ich bin so langsam genervt. der KV zahlte die ganze zeit nur 133 euro. hat ein nettogehalt von 1300 + 200 euro bonus für fahrtkosten. meine anwältin möchte, dass er 225 zahlt und dass er zum jugendamt geht, wegen titulierung.
er war wohl dort, die schicken ihn wieder weg, meine anwältin soll das nochmal neu rechnen.
wieso machen die das nicht? muss ich dazu erst die beistandschaft einrichten? berechnen die das dem KV nicht, wenn der nun schon zum 2. mal deswegen dort aufgekreuzt ist?
aso, außerdem sagt er, die 200 euro fahrtkosten dürften ihm nicht mit angerechnet werden, aber ist das nicht einfach ein bonus oben drauf aufs gehalt? ist ja nicht üblich, dass der AG fahrtkosten zahlt oder?
von
jessy-less
am 21.03.2012, 18:31
Meine Anwältin meinte damals, dass Fahrtkosten und Spesen nicht mit angerechnet werden dürfen.
LG, Nadja
von
celeste
am 21.03.2012, 19:01
dann muss er dennoch 225 zahlen. auch wenn fahrtkosten nciht mit berechnet werden.
selbstbehalt dürfte wenn ich mich recht erinnere bei 900 euro liegen+altersvorsorge.
von
Savanna2
am 21.03.2012, 19:29
Hallo Nein Fahrtkosten dürfen nicht angerechnet werden die bekommt er ja auch dafür um zu tanken ödet Jahrmarkt zu finanzieren.
von
CKEL0410
am 21.03.2012, 19:38
er hat ja nichtmal wirklich miete...vielleicht 100 euro, weil er zu hause bei mama wohnt.
und wieso berechnet ihm nicht mal das jugendamt den unterhalt, wenn er schon 2 mal dort war? schicken die einen wirklich einfach wieder weg?
er arbeitet zeitarbeit, also sein lohn ist nicht immer bei 1300, aber angeblich arbeitet er jeden tag, hat also nie zeit für amtsgänge usw...die 200 euro bekommt er wohl aber immer fest.
wie wird bei sowas denn dann der unterhalt berechnet?
von
jessy-less
am 21.03.2012, 19:53
hier war es die einkommen der letzten 12 monate incl. einmalzahlungen wie weihnachtsgeld
von
Savanna2
am 21.03.2012, 20:50