird Umgangszeiten mit euch erarbeiten und dann wird er das Kind mitnehmen. Ich würde dich auch nicht besuchen, sondern mein Kind alle zwei WE und dazwischen auch nochmal nen halben Tag mit zu mir nehmen sowie die hälfte der Ferien, und du könntest gar nichts dagegen tun. Mit Unterhalt hat das ganez auch nichts zu tun.

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:02



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Frag beim Jugendamt nach einem begleiteten Umgang, da Du mit ihm nicht zurecht kommst. Diese Umgänge werden von allen möglichen Leuten wie Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund etc. durchgeführt. Dabei musst Du ihn gar nicht sehen. Du bringst das Kind, Kind wartet mit dem Umgang bis der Vater kommt, dann Spielzeit, dann geht der Vater wieder und Du kommst und holst das Kind. Auch wenn Du ihn nicht magst und das auf Gegenseitigkeit beruht. Deine Tochter hat ein Recht auf ihren Vater. Schau mal in die Kinderrechtskonventionen und ins Gesetz!!! Nur weil er verbal (körperlich) Dich attackiert, wird kein Jugendamt den Umgang generell unterbinden. Daher siehe Empfehlung oben. Eine gute Möglichkeit bei verletzten Seelen und Eitelkeiten. (Sorry fürs Einmischen, aber bin eher zufällig drüber gestolpert...)

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:20



Antwort auf Beitrag von SaLeLo

Wenn der Vater sich mir gegenüber wie ein Ar*** benimmt dann regel ich mit ihm das nötigste und gut is. Hab ich mit dem KV meiner Großen nicht anders gemacht. Er kam bis zur Wohnungstür, ich übergab ihm die Kinder und gab ihm gar nicht ersr die Möglichkeit mich satt zu machen. Nach der Trennung musste ich mir nix mehr bieten lassen. Er konnte seine Kinder jedes 2.WE bei sich haben, wenn er wollte auch zwischendurch, in den Ferien usw. Er nutzte davon wenig, Unterhalt sah ich auch fast nie aber das hat nichts mit dem Umgang zu tun. Den Kindern hätte er nie was zu leide getan und ich gab ihm nicht die Möglichkeit mir was zu tun... fertig. Ob du arbeitest oder nicht sollte ihm schnuppe sein, denn Unterhalt muss er trotzdem bazahlen. Manche scheinen zu glauben, dass sie sich dasRecht erkaufen sich zu benehmen wie ein Ar***. Zum JA gehen kannst du aber ich denke die werden dir auch nur raten, ihm das Kind sehen zu lassen ohne das du dich groß mit ihm auseinandersetzen musst. Wenn er dem Kind nichts tut und auch die Gefahr nicht besteht sehe ich nicht einmal einen Grund für betreuten Umgang. lG mf4

von mf4 am 15.11.2010, 16:42