Alleinerziehend, na und?

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Kompetenzen Lebensgefährte

Thema: Kompetenzen Lebensgefährte

Hallo, ich habe gestern mit einer Freundin gesprochen und bei uns kam die Frage auf, welche Kompetenzen eigentlich ein Lebensgefährte vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat. Es ist wahrscheinlich sehr schwierig, das generell festzumachen, viele Punkte werden auch Einzelfallentscheidungen sein. Aber gibt es da Richtlinien oder Gerichtsurteile zu? Einfach mal so aus Interesse. Bei der Freundin war folgende Situation. Sie ist von ihrem Mann geschieden, beide haben das gemeinsame Sorgerecht für den Sohn. Der Sohn lebt bei ihr und ist klassisch alle 14 Tage das Wochenende beim Vater, der lebt eine Stunde entfernt. Sie hat einen Lebensgefährten, der schon lange ebenfalls mit im Haushalt lebt und wie ein zweiter Vater für den Sohn ist. Jetzt musste der Sohn wegen einem Ausschlag spontan zum Arzt, weil das so kurzfristig war und sie arbeiten musste hat ihr Lebensgefährte mit dem Sohn den Termin wahrgenommen, sie hatte das auch telefonisch beim Arzt so angemeldet. War nichts wildes oder ansteckendes, einfach nur ein Pilz. Sie hat den Vater dann darüber informiert und ihm wegen dem Gesundheitszustand Bescheid gegeben. Der Vater war völlig erbost, dass sie ihren Lebensgefährten zum Arzt geschickt hat anstatt den Termin selbst wahrzunehmen. Das wäre eine Überschreitung seiner Kompetenzen und in Gesundheitsfragen hätte er sich nicht einzumischen. So sind wir auf das Thema gekommen, was Lebensgefährten wahrnehmen dürfen oder wo sie Entscheidungsbefugnisse haben. Gibt es da wohl irgendetwas zu, wo man solche Dinge raus ableiten kann?

von heli89 am 06.10.2023, 15:02



Antwort auf Beitrag von heli89

Der Lebensgefährte darf diese Alltagsdinge übernehmen. Er hat das "kleine Sorgerecht".

von Pamo am 06.10.2023, 15:53



Antwort auf Beitrag von Pamo

Gilt das nicht nur, wenn die Mutter mit dem neuen Lebensgefährten verheiratet ist? @AP: Ein Pilz ist durchaus ansteckend.

von allin am 06.10.2023, 16:56



Antwort auf Beitrag von allin

Du hast Recht. Es beschränkt sich auf verheiratete Partner - auf die Idee bin ich nicht gekommen. Der unverheiratete Partner kann aber - natürlich und wie jede Großmutter, Onkel, Pate oder Nachbarin - von der Mutter bevollmächtigt werden.

von Pamo am 06.10.2023, 17:18



Antwort auf Beitrag von allin

Verheiratet sind die beiden nicht, keine Ahnung, ob sowas als eheähnliche Gemeinschaft zählt? Unterscheidet man da? Schon klar, dass ein Pilz ansteckend ist, irgendwo muss er das ja auch her haben, aber ich meine einfach es war nichts so heftiges wie Masern Röteln oder Windpocken, wo er andere schnell gefährdet und was seine Gesundheit tiefgreifender beeinträchtigt oder ggf. den Umgang betroffen hätte. ;-)

von heli89 am 06.10.2023, 17:32



Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke, das "kleine Sorgerecht" kannte ich noch gar nicht.

von heli89 am 06.10.2023, 17:59



Antwort auf Beitrag von heli89

Ja, derzeit gilt das "kleine Sorgerecht" nur bei Verheirateten.

von allin am 09.10.2023, 05:27



Antwort auf Beitrag von heli89

Also ganz ehrlich, meiner Meinung nach war das vollkommen OK , dass der Lebensgefährte mit dem Sohn der Freundin zum Arzt geht. Sofern der Sohn einverstanden ist. Es gibt aber auch Termine die sollte die Mutter dann wahrnehmen und das auch bestimmt tut. Wie OP Gespräche oder Elternabende etc. Wie es rechtlich ist weiß ich nicht.

von Bosna am 11.10.2023, 10:09



Antwort auf Beitrag von heli89

Natürlich darf der Lebensgefährte ihn da hinbringen, er hat ja keine Entscheidung getroffen oder Unterschrift geleistet. Mein Partner bringt meinen sohn regelmäßig zu Terminen die ich aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht wahrnehmen kann. Wenn der ex deiner Freundin ein Problem damit hat wie, sie den Alltag geregelt bekommt und das wahrscheinlich sehr gut ohne das er einen Finger krumm machen muss, dann kann sie ihm ja den nächsten Termin schicken und er kann von der Arbeit frei nehmen und seinen Sohn dahin begleiten und da braucht er dann nicht mit der ausrede wegen dem Weg kommen.

von Julie1302 am 11.10.2023, 16:06



Antwort auf Beitrag von Julie1302

/sign der Lebensgefährte entscheidet ja nichts, er begleitet das Kind ja nur. Wenn der Vater damit ein Problem hat, kann er bestimmt gerne den Termin übernehmen. Bei meinem Älteren in der Klasse war regelmäßig die Lebensgefährtin eines alleinerziehenden Papa´s bei den Elternabenden. Auch kein Problem, außer bei Wahlen, Abstimmungen, Unterschriften etc., musste der Papa ran :) Bei deiner Freundin sollte der Vater mal den Ball flach halten.... und sich freuen, daß der Lebensgefährte Interesse am Familienalltag hat..... und sich einbringt. Denke die meisten Männer können sich Schöneres vorstellen, als ihre Zeit bei KiA zu verbringen.

von Cydney1 am 12.10.2023, 16:29