Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

kleinkind vor gericht

Thema: kleinkind vor gericht

Hallo, ende januar ist die gerichtsverhandlung, da ich ein verfahren wegen dem umgang eingeleitet habe (momentan findet garkein umgang statt...der KV verweigert alles). ich habe gestern die ladung erhalten und darin steht, ich muss M. mitbringen. Ich habe meine anwältin gefragt, wieso ich M. mitbringen muss und sie meinte, er wird ohne die eltern angehört. nun frage ich mich, was sie von einem 2 jährigem kind erfahren wollen? und ob sowas sinn macht? darf die betreuungsperson, die ihn beaufsichtigt (in dem fall meine mum) mit dabei sein, weil es ja nur hieß in Abwesenheit der eltern wird angehört? weiß das jemand? ich bin ehrlich gesagt geschockt davon, dass man ein 2 jähriges kind vor gericht anhören will...

von jessy-less am 19.11.2011, 10:31



Antwort auf Beitrag von jessy-less

normalerweise ist das kind dann alleine beim richter. es wird gemalt/gespielt und dabei werden fragen gestellt. bei uns kam nicht wirklich was raus, weil die kids keine lust hatten, ist bei euch ein verfahrenspfleger dabei? so einer war hier auch und dieser hat im vorfeld häufiger mit den kids geredet und einen bericht an das gericht geschrieben.

von 32+4 am 19.11.2011, 11:13



Antwort auf Beitrag von 32+4

nein, soetwas haben wir nicht. wir haben vorher wohl nochmal ein gespräch beim jugendamt (ohne kind allerdings) und das gibt dann ne stellungnahme ans gericht, aber so wie ich das verstanden habe, wird M. nur einmal und direkt bei der verhandlung angehört.

von jessy-less am 19.11.2011, 11:35



Antwort auf Beitrag von jessy-less

Meistens möchte der Richter sich nur mal davon überzeugen ob alles OK ist mit dem Kind und / oder ob es Verhaltensauffälligkeiten hat. Fragen stellt er sicher nicht zum Verfahren, nur so allegemein was man halt mit so einem kleinen Kind redet...., dauert sicher nicht lange.

von bobfahrer am 19.11.2011, 12:59



Antwort auf Beitrag von jessy-less

Ich musste meinen Sohn damals mit knapp 3 Jahren auch mit zur Verhandlung bringen. Er sollte auch angehört werden. Aber der Richter sah ihn nur auf dem Flur und er wurde gar nicht angehört. Mein Ex wollte mir das Sorgerecht wegnehmen lassen, weil ich angeblich mein Kind vernachlässige und mich nicht kümmern würde, er würde nur schlampig rumlaufen und so weiter. Der Richter meinte dann in der Verhandlung, dass er den Jungen gesehen hätte und keine Auffälligkeiten feststellen konnte. LG und viel Glück.

von Sandr@1974 am 19.11.2011, 13:25



Antwort auf Beitrag von jessy-less

HAllo, sollte das stattfinden weil du Umgang erzwingen willst? Ich weiß auch nciht was ein so kleines Kind da zu suchen hat. Aus dem Beaknntenkreis musste es nicht mit (fast3) aber ein Gutachter war dafür mal daheim

von Savanna2 am 19.11.2011, 13:32



Antwort auf Beitrag von Savanna2

ja, also jetzt findet ja null umgang statt, das sollte natürlich nicht so sein. angeleiert habe ich es wegen den umständen vom bisherigem umgang, den ich für das kind so nicht als richtig empfand und auch das jugendamt was anderes mit mir und dem KV vereinbarte, er sich aber nicht daran hält, es ihn nicht interessiert...deswegen der weg übers gericht. danke für die antworten.

von jessy-less am 19.11.2011, 14:54



Antwort auf Beitrag von jessy-less

Hi, habe ich das richtig verstanden, dass der Vater kein Interesse an regelmäßigem Umgang mit seinem Kind hat? Wieso willst Du das erzwingen? Das funktioniert doch nicht, niemals. Er hat keine Lust auf sein Kind, bums-aus-ende-basta. Kann man auch positiv sehen, die Fronten sind klar und Du machst alleine. Also ist auch eine solche Gerichtsverhandlung bzw. Anhörung überflüssig wie ein Kropf. Zumal sich ein zweijähriges Kind natürlich nicht äußern kann. Wie gesagt, verstehe ich alles nicht so recht. LG Holly

von Holly Friday am 19.11.2011, 20:56



Antwort auf Beitrag von jessy-less

Warum möchte man den Umgang erzwingen ? Mit zwei Jahren hat das Kind den Papa schnell vergessen und wenn du den Umgang erzwingst - wem ist damit geholfen ? Einem Kind, daß dann Papa erst mal richtig kennenlernt und später immer wieder traurige Zeiten haben könnte, weil der kein wirkliches Interesse hat ?! Verstehe den Grund nicht ganz. Nicht böse sein, die Frage ist ernst gemeint und keineswegs vorwurfsvoll.

von faya am 20.11.2011, 08:09



Antwort auf Beitrag von faya

er hatte ja bisher umgang, nur eben so, wie er das wollte und nicht so, wie es für das kind am besten wäre. er hält sich an keine absprachen und spricht auch sonst nicht mit mir. übers jugendamt hab ich es bereits probiert, da war er dann einsichtig und "ab jetzt kümmer ich mich richtig um das kind" und dannach lief es genauso weiter wie vorher auch und jetzt will er, dass ich das kind zu ihm bringe, was nicht geht, da kein eigenes auto und ich lebe von harz4, er verdient normal. also findet grad kein umgang statt. an den tagen, wo er ihn holen sollte, holt er auch nicht mehr, weil er kein geld für nen autositz hat (bei 1400 netto und wohnen bei mama) und er weiß seit langem, dass der autositz, den er bisher von mir hatte, nicht mehr zur verfügung steht. das haben wir wochen/monate vorher besprochen, aber wie gesagt, er hält sich an nichts. und nein, der kleine ist zwar erst 2, aber er vermisst seinen papa und vergisst nicht einfach mal eben. und ich möchte nicht, dass der kleine in einigen jahren mal vor nem völlig fremden steht, wenn dem KV doch mal einfällt, dass er ein kind hat. wir haben gemeinsames sorgerecht, er wollte das so, weil es ja auch sien kind ist und er sich kümmern wollte, also soll er das auch tun und sich nicht ständig entziehen. ich weiß, dass das sorgerecht keinen großen praktischen wert hat, aber für uns war es damals ein zeichen zu setzen , dass wir BEIDE verantwortung für dieses kind haben. und machmal muss man menschen eben zu ihrem glück zwingen, bis sie es verstehen

von jessy-less am 20.11.2011, 09:43



Antwort auf Beitrag von jessy-less

naja, aber wenn ihr doch dann eine gerichtliche regelung habt und vater kommt doch nicht? was dann? ich glaube, strafen für nicht wahrgenommenen umgang gibts nicht - nur für nicht ermöglichten umgang! ich finde es schon toll, dass du trotz aller querelen für das umgangsrecht deines kindes kämpfst - aber wahrscheinlich wird es dir/euch nichts nutzen. LG

von muddelkuddel am 20.11.2011, 12:39



Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

doch, es gibt strafen, wenn er den umgang nicht wahrnimmt, nachdem das gericht das geregelt hat, weil das kind nämlich auch ein umgangsrecht hat. so wie ich meine anwältin verstanden habe sind das bußgelder bis hin zur beugehaft. aber um die bestarfung gehts mir ja auch nicht...ich hoffe, dass er seinen sohn nicht weiter enttäuscht und es nicht dazu kommt, dass ich melden muss, dass er ihn nicht holt...ich will ihm ja keine reinwürgen, sondern er soll erkennen, dass er vaterpflichten hat und das kind auch rechte. ich hab hier einen kleinen jungen sitzen, der sich im stich gelassen fühlt und der nach seinem papa fragt...mir zerreist es mein herz und deswegen versuch ich es nochmal übers gericht. dannach hab ich keine möglickeiten mehr und müsste aufgeben, aber dann hab ich zumindest alles versucht.

von jessy-less am 20.11.2011, 12:54