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Kind allein krankenversichern über die ARGE?

Thema: Kind allein krankenversichern über die ARGE?

Hallo, weiss jemand, ob das möglich ist, dass ein Kind allein (also nicht über die Eltern) über die ARGE krankenversichert wird? Kennt jemand so einen Fall? Es geht darum, dass wir bis Ende Juni Alg 2 ergänzend bekommen haben, ich mit den 3 Kindern über die ARGE krankenversichert war. Ab Juli bekommen wir nun kein Alg 2 mehr, haben Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt. Daher keine Krankenversicherung über die ARGE mehr. Ich sollte mich und die Kinder über meinen Mann familienversichern. Da mein Sohn Unterhalt von seinem leibl. Vater bekommt, kann er nicht über die Familienversicherung meines Mannes versichert werden. Über seinen leibl. Vater geht auch nicht, da er in Österreich lebt und krankenversichert ist. Nun hat das Jugendamt mir gesagt, ich solle einen Antrag bei der ARGE stellen, dass die die Krankenversicherung für meinen Sohn übernehmen. Geht das überhaupt, wenn ich bzw wir keine Leistungen von da erhalten? Weiss irgendjemand Bescheid? Danke und liebe Grüsse Sandra

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 11:01



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Ich kenne jetzt keinen konkreten fall, aber das soll wohl möglich sein, wenn ihr durch die kosten der zusätzlichen kk-versicherung (also die deines sohnes), wieder unter das existenzminimum geraten würdet... (also wenn ihr mit wohngeld+kinderzuschlag minus der kk-versicherungskosten noch über hartz nivea seid, wirds nicht gehen). dann gibts von der arge einen 1€ bescheid. aber die argen sind ja nur höchst selten zu etwas bereit, dass man nicht vorm richter hat erzwingen müssen. viel glück und lg

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 12:16



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Hallo, ich selber hatte mal so eine Situation. Meine Kinder bekamen Kinderwohngeld und damit hatte ich keinen AlgII Anspruch mehr. Hätte ich aber meine Krankenversicherung selber getragen, dann hätte ich weniger als ALG II zur Verfügung gehabt. Ich habe nicht die volle Krankenversicherung bekommen, sondern habe von der Arge die Differenz bekommen, die mich unter die ALG II Grenze gebracht hätte und hatte somit genauso viel Geld zur Verfügung wie mit ALG II Für ein Kind müßte das genauso gehen. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 13:46