Alleinerziehend, na und?

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Mal ne kurze Frage...

Thema: Mal ne kurze Frage...

Folgende Situation: Mutter und Vater (nicht verheiratet) eines Kindes trennen sich. Kind trägt den Nachnamen seines Vaters. Mutter hat inzwischen einen neuen Freund und beide möchten irgendwann heiraten. WENN sie heiraten sollten, dann würde der Mann den Namen der Frau annehmen. Kann das Kind dann auch wieder den Nachnamen der Mutter bekommen bzw. WIE funktioniert das? dezent ratlose Grüße Sternenstrahl

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 11:56



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Nur mit Zustimmung des Vaters kann das Kind einen anderen Namen annehmen.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 11:58



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zumindest bei gemeinsamem SR. hast Du das alleinige, sieht das glaube ich anders aus. Korrigiere mich bitte, wenn dem nicht so ist...

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:06



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Huch das hab ich vergessen zu erwähnen... Also, Ja das gemeinsame SR besteht noch, aber es sieht eher danach aus, dass es bald zum ASR der Mutter wird...

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:10



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Das hat mit dem ASR zum Glück gar nichts zu tun.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:14



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Nicht mal in Sonderfällen wo ich es verstehen könnte wie folgender wird es geändert... Ein Kind hier im Dorf lebt bei seinem Vater, die Mutter hat den Bub geboren als sie noch den Namen des Ex Mannes trug. Somit heißt der junge wie der mittlerweile verstorbene Ex Mann seiner Mutter den er noch nicht mal kannte , die Mutter hat Ihren Mädchennamen wieder angenommen und der Vater heißt eh anders. Laut Aussage des Vaters ist nix zu machen, wobei ich aber auch energischer wäre - ihm wurde das vom JA so gesagt.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:19



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na prima. Daran sieht man mal wieder wie sinnfrei manche Gesetze über das Schicksal eines Kindes entscheiden. Nomen est omen.. und ich wollte nicht anders gehießen haben als meine Geschwister!

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:25



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das neue namensrecht ist gerade zum schutz des kindes und zum "wurzelwahrung" gedacht, damit eben nicht je nach "liebeslage" der eltern der name geändert werden kann. das nachträgliche ändern ist sehr schwierig und nur in seltenen fällen mit viel aufwand möglich. es ist doch gut, wenn das kind den namen des vaters, der bei geburt ausgewählt wurde, weiter tragen darf/kann, auch wenn sich die beziehungssituation der eltern geändert hat. LG

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 14:36



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namen sind schall und rauch. ich frage mich immer, weswegen darum immer so ein riesentanz gemacht wird? wenn man den namen ändert, dann ändert man doch nicht die ganze persönlichkeit mit? daher kann man den namen doch einfach lassen... sollte ich jemals in die lage kommen zu heiraten, werde ich einfach meinen namen behalten: das ist einfach meine bequemlichkeit. ich möchte mich nicht (mehr) umgewöhnen müssen und lust, sämtliche unterlagen ändern lassen (teilweise noch mit kosten verbunden) will ich auch nicht. der name hat doch keinen einfluss auf die qualität einer beziehung... lg, martina.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 15:36