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Krankenversicherung

Thema: Krankenversicherung

Hallo, habe mal eine Frage zur Krankenversicherung. Ich beziehe bis heute ergänzend Alg2, ab morgen nicht mehr. Hab eine Ablehnung bekommen und es wurde mir geraten, Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Haben wir auch gemacht. Kinderzuschlag ist schon genehmigt (für 2 Kinder, das 3. Kind bekommt Unterhalt vom leibl. Vater, fällt somit raus), Wohngeld steht noch aus. Nun bin ich ja nicht mehr krankenversichert. Denk ich mir jedenfalls. Oder? Die ARGE kann mir da nichts sagen, keiner fühlt sich zuständig, bei der Leistungsabteilung erreiche ich niemanden. Die Krankenkasse weiss von nichts, nicht mal von der Abmeldung. So nun müsste ich mich und die Kinder bei meinem Mann familienversichern. Das geht aber nur für mich und 2 Kinder. Das 3. Kind, was Unterhalt bekommt, fällt da raus, weil der Unterhalt wohl höher ist als das, was wir für das Kind bezahlen. Der leibl. Vater soll ihn versichern. Der wohnt aber in Österreich und sagt, das sei nicht möglich, wenn er in Ö wohnt und Kind in D. Und nun? Morgen hab ich nochmal einen Termin beim Jugendamt, aber die werden mir sicher auch nicht weiterhelfen können (die Frau von der Beistandschaft erzählte mir nämlich, dass sie so einen Fall haben, wo der Vater in D wohnt und die Kinder mitversichern soll, es aber nicht macht und das geht schon über Monate so) Meine Frage ist nun, bin ich noch krankenversichert ab morgen oder nicht mehr? Was ist, wenn ich plötzlich mit einem der Kinder zum Arzt muss, muss ich das selbst bezahlen? LG Sandra

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 11:11



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in der regel greift die kraneknversicherung auch noch ein paar wochen nach einer änderung. da können sich dann die ex und die next ( versicherung )streiten. melde dich bei der kv deines mannes und gut ist. bei kind3 bin ich aber überfragt....

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 11:15



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Du kannst ja bei deinen Mann Familien Versichert werden und für Kinder kenne ich das so Der Text ist von der BKK VBU aber kenne ich auch bei anderen so. Eigentlich sind das doch Stiefkinder für deinen Mann . Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von Mitgliedern der BKK·VBU sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder. Ich denke auch das das Kind nicht in Ö mit versichert sein kann . Aber sonst Noci

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 11:34



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Ja genau. Da der Unterhalt aber höher ist, als unser Einkommen auf 5 aufgeteilt, müsste der leibl. Vater das Kind mitversichern. Nur wie gesagt, der lebt in Ö und meint, das geht nicht. Ich kann mir aber auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie das gehen soll. Nur jemand muss doch das Kind versichern. Und privat kann ich ihn nicht versichern. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 11:36