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Kürzung Unterhalt bei Beteiligung an Urlaubskosten?

Thema: Kürzung Unterhalt bei Beteiligung an Urlaubskosten?

Frage: Kann der KV den Unterhalt kürzen (er zahlt den vollen Unterhalt freiwillig, obwohl er nur einen Teil zahlen müsste aufgrund seines Einkommens), wenn er die Hälfte des Anteils des Kindes an der Urlaubsreise zahlt? Spielt es dabei eine Rolle, ob er mit in Urlaub fliegt (ja, zusammen mit der KM obwohl sie getrennt sind)? ich weiß, komische Situation...Habt ihr Ideen, Anregungen, Hinweise? Liebe Grüße, Anja.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 19:03



Antwort auf diesen Beitrag

Hi! Grundsätzlich darf der Unterhaltszahler den geschuldeten Unterhalt nicht verrechnen. Bei Dir ist es allerdings so, dass der KV ja mehr zahlt als er eigentlich müsste. So wie Du es schilderst, zahlt er diesen Monat nicht mehr als den tatsächlich geschuldeten Unterhalt und beteiligt sich dafür an den Reisekosten. Umverteilung halt. Wenn sich der KV (der freiwillig mehr zahlt als müsste... das ist ja zum neidisch werden!) dann besser fühlt... Ich würde im Urlaubsmonat nur auf den "Mindestunterhalt" der festgelegt wurde bestehen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 20:10