Thema:
Kindesvater verlangt
bei einem Umgang mit unserem Kind aller 14 Tage von Freitag bis Sonntag + einem Nachmittag in der Woche nun regelmäßige Entwicklungsberichte (schriftlich) über unser Kind.
Bin ich wirr, wenn ich denke, dass er sich in der Zeit ein ausreichendes Bild über den Entwicklungsstand unseres Kindes machen kann?
(Über sämtliche U- Untersuchungen und dergleichen wird er selbstverständlich immer sofort informiert)
LG
S *manchmal verzweifelt*
von
suchepotentenmannfürsleben
am 04.01.2011, 20:53
kann er das verlangen und musst du es schreiben?
einen wochenbericht habe ich damals immer in der berufschule schreiben müssen, das war ja schon ätzend, aber über ein kind?
von
Pedilein
am 04.01.2011, 20:57
Hatten wir das nicht schonmal?
Irgendwie glaube ich mich zu erinnern!
Wenn nicht, klares NEIN, oder kam die 'Anordnung' von einer offiziellen Stelle? Sicher nicht, dann einfach ignorieren!
von
Curly-Cat
am 04.01.2011, 21:00
es alles gibt...
Ich gewinne den Eindruck, mit "meinen" KV bin ich recht gut bedient...
FRauKrause, die das selbstverständlich auch ignorieren würde...
von
FrauKrause
am 04.01.2011, 21:07
Danke euch. Ich denke das auch.
Aber bei all den ständigen Vorwürfen, Forderungen und Vorhaltungen von meinem Ex zweifle ich manchmal an mir und höre lieber noch die Meinung anderer.
LG
S
von
suchepotentenmannfürsleben
am 04.01.2011, 21:39
Dann verlangst du halt auch von ihm regelmaessige Umgangsberichte, schriftlich. Damit du darueber informiert bist, was waehrend seiner Wochenenden passiert ist und waehrend seinem Umgang waehrend der Woche. Zug um Zug. Wenn er dir den Sa/So Bericht gibt, haendigst du ihm am Mittwoch den Mo/Di Bericht aus.
Mal schauen wie lange der das durchhaelt.
von
Pamo
am 04.01.2011, 21:40
Meine Güte, auf was für Ideen die lieben KVs doch immer wieder kommen.
Allerdings: könnte er damit was beabsichtigen wollen? vielleicht Erreichen des GSR falls ihr es noch nicht sowieso habt?
von
angry.me
am 04.01.2011, 22:37
Dann soll er dir doch bitte (schriftlich) die gesetzliche Grundlage für diese Forderung mitteilen! Ich glaube kaum, das sowas existiert. Und abgesehen davon braucht man für das Verfassen von aussagekräftigen Entwicklungsberichten eine entsprechende Ausbildung.
von
berita
am 04.01.2011, 22:38
Ich glaube, das hängt vom Alter des Kindes ab. Grundsätzlich hat der KV ein Auskunftsrecht. Wenn er keinen Umgang hat, relemäßig über Arzt und Schule etc. Wenn er Umgang hat, wie bei Euch, hängt es davon ab, wieviel das Kind ihm selbst über sein tägliches Leben berichten kann. Also bei kleinen Kindern denke ich schon, dass er -je nach Bekifftheitsgrad des jeweiligen Familienrichters/.richterin- damit durchkommen würde...
LG
von
carisma21
am 04.01.2011, 23:09
Ich würde es machen wie pamo vorgeschlagen hat *g*
Und schaun wie lange er durchhält......
Wie die Gesetzeslage aussieht, und wie ein Richter darüber urteilen würde.....keine Ahnung.
Ich finde es lächerlich.
Würde er es darauf ankommen lassen ?
Birgit
von
Birgit22
am 05.01.2011, 08:57