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Kosten der Scheidung

Thema: Kosten der Scheidung

Hallo , ich bin mit meinem ex seit knapp 4 Jahren getrennt , wollen uns nun scheiden lassen , wieviel kostet es heute ca. Ich will keinen Anwalt haben , da es sehr teuer ist. Wenn ich Harz 4 bekäme , wäre es leichter, wegen der prozesskostenbeihilfe. Aber ich verdiene ca 1700 Euro netto ... Da bekomme ich sowas doch nicht? Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar L.g

von Madleen74 am 22.01.2023, 21:23



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Ich verdiene weniger, hatte trotzdem einen Anwalt. Kommt auf deine Umstände an -insbesondere, wenn ihr sehr lange verheiratet wart und du Teilzeit gearbeitet hast (wegen z.B. der Kindererziehung) und dein Mann Karriere gemacht hat - lohnt sich evtl. doch ein eigener Anwalt. Solltest du den Anwalt deines Mannes mit nehmen, vertritt er nur die Interessen deines zukünftigen Exmannes! EIN Anwalt ist zwingend notwendig für eine Scheidung. Näheres gerne per PN. LG, Leonessa

von leonessa am 23.01.2023, 00:27



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Hallo, auch mit 1700 Euro könntest Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben. Angerechnet werden Mietkosten und ein Freibetrag für die Kinder. Was sonst noch angerechnet wird, das weiß ich leider nicht auswendig. Aber hier gibt es einen Rechner für PKH: https://www.pkh-rechner.de/ Scheidung ohne Anwalt würde ich persönlich niemals machen. LG

von Frida19 am 23.01.2023, 05:46



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt. Evtl. zieht der Ex Dich ohne mit seinem über den Tisch und dann ist der Schaden größer als jetzt der Anwalt kostet.

von Garnele08 am 23.01.2023, 15:46



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Hallo danke für die Info. Ich war ja schoeinmal verheiratet , aber eben mit Harz 4, fa war dad nicht so kompliziert, wegen den Beratungsschein für 10 Euro . Ansonsten wollen sie 300 Euro . Gemeinsame kinder haben wir eins habe dann 2015 bis 2018 in der Ausbildung und dann bin ich teilzeit arbeiten gegangen . Icj nehme mit den Rechner mal vor .. Ganz lieben dank

von Madleen74 am 23.01.2023, 17:23



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Ohne Anwalt für dich geht nur, wenn dein Mann einen Anwalt hat. Ganz ohne geht es nicht bei einer Scheidung. Du selbst brauchst zusätzlich einen Anwalt, wenn du Anträge zu Folgesachen stellen möchtest wie Unterhalt oder so. Ich weiß nicht, wie euer Verhältnis ist. Davon würde ich es abhängig machen.

von EinTraumWirdWahr am 24.01.2023, 16:44



Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Unser Verhältnis ist ganz gut , wir feiern auch noch zusammen ... ganz entspannt eigendlich . Bei Meier ersten Scheidung hatte ich einen Anwalt, demnach habe ich auch bezahlt. Hatte fa prozesskostenbeihilfe bekommen wegen Harz 4... Aber jetzt eben nicht mehr . Jetzt bekomme ich Gehalt ..

von Madleen74 am 24.01.2023, 19:23



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Einen anwalt braucht ihr, dann lass doch den mann einen nehmen und bezahlen, wenn ihr euch bei allem einig seid! Haben wir bei scheidung1 auch gemacht und nie bereut. Die 300€ sind nur für das erstgespräch, gell, es addiert sich schnell auf. Versuch es trotzdem mit einem antrag auf pkh. Mehr als ablehnen können sie nicht.

von Sue_Ellen am 29.01.2023, 07:57



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Ich wäre dann dafür, dass die Frau einen Anwalt nimmt und der Mann hängt sich dran (bei später geteilten Kosten). Dann würden die Interessen der Frau gewahrt und der Mann wäre das Anhängsel...

von SumSum076 am 12.04.2023, 17:17



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Hallo, mache Dich schlau wg. Beratungsschein. Ich würde eine Scheidung ohne Anwalt nicht empfehlen. Hat er einen Anwalt, so ist dieser ihm verpflichtet, Du wärst nur ein Anhängsel ohne Beratung. LG Ralph

von Ralph am 30.01.2023, 23:35



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Ich habe während des Studiums bei einem Anwalt gearbeitet, der u. a. Familienrecht gemacht hat. Ich kann Dich nur warnen: Da es hier immer auch um Geld, oft sogar um Kinder geht, brauchst Du auf jeden Fall fachliche Hilfe. Zum Beispiel werden ja die Rentenansprüche gegeneinander aufgerechnet. Wenn Du ein Kind hast, geht es zudem um Unterhalt für Dich (in den meisten Bundesländern so lange, bis das jüngste Kind sieben Jahre alt ist) und um Unterhalt für das Kind sowieso. Du bist sonst wirklich rettungslos verloren, vor allem wenn Dein Ex so klug ist, einen Anwalt zu nehmen. Anwälte sind erfahren und schlau, sie holen für ihren (!) Mandanten das Allerbeste raus. Und eine Frau ohne Anwalt hat hier keine Chance zu erkennen, wenn sie benachteiligt wird (und das wird sie). Das gilt auch, wenn Dein Ex selbst keinen Anwalt nimmt. Ihr kennt beide die Rechtslage nicht, denn so etwas kann man nicht für seinen persönlichen Fall im Internet nachsehen. Im Zweifel bekommst Du immer zu wenig von Deinem Ex, der Dir ja ausschließlich seine eigenen Interessen verfolgt. Als Geringverdienerin steht Dir zuerst ein Beratungsschein für die Anwaltsgespräche zu, für das Scheidungsverfahren dann auch Prozesskostenhilfe. Beides kann der Anwalt für Dich beim Amtsgericht beantragen. Gerade weil Du nicht viel verdienst, kannst Du jeden Cent für Dich und Dein Kind brauchen. Sei klug, hörst Du! Es kann verbittern und deprimieren, wenn man kapiert, dass man komplett reingefallen ist im Verlauf des Scheidungsverfahrens. LG

von Hexhex am 31.01.2023, 10:52



Antwort auf Beitrag von Hexhex

...beim versorgungsausgleich hilft kein anwalt und unterhalt berechnet das jugendamt. die beiden sind 4 jahre getrennt, da muss man nicht mehr viel auseianderdividieren, was nicht schon seit geraumer zeit läuft. die scheidung ist eine reine formsache. ICH würde keinen anwalt bezahlen wollen, wenn man sich wirklich, das muss madleen entscheiden!, einig ist, reicht einer. bdtd. (biete im gegenzug scheidung mit 2 anwälten, wo das absolut notwendig war, ich das aber als kostentreiberei gesehen habe). die anwälte der vielgepriesenen verfahrenskostenhilfe bzw. -unterstützung sind eh nicht sonderlich ambitioniert, es sei denn es ist jemand aus dem privaten umfeld.

von Sue_Ellen am 31.01.2023, 14:38



Antwort auf Beitrag von Madleen74

bei uns hatte nur mein Mann einen Anwalt. Da er Hartz4 hat halt mit Schein. ich hätte selber zahlen müssen. Bei uns war aber auch nicht viel zu berechnen und wir vertragen uns relativ gut ( haben 3 Buben zusammen). Er hat zB die Scheidung auf meinen Wunsch angestoßen, da er arbeitslos ist und ich arbeite war eine zeitnahe Scheidung nach dem Trennungsjahr finanziell gesehen wichtig. Wollte nicht noch für länger meine Rentenanwartschaften mit ihm teilen müssen

von Cydney1 am 01.02.2023, 14:22