wird der Kindergartenbeitrag auch durchs Jugendamt übernommen wenn man geschieden ist aber mit einem neuen Partner zusammenlebt?
Ich hab gehört, dass der Beitrag für alleinerziehende komplett übernommen wird. Wie siehts aber bei alleinerziehenden mit neuem Partner aus?
Für ein paar Infos bin ich sehr dankbar!
emi04
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:15
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Wie das mit neuem Partner ist, kann ich dir nicht genau sagen.
Aber als AE bist nicht automatisch Beitragsfrei. Das ist Einkommensabhängig.
LG
Becky
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:20
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Bei uns (Sachsen) ist das vom Einkommen abhängig. Der Partner wurde damals bei mir nicht angerechnet. Aber ich muss eh immer alles voll bezahlen.
LG Sylvia
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:35
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hallo
ich lebe mit meinem freund zusammen das thema war bei uns auch grad aktuell.
ich arbeite,verdiene aber nicht so viel,deshalb muß ich nichts zahlen,nur das essensgeld aber das wird eh nicht vom ja übernommen.
mein freund lebt jetzt bei uns und sein gehalt wird nicht mit angerechnet,da er nicht der leibliche vater ist und er mein kind nicht adoptiert hat.
wir leben in nrw.
gruß carina
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:40
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Hallo,
in Thüringen wird das Einkommen des neuen Partners auch nicht mit angerechnet auch nicht wenn Ihr verheiratet seit. Nur die Kosten für Wohnung, Nebenkosten usw. werden halbiert, weil davon ausgegangen wird, dass jeder Partner dann die Hälfte bezahlt.
LG Sibs1
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:58
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Vielen Dank! Werde einfach beim zuständingen Jugendamt mal nachfragen.
emi04
Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 21:07