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Kindesunterhalt

Thema: Kindesunterhalt

Guten Morgen, angeregt durch einen Beitrag etwas unten überlege ich mir gerade, was vom kindesunterhalt alles bestreitet werden soll... hier kam ja die Frage auf, ob der KV zusätzlich zum Unterhalt auch für Beiträge der Kita belangt werden kann... wozu ist der Kindesunterhalt zu nutzen??? Bei einem Antrag der Arge wurde da ein Teil für Miete und so eingerechnet... Gibt es im Netz eine Seite/mehrere Seiten wo man das nachlesen kann???

von granphi am 10.10.2010, 09:26



Antwort auf Beitrag von granphi

Prinzipiell ist es so, dass alle Kosten die ein Kind so verursacht vom Kindesunterhalt bestritten werden sollen. Heißt: Ein Elternteil nimmt sich die Zeit um das Kind zu erziehen (betreuender Elternteil) und ein Elternteil sorgt für die monetäre Sicherheit. Also sind die anteiligen Wohnkosten damit abgedeckt, Nahrung, Pflege- und Drogerieartikel, Kleidung, Rücklagen für Urlaub, Zahnspange und Schulausflüge, Spielzeug, Geschenke, Versicherungen, etc. Unvorhersehbare Kosten (z.B. plötzliche Krankheitskosten) können vom Unterhaltspflichtigen Elternteil extra eingefordert werden. Für absehbare Dinge (z.B. Zahnspange) müssen vom Unterhalt Rücklagen gebildet werden. Betreuungskosten, die ja für den betreuenden Elternteil Werbungskosten sind können anteilig dem Unterhaltszahler zugewiesen werden. Hängt damit zusammen, das er ja dann aus dem Betreuungsunterhalt raus ist. Gruß Corinna

von shinead am 10.10.2010, 10:01



Antwort auf Beitrag von granphi

Du kannst dich auch speziell beim örtlichen Jugendamt informieren / beraten lassen. Ich bekomme zusätzlich zum Kindesunterhalt anteilig was für die Betreuungskosten vom KV. Natürlich machte er das aber nicht freiwillig ;-)

von dani-h am 10.10.2010, 19:26