Hallo, ich habe gerade komische Post von der Wohngeldstelle bekommen: Laut meines Wohngeldantrages vom 22.01.2009 habe ich seit dem 01.06.2008 keinen Anspruch auf Wohngeld, da mein Einkommen die Sätze übersteigt....... Was heißt das nun? Wollen die das in dem Zeitraum gezahlte Wohngeld zurück? Davon steht in dem Bescheid nämlich nichts. Im Übrigen habe ich am 22.01.2009 gar keinen Wohngeldantrag gestellt. Es war lediglich so, dass die Rentenkasse ungefähr zu dem Zeitraum bei der Wohngeldstelle angefragt haben muß, ob noch Ansprüche an die Rentenkasse bestehen, bezüglich meiner Nachzahlung. Gegenüber der Rentenkasse hat die Wohngeldstelle KEINE Ansprüche geltend gemacht. Die Arge hingegen hatte Ansprüche geltend gemacht und die waren von der Rückzahlung abgezogen worden. Leicht ratlos und etwas panisch bezüglich der möglichen Rückforderung von 7 Monaten Wohngeld....... Kerstin
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 14:49