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Kinder von verschiedenen Vätern

Thema: Kinder von verschiedenen Vätern

Hallo zusammen, ich habe ja zwei Kinder von zwei verschiedenen Vätern. Kind 1 hat keinen Kontakt zum Vater und er zahlt auch keinen Unterhalt, Kind 1 und Kind 2 haben Kontakt zum Vater von Kind 2 (gleich viel) und er zahlt Unterhalt für Kind 2. Da der Unterhalt auf meinem Konto landet, hat Kind 2 keinen Vorteil gegenüber Kind 1, weil er Unterhalt bekommt. Ich habe die Kinder nicht unterschiedlich mit Geld versorgt und der Vater von Kind 2 hat sein leibliches Kind nicht bevorzugt. Nun hat Kind 1 zum 18.Geburtstag 12.000 Euro von der Verwandtschaft des leiblichen Vaters bekommen (sozusagen als Ersatz dafür, dass er sich nicht gekümmert hat). Daraufhin habe ich Kind 2 diese Summe auch versprochen, wenn es 18 wird. Das fand Kind 1 überhaupt nicht gut. Also, aus meiner Sicht ist es "gerecht", wenn beide Kinder (von wem auch immer) dieses Geld zum 18. Geburtstag bekommen, aus Sicht von Kind 1 ist es gerecht, wenn beide Kinder dieselbe Summe von mir bekommen. Kind 2 hat noch keine Meinung, freut sich aber schon mal über das angekündigte Geld. Jetzt ist das Kind eh in den Brunnen gefallen, Kind 1 hat sich wieder beruhigt, will aber die 12.000 Euro nicht annehmen, weil es mich damit zwingt, dem Geschwister dieses Geld auch zu geben. Außerdem will es, dass ich beiden Kindern gleich viel Geld gebe. Keine Ahnung, ob es das Geld noch annimmt. Mir macht es nichts aus, 12.000 Euro abzugeben. Was hättet ihr gemacht?

von Sabri am 21.05.2020, 19:10



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Also meine Meinung ist ganz klar dass du als Mutter beide Kinder gleich behandeln misst und nicht einem von beiden 12.000 Euro schenken kannst und dem anderen nicht. Was sie jeweils von anderen bekommen hat meiner Meinung nach damit nichts zu tun. Ich weiß zum Beispiel auch dass meine Tochter zum 18. Geburtstag von der Patin eine hohe Summe bekommt. Mein Sohn von seiner nicht. Ich käme nicht auf die Idee dem Sohn nun geld zu schenken und der Tochter nicht.

von lilly1211 am 21.05.2020, 19:16



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Sehen ich auch so

von @ni am 21.05.2020, 20:00



Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich würde nichts ausgleichen, ganz einfach: weil ich nicht kann. Wenn ich es könnte würde ich es auch nicht tun.

Mitglied inaktiv - 21.05.2020, 20:01



Antwort auf Beitrag von Sabri

Im Grunde hat Kind 1 den Unterhalt für 18 Jahre in einer Summe erhalten, Kind 2 bekommt ihn regelmäßig, auch wenn die Summen sicher nicht 1:1 gleich sind. Somit standen Kind 2 die 12.000 Euro nicht zu, denn für ihn ist das jetzt zusätzlich zum Unterhalt. Du hast es gut gemeint und ich finde es toll, wenn du niemanden bevorzugen willst. Aber hier hast du dich vertan ;)

von albaconi am 21.05.2020, 20:05



Antwort auf Beitrag von albaconi

Kind2 bekam den Unterhalt ja nicht auf sein Konto, der floss in die allgemeine Familienkasse. Kind1 bekommt aber den "fiktiven" Unterhalt bar auf die Kralle. Alleine. Ungeteilt. Logischer fände ich es zu sagen, daß ein Anteil von 12K vom K2-Unterhalt im Laufe der Jahre abgezweigt und mit Volljährigkeit ausbezahlt wird. Zumindest rechnerisch. Dann kommen beide Beträge von den jeweiligen Vätern. Im weitesten Sinne.

von Strudelteigteilchen am 21.05.2020, 21:55



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

So ähnlich sehe ich das auch. Natürlich hatte Kind 1 Nachteile.. Ein Vater der sich nicht kümmert! Aber finanzielle Nachteile hatte es, wie du schreibst, nicht. Also sollte auch Kind 2 keine finanziellen Nachteile haben. Wenn du es dir leisten kannst, würde ich es genauso machen, wie von Dir geplant, deinen Kind aber auch erklären, dass Kind 1 nun endlich seinen 'Unterhalt' bekommt und Kind 2 bekommt den an Dich geflossenen Unterhalt von Dir zurück, weil Du es dir leisten kannst! Ich würde beides nicht als 'Geldgeschenke' bezeichnen. Bei uns war es übrigens eine ähnliche Situation. Für meinen Bruder hatte die Oma zur Geburt einige tausend Euro angelegt, die er zum 18. erhalten sollte. Bei mir als 2. Kind nicht mehr-das 2. Enkelkind ist halt nicht mehr so aufregend. Das fand meine Mutter immer schon doof, konnte es sich zu meiner Geburt aber auch nicht leisten das auszugleichen. Sobald sie (14 Jahre später) zu Geld kam, wurde ein entsprechend angepasstes Konto für mich angelegt. Von dem Geld habe ich während meines Studiums sehr profitiert. Es ist viel einfacher mit einem Puffer in die Selbstständigkeit zu starten. Mein Bruder hatte da nichts gegen-stand aber auch nie zur Diskussion. Er bekam schließlich die gleichen Voraussetzungen. Dein Kind soll das Geld auf jeden Fall annehmen und ich würde dafür sorgen, dass beide Kinder gleich weg kommen. Entweder teilt K1 mit K2, so wie K2s Unterhalt ja auch geteilt wurde und du kannst beiden etwas dazu geben oder es behält das Geld und K2 bekommt sein Geld zurück!

von MamavonMia123 am 22.05.2020, 02:54



Antwort auf Beitrag von albaconi

...ja nicht das Kind. Den bekommt die Mutter, um das Kind angemessen zu versorgen. Nach deiner Interpretation gehören die 12000 € also ihr. Trini

von Trini am 25.05.2020, 10:37



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich weiß, dass das Geld für die Versorgung des Kindes ist. Die Mutter schreibt aber, dass nur der Vater von Kind 2 was gezahlt hat, und dass Kind 1 somit auch vom Unterhalt für Kind 2 profitiert hat. Und wenn die Mutter es sich leisten kann, dann würde ich es, wie oben beschrieben machen. Es war ja auch die Idee der Mutter, dem 2.Kind das Geld zu geben. Meine Hintergedanken sind, dass es sonst zu einer Riesensoannung zwischen beiden Kindern kommt, wenn quasi der Unterhalt für Kind 2 auch das ältere mitfinanziert, das große Kind allerdings 12000 Euro einfach so erhält, Geld mit dem es machen kann, was es will, und das jüngere leer ausgeht. LG luvi

von luvi am 25.05.2020, 21:44



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn ein Kind vom Paten oder Freund oder Nachbar etwas großes geschenkt bekommt oder erbt - gleichst du das dann auch aus? Und wie lange machst du das? Ich denke jetzt schon länger drüber nach ob ich falsch liege, mir fällt aber echt kein Grund ein sowas auszugleichen. Ich behandel meine Kinder gleich. Wenn ich einem etwas schenke und dem anderen nicht dann wäre das sehr ungerecht.

von lilly1211 am 21.05.2020, 21:31



Antwort auf Beitrag von Sabri

Da hat Kind 1eben auch mal Glück. Bestärkt es ,es anzunehmen und es auch sehr liebe Geste der Familie zu sehen. Wenn es ihr besser geht damit ,kann sie ja Kind 2 einen kleinen Wunsch erfühlen , hilft ihr vielleicht mental damit besser umgehen zu können

Mitglied inaktiv - 21.05.2020, 21:41



Antwort auf Beitrag von Sabri

Schwierig. Wäre es nicht eine Idee zu sagen: Die ganzen Jahre wurde der Unterhalt für Kind 2 für beide Kinder verwendet. Nun kommt der Unterhalt für Kind 1 in einer Summe. Und auch dieser Betrag wird für beide Kinder verwendet? Kind 1 zahlt also 6.000 EUR an Kind 2. Es ist schwierig, immer gleich geht nicht....

von KKM am 22.05.2020, 00:05



Antwort auf Beitrag von KKM

So hätte ich es gehandhabt. Und sehr gute Argumentation. LG Laufente

von Laufente123 am 25.05.2020, 22:59



Antwort auf Beitrag von Laufente123

Hallo, bei mir quasi gleiche Situation: Vater Kind 1 hat nie gezahlt und Vater Kind 2 hat gut gezahlt. Kind 1 hat dadurch profitiert. Falls jemals Geld von Vater 1 an das Kind fließen würde, bekäme Kind 2 die Hälfte ab. (ICH finde nämlich, dass mir das Geld zustehen sollte! Schließlich habe ich beide Kinder allein erzogen und finanziert....) Es ist unwahrscheinlich jemals Geld zu erhalten, aber bei aufgelaufenem Unterhalt von über 100.000€ finde ich das gerecht. Wäre der Unterhalt von Kind 2 nicht gewesen, hätten wir vieles nicht gehabt und uns nicht leisten können. Diese Abmachung ist für Kind 1 auch vollkommen logisch, war bei uns schon früh ein Thema.

von ursel66 am 07.06.2020, 10:57



Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich würde entweder wie von Dir geplant dem zweiten Kind den Betrag zum 18ten Geburtstag selbst geben oder das erst Kind muss den Betrag teilen. Ansonsten fände ich es sehr ungerecht, dass der Unterhalt von Kind 2 der ganzen Familie zu Gute kommt und Kind 1 seinen "Unterhaltsersatz" nur für sich bekommt,

von kevome* am 22.05.2020, 09:03



Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich sehe es auch so. Kind 1 hat in den letzten Jahren vom Unterhalt für Kind 2 profitiert. Kind 2 hat somit seinen Unterhalt mit Kind 1 geteilt. Ich finde es eine tolle Idee, das Geld anzunehmen und einfach durch 2 zu teilen. Kind 1 kann die 6000 € direkt nehmen und nutzen. Die 6000 € für Kind 2 legst du auf ein separates Sparbuch oder Konto und es kann dann ebenfalls mit 18 Jahren darauf zugreifen. Wenn ich es richtig verstanden habe möchte Kind 1 ja das Geld nicht annehmen, damit du Kind 2 kein Geld geben musst, das dann vielleicht an anderer Stelle fehlt. Da wäre es doch wirklich das einfachste, das Geld anzunehmen und einfach durch 2 zu teilen. Dann kommt es doch aufs gleiche raus. Kind 2 hat sein nach und nach zu fließenden Unterhalt mit Kind 1 geteilt. Und Kind 1 bekommt den Unterhalt jetzt in einer Summe und teilt diesen auch mit Kind 2.

von Summer80 am 22.05.2020, 11:00



Antwort auf Beitrag von Summer80

hm ich finde dieses aufrechnen schräg ehrlich gesagt. der unterhalt floß in die familie und diese lebte davon... das hat nix mit kind 1 oder 2 zu tun oder wer für diese einahmequelle sorgt, außerdem sollte es auch mal gut sein ,immer auf alten kamellen rumzureiten. wäre es nur als geschenk deklariert und nicht als wiedergutmachung und was ist ,wenn kind 2 auch 12000 bekommt von der anderen verwandschaft, wird das dann wieder rückgerechnet oder ist das dann ihres , weil ja mal irgendwann was mit dem unterhalt war oder gibr es dann irgendwie was prozentual zurück ??.

Mitglied inaktiv - 22.05.2020, 12:09



Antwort auf Beitrag von Sabri

Schwierig. An sich würde ich es aber auch nicht gut finden, wenn der eine 12.000 € quasi "einfach so" und nur für sich bekommt, während der andere das nicht bekommt. Von wem das jeweilige Kind es bekäme, fände ich - im Großen und Ganzen - eher zweitrangig. In Eurem konkreten Fall - der Unterhalt für Kind2 lief ins Familienbudget, der Vater von Kind2 hat zu beiden Kontakt und gleichviel Kontakt, und nur weil der Vater von Kind1 nie Unterhalt gezahlt hat und keinen Kontakt hatte, sähe ich keinen Grund, warum Kind2 da wieder "teilen" müsste, Kind1 könnte doch jetzt auch mal teilen... Andererseits - in unserem konkreten Fall bin ich nicht so großzügig. Meine Eltern hatten für Kind1 zur Geburt Geld angelegt, so dass sie zum 18. dann 10 ' kriegen sollte - ich war bei Geburt alleinerziehend und finanziell war es eng. Bei den anderen 3 war ich dann verheiratet und finanziell hatten sich die Bedingungen deutlich verbessert, da haben meine Eltern dann kein Geld mehr angelegt. Aber testamentarisch haben meine Eltern jedem Kind ebenfalls 10' hinterlassen, auszuzahlen zum 18 (bzw, die Große direkt, da schon über 18). Und ich gebe zu - ich habe jetzt nicht das Bedürfnis, Kind2 - 4 zum 18. dann, zusätzlich zu den 10' aus dem Testament noch mal 10' als Ausgleich draufzulegen. 20' einfach so für einen 18-Jährigen finde ich keine ernstlich gute Idee bzw. definitiv für meinen Geschmack zu viel.

von Leena am 22.05.2020, 12:51



Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich verstehe die Logik dahinter nicht so recht. Du hast zwei Kinder, das sind zwei Individuen mit unterschiedlicher Geschichte, die kannst du doch gar nicht gleich behandeln. Dass man das könnte oder sollte ist irgendwie ein Irrglaube. Ich behandele meine beiden nicht gleich. Dessen bin ich mir bewusst, aber ich versuche gar nicht erst so zu tun als ob. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich ein Kind mehr oder weniger liebe als das andere, sondern lediglich mit ihren unterschiedlichen Persönlichkeiten, ihren unterschiedlichen Lebensgeschichten etc. Vor allem die Große benötigt nach ihrem Unfall immer noch sehr viel Aufmerksamkeit, und das wird auch noch eine ganze Weile so bleiben. Der Kleinen gegenüber habe ich da durchaus ein schlechtes Gewissen, weil sie von mir unbeabsichtigt ins Hintertreffen gerät. So empfinde ich es zumindest... Allerdings war sie schon immer spröder und weniger anhänglich als die große Schwester und ist gerade dabei, sich pubertätsbedingt abzunabeln (was sehr gut und wichtig ist!). Sie zieht sich also ziemlich aus dem Familiengeschehen raus und die Freunde haben aktuell einen viel größeren Stellenwert. Trotz der ganzen Gemengelage, in die diese verschiedene Ebenen rein spielen, habe ich natürlich ein schlechtes Gewissen... Aber von all dem abgesehen wäre ich nicht in der Lage, auch nur einem der Kinder einen fünfstelligen Betrag zu geben, dazu ist das Geld nicht da und wird es auf absehbare Zeit auch nicht sein. Hier ist ja inzwischen auch ein Mann mit im Boot. Und wir haben bereits seit der Hochzeit die Absicht, ggfs einen Ehevertrag abzuschließen, mindestens jedoch den Nachlass testamentarisch zu regeln (wir sind uns einig, dass wir einiges regeln müssen, aber wir wissen nicht, ob dazu ein Testament ausreicht oder ob es darüber hinaus Punkte gibt, die in einen Ehevertrag gehören). Das werden wir wohl in den nächsten ein, zwei Jahren in Angriff nehmen. Ich habe ja das Haus gekauft bevor ich meinen Mann kennenlernte und das sollte etwas sein, das ich meinen Kindern hinterlassen werde. Jetzt ist er in der Erbfolge mit drin - und damit hätten theoretisch auch seine Söhne durch ihn Anspruch auf einen Anteil des Hauses. Und das ist etwas, das ich vermeiden möchte. Das ist übrigens keine Biestigkeit von mir, sondern einfach der Wunsch, meine Kinder vor unnötigen Verwicklungen zu schützen - und ganz im Sinne meines Mannes. Aber alles weitere, was wir bisher darüber besprochen haben, würde hier zu weit führen und hat mit deinem Problem ja auch nichts zu tun. Jedenfalls wäre aber das zumindest ein Punkt, wo ich meine Kinder komplett gleich behandeln könnte und auch ausdrücklich möchte. Aber noch einmal zurück zum Thema. Bei euch bekommt K1 zum 18. Geburtstag eine größere Geldmenge geschenkt. Eigentlich bist du ab dem Zeitpunkt aus dem Thema raus. Ich merke zwar an meiner Großen, dass sie mit inzwischen 20 noch gar nicht realisiert hat, dass sie erwachsen ist und für sich selbst einstehen muss. Für mich war der 18. Geburtstag damals eine ganz deutliche Zäsur. Der Punkt, ab dem ich für mich selbst entscheiden durfte. Endlich! Hätte mir damals Erbtante Frieda einen fünfstelligen Betrag geschenkt, ich hätte den Teufel getan und mit meinen Brüdern geteilt. Egal, was meine Eltern darüber gesagt oder gedacht hätten. Von daher kann ich über den Vorschlag oder die Erwartung hier, dass das große Kind der Fairness halber mit dem kleinen Kind teilen soll, nur den Kopf schütteln. Wäre ich Erbtante Frieda und bekäme so etwas mit, wäre ich ziemlich angesäuert. Milde ausgedrückt. Ich glaube nicht, dass du in der Verantwortung bist, zwischen den Kindern für absolute Gleichheit zu sorgen, die ja gleichzeitig für ein Ungleichgewicht sorgen würde. Immerhin haben beide verschiedene Väter, die sich unterschiedlich verhalten haben und unterschiedliche Verwandte, die die Kinder jeweils nach Gutdünken behandeln dürfen. Ich finde das nicht verwerflich, das ist einfach so. Und ich finde nicht, dass es Aufgabe der Mutter ist, da für einen Ausgleich zu sorgen.

von spiky73 am 22.05.2020, 12:52



Antwort auf Beitrag von spiky73

Ich denke, sie „ absolute Gerechtigkeit „ gibt es einfach nicht. Aber nun hast du es schon versprochen... und zurücknehmen ist auch schlecht. Lass es, mach es das nächste mal besser LG D

von desireekk am 23.05.2020, 20:50



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo! Man kann Kinder niemals gleich behandeln, auch wenn sie vom selben Vater sind....weil evtl. die Umstände andere sind ! Meine älteste Tochter, hatte jedes Jahr mit uns einen Urlaub (meist am Meer, in der Bretagne) sie bekam regelmäßig Taschengeld, sie bekam ihre Markenklamotten usw...! Nadine hatte dies alles NICHT bzw. nicht, nach ihrem 9 Geburtstag, weil ja ihr Papa verstorben ist. Bei Nadine, war es lange so, das sie auf vieles verzichten musste, bzw. heute noch muss...! Kathrin musste NIE im Haushalt, im Garten usw. helfen...Nadine sehr wohl !!! Nadine ist sparen gewohnt, das musste Kathrin nie, mein Mann verdiente gut und früher hab ich ja auch gearbeitet! und es gibt halt auch Sachen, die ich nicht allein machen kann, wo man einen Mann braucht....Nadine hätte gerne einen Pool im Garten...aber, ich hab keine Ahnung, wie man dies macht (wegen Untergrund, Reinigung und Pflege) Kathrin hat mit ihrem Mann einen sehr großen Pool...! WIE??? soll ich das ausgleichen? d.h. ich würde Kind1 das Geld von seiner Verwandtschaft natürlich lassen und Kind2 sagen, das dieses Geld NUR für Kind1 ist, weil er ja leider keinen Kontakt zu seinem Papa hatte, was Kind2 sehr wohl hatte! Geld----Kontakt----kann man nicht ausgleichen, find ich. lg, Andrea

von Finfant am 22.05.2020, 13:40



Antwort auf Beitrag von Finfant

"Nadine hätte gerne einen Pool im Garten...aber, ich hab keine Ahnung, wie man dies macht (wegen Untergrund, Reinigung und Pflege) Kathrin hat mit ihrem Mann einen sehr großen Pool...! WIE??? soll ich das ausgleichen?" Naja Du könntest Deinen Schwiegersohn zur Hand bitten ;-) Bzw Deine Tochter ihren Schwager ins Boot holen.

von ohno am 23.05.2020, 17:16



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hi, ich finde das nicht richtig. Das Kind hat zum 18 eine Summe Geld erhalten, welches ihm rechtlich und emotional zusteht. Die Kinder so emotional zu verwirren um nicht zu sagen unbewusst unter Druck zu setzen, dass das Kind das Geld ablehnt finde ich unverantwortlich. Sorry, das Geld hat doch nichts mit Unterhalt zu tun, das ist ein Geschenk der Familie von Kind 1zum 18!! Was hat Kind 2 damit zu tun?

von romankowitz am 22.05.2020, 17:06



Antwort auf Beitrag von romankowitz

"Die Kinder so emotional zu verwirren um nicht zu sagen unbewusst unter Druck zu setzen, dass das Kind das Geld ablehnt finde ich unverantwortlich." Oh, du warst dabei und hast mitbekommen, dass ich das gemacht habe. Sehr komisch.

von Sabri am 22.05.2020, 17:17



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Ideen und Meinungen. Ich habe mich jetzt entschieden. Dass Kind 1 das Geld mit Kind 2 teilen muss, kommt überhaupt nicht in Frage. Es ist volljährig und hat Geld geschenkt bekommen. Es ist sein Geld und auch nicht im Sinne des Schenkers. Beiden Kindern ging und geht es nicht schlecht. Kind 2 hat auch seinen Unterhalt nicht mit Kind 1 geteilt. Die beiden wissen nicht einmal genau, ob und wieviel Unterhalt fließt. Auch ohne Unterhalt hätten die beiden nicht anders gelebt. Und ich mache durchaus Unterschiede bei der Erziehung von Kind 1 und Kind 2, weil sie beide auch sehr unterschiedlich sind. Beim Geld mache ich aber keine großen Unterschiede. Kind 2 bekommt zum Beispiel die gleiche Taschengeldmenge wie Kind 1 in dem Alter, obwohl ich weiß, dass Kind 1 sehr viel mehr Geld unter die Leute bringen könnte und bei Kind 2 das Geld auf dem Konto herumliegt und es nicht weiß, was es damit machen soll. Aber ich finde den Vorschlag gut, vom Unterhalt für Kind 2 jetzt jeden Monat einen Betrag zurückzulegen, dann sind bis zum 18. Geburtstag von Kind 2 auch die 12.000 Euro zusammen und die bekommt es dann.

von Sabri am 22.05.2020, 17:28



Antwort auf Beitrag von Sabri

Das ist eine wirklich gute Idee! So bekommt Kind 2 auch die Summe. Eine sehr gute Anschubfinanzierung des Erwachsenenlebens. Es ist schwierig, weil einfach jede Familie anders ist. Auch finanziell.Wir sind z.B. nicht arm, aber ohne Unterhalt wäre hier vieles nivht möglich gewesen...

von KKM am 22.05.2020, 18:39



Antwort auf Beitrag von Sabri

Liebe Sabri, ich finde deine Lösung sehr gut!

von MamavonMia123 am 23.05.2020, 11:47



Antwort auf Beitrag von Sabri

Dann wäre das Geldgeschenk aber von Dir und nicht von der Verwandtschaft, und Kind 1 hat zum 18.ten den Betrag x ja nicht von Dir bekommen. Ich glaube, dass wäre - bei mir - das Ungleichgewicht. ICH schenke (fiktiv) Kind 1 zum 18. Schmuck, Kleidung, eine Reise, what ever. Kind 2 schenke ICH dagegen 12tsd EUR. Hätte einen faden Beigeschmack. Aber wenn das Deine Lösung ist, ist das doch ok!

von ohno am 23.05.2020, 12:31



Antwort auf Beitrag von ohno

ja das stimmt. ich hätte es einfach so stehen lassen , dass kind 1 eben das geld hat und es kind 2 ja auch an nix feht. eine künstlich geschaffene lösung, im namen der gerechtigkei, wird es nicht geben , irgendwo beißt sich die katze da immer in den schwanz

Mitglied inaktiv - 23.05.2020, 12:41



Antwort auf Beitrag von ohno

Sie schenkt das Geld nicht Kind 2, sondern legt den Unterhalt zurück. Somit finde ich die Lösung gut und fair.

von NaduNadu am 24.06.2020, 18:51



Antwort auf Beitrag von Sabri

würde ich nicht so machen. du als mutter musst die kinder gleich behandeln, ja. aber wenn einer von "fremden" etwas geschenkt bekommt (zumal volljährig), geht es weder dich noch das andere Kind etwas an. Zumal Kind 2 auch nach dem 18. Geburstag noch Unterhalt erhalten kann (und das je nach Ausbildung über Jahre) , Kind 1 aber nicht. also wenn du Kind 2 geld schenkst, musst du Kind 1 noch mal so viel schenken. Kind 1 und 2 werden ja auch irgendwann unterschiedlich Geld verdienen, willst du dem einen dann immer die Differenz zum anderen aufstocken?

von Schnegge89 am 23.05.2020, 13:25



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Zitat: "also wenn du Kind 2 geld schenkst, musst du Kind 1 noch mal so viel schenken." Sie MUSS gar nix. Sie darf das so machen, wie sie es passend findet.

von Strudelteigteilchen am 23.05.2020, 15:13



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Man MUSS aber auch nicht nach Meinungen fragen, wenn man mit konträren antworten ein Problem hat... Jetzt weniger auf die Fragestellerin bezogen , sondern auf die Antwort deinerseits

Mitglied inaktiv - 23.05.2020, 23:18



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Ach, Mäuschen, wolltest Du mich nicht in Ruhe lassen? Das Nichtmüssenmüssen bezieht sich auf alle Möglichkeiten - aufs Nichtausgleichen, aufs Ausgleichen, aufs Wiederausgleichen. Sie MUSS nichts von alledem. Aber sie DARF alles. Und jetzt zeig mir die Stelle, wo ich schrieb, was ich täte. Das weiß ich nämlich gar nicht. Nur das imperative WiederausgleichenMÜSSEN von Schnegge, das ging mir dann doch zu weit.

von Strudelteigteilchen am 24.05.2020, 09:10



Antwort auf diesen Beitrag

habe mir angewöhnt auf posts zu antworten und nicht auf den namen dahinter..so ist das doch hier gedacht nicht wahr?

Mitglied inaktiv - 24.05.2020, 12:13



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von der Verwandtschaft oder dem Vater. Wird dein Anteil dann reduziert? Für Kind 1 gibt es doch Unterhaltsvorschuss? Dann haben beide ja zu Familienkasse "beigetragen". Ich hätte dazu gar nichts gesagt sondern wenn ich das Bedürfnis gehabt hätte monatlich was zurückgelegt und dann Kind 2 zum 18. geschenkt, ganz ohne Ansage. Damit es auch unter den Geschwistern keine schlechte Stimmung gibt.

von Milia80 am 24.05.2020, 20:51



Antwort auf Beitrag von Milia80

So ähnlich war doch auch mein Lösungsansatz oder meinst du gar nicht mich?

Mitglied inaktiv - 24.05.2020, 21:41



Antwort auf Beitrag von Milia80

Wenn Kind 2 Geld von der Verwandtschaft bekommt, dann werde ich Kind 1 natürlich auch etwas geben. Es gibt keine schlechte Stimmung unter den Geschwistern. So wichtig ist denen das Thema jetzt auch nicht. Unterhaltsvorschuss hat Kind 1 nicht bekommen (aber das ist eine andere Geschichte).

von Sabri am 24.05.2020, 21:43



Antwort auf Beitrag von Sabri

Warum Du? Es ist doch nicht dein Geschenk sondern das deines Kindes. Beide sind doch unterschiedliche Individuen mit dem Recht auf je ein eigenes Leben ,zu dem auch eigene persönliche Geschenke gehören. Aber wenn ihr eine Lösung gefunden habt ist ja im prinzip für euch alles OK , andere würden es eben anders machen ,was auch OK ist

Mitglied inaktiv - 24.05.2020, 22:09



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo, Wenn die 12000 als Ausgleich für fehlende Unterhaltszahlungen sein sollen, hätte das Geld eigentlich auf dein Konto gehört. 12000 Euro hört sich für dein Kind wahrscheinlich viel an, aber wäre tatsächlich Unterhalt gezahlt worden, wäre die Summe viel höher gewesen. Und wenn Unterhalt gezahlt worden wäre, wäre das Geld auf deinem Konto gelandet. Vielleicht kannst du das Kind 1 verständlich machen. Wenn nämlich der Vater von Kind 2 die ganzen Jahre über nicht gezahlt und stattdessen angespart hätte um es mit 18 in einer Summe auszuzahlen, würde Kind 2 viel mehr als 12000 bekommen. Sie soll nicht so neidisch auf Kind 2 sein, weil es dann von dir Geld bekommt, aber das Geld nur ein Bruchteil von dem ist, was sein Vater gezahlt hat. Ist eine blöde Situation. Alles ist irgendwie doof. Der eine Vater zahlt nicht, das Kind bekommt mit 18 aber viel Geld, der zweite bezahlt regelmäßig, Kind geht aber leer aus mit 18. Gefühlt ist kind 2 dadurch benachteiligt (zumindest aus Kindersicht) . Gibst du Kind 2 Geld mit 18 fühlt sich Kind 1 benachteiligt. Eine richtige Lösung gibt es hier nicht. Vielleicht kannst du bis zum 18 Geburtstag den Unterhalt von Kind 2 ansparen - bis es 12000 Euro sind? Vielleicht ist das für bede Kinder dann nachvollziehbarer? Oder der Vater zahlt es auf ein extra Konto? Du scheinst ja nicht auf den Unterhalt so extrem angewiesen zu sein, wenn die 12000 Euro für dich mit 18 kein Problem wären. LG luvi

von luvi am 25.05.2020, 01:47