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Kopie/Schülerakte

Thema: Kopie/Schülerakte

Mal eine Frage wie ich das zu bewerten habe. Wenn ich eine mail von der Klassenlehrerin bekomme, wegen eines Vergehens meines Sohnes, und am Ende der mail steht "Kopie:Schülerakte" Ist das gleichzusetzen mit einem Eintrag in die Schülerakte ? Diese "Vergehen" sind in meinen Augen eher...naja,typisch für Jungs in der 5.Klasse, und ich finde die Reaktion der KL inzwischen schon sehr überzogen. Nach einem Telefongespräch eben, mit einer anderen Mutter, habe ich festgestellt, das dies eine durchaus gängige Methode der KL ist. Offensichtlich wimmelt es nur so von mails in den Akten ihrer Schüler. Aber : Ab wann fliegt man von der Schule....mal etwas überspitzt gefragt ? Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 20:18



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Aber : Ab wann fliegt man von der Schule....mal etwas überspitzt gefragt ? mein sohn, ist damals von der grundschule geflogen, wegen seinem verhalten, der verdacht stand bei adhs. die rektorin versicherte mir damals (bis ich einen klinikplatz habe) das sie sich mit der krankheit auskennt und in seiner klasse noch 3 adhs kinder sind, das es kein problem wäre und hat auch jemanden vom schulischen dienst für ihn bestellt (ein lehrer der ausschließlich adhs kinder in "normalen" schulen betreut. leider dauerte es ein halbes jahr bis er aufgenommen wurde und wurde daraufhin über 3 monate vom schulunterricht suspendiert. er war total unterfordert gewesen, ist gemobbt worden ohne ende und irgendwann hat er sich das nicht mehr gefallen lassen und ist einfach nach hause gegangen, er war halt ein totales fressen für seine mitschüler, weil sie wußten, wenn sie ihn ärgern oder seine sachen kaputt machen, das er gleich auf 180 ist. diese lehrerin hat das auch mit anderen kindern so gemacht (kinder die sie nicht mochte), eine konferenz bedeutete gleich schulverweis. nach 15 wochen klinikaufenthalt ist er nun der klassenbeste und wechselt jetzt in die realschule.

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 20:30



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Sie hat Dich informiert, dass die Mail auch in seiner Schülerakte abgelegt wurde, aber ein Eintrag würde doch dann eher ins Klassenbuch kommen!?

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 20:59



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Das ist es ja was mich irritiert. Ich weiss nicht recht wie ich das zu werten habe. Hält sie damit nur den Schriftverkehr in der Akte fest, kommt das einem Eintrag gleich ? Ich hatte ihr vorhin auf die mail geantwortet,aber in meinem Schreibwahn habe ich ausgerechnet diese wichtige Frage vergessen. Ich kann das aber bald nicht mehr ernst nehmen, denn wenn sie weiter so macht, besteht die Klasse nur noch aus einer handvoll Schülern.

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:06



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Dann schick doch noch einen Nachtrag...! Was ist denn eigentlich aus der Klassenfahrt geworden? Hat es ihm dann doch noch gefallen?

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:20



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Er war dann doch froh, bis zum Ende geblieben zu sein. Und Muttern hatte noch 3 Tage Bauchweh.......

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:23



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Ja, völlig klar, nach diesem Anruf!

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:26



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dass die Mail in der Schülerakte abgeheftet wird. Das hat nicht den Sinn oder die Bedeutung einer besonderen Verwarnung, sondern ist ein Verwaltungs-Akt. Angenommen, er bekommt eine schlechte Note im Sozialverhalten, könntest du nicht sagen, du hättest ja von nichts gewusst, weil die Mail aus Beweisgründen abgeheftet wurde. Besondere Verwarnungen sind Ordnungsmaßnahmen, also beispielsweise der Ausschluss für eine gewisse Zeit, die Androhung der Versetzung in die Parallelklasse etc. Solche Maßnahmen werden offiziell beschlossen und den Eltern mitgeteilt. So kann ein Schulverweis nie "überraschend" kommen, denn vorher gibt es eine ganze Reihe einzuhaltender Schritte, die nur umgangen werden können, wenn eine akute Bedrohung vom entsprechenden Schüler ausgeht. Laaaaange Rede, kurzer Sinn: Die Lehrerin hat dich über ein Fehlverhalten informiert und das auch in der Akte festgehalten. Nicht mehr, nicht weniger. Bei uns werden übrigens die Akten auch nach gewisser Zeit wieder "entmüllt", das heißt, dass solche Schreiben auch wieder rausgenommen werden, wenn weiter nichts vorfällt. Ist aber auch nicht wichtig, weil diese Akte ja außer der Schule niemand zu Gesicht bekommt. LG Dany

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:39



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"Ich weiss nicht recht wie ich das zu werten habe. Hält sie damit nur den Schriftverkehr in der Akte fest, kommt das einem Eintrag gleich ?" Die "Schülerakte" ist ein Papphefter. Da kann man nichts "eintragen". Man muss immer das gesamte Dokument (in dem Falle Emailausdruck) abheften.

Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 17:50