Alleinerziehend, na und?

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keine Ahnung von Unterhalt oder der Berechnung aber Fragen dazu

Thema: keine Ahnung von Unterhalt oder der Berechnung aber Fragen dazu

Hallo, mein Bruder und seine Frau haben sich getrennt. Die 12jährige Tochter wird im Wechsel betreut, also ist mind. 50% beim Vater. Das gemeinsame Haus möchte meine Schwägerin übernehmen und hat auch meinen Bruder aus dem Haus vertrieben. Momentan muss er also noch die gemeinsamen Schulden weiterbezahlen, wohnt aber nicht mehr in dem Haus. Heute hat er uns von der Berechnung des Unterhalts erzählt, und ich versteh da ehrlich gesagt die Welt nicht mehr und hab das Gefühl da wird mein Bruder über den Tisch gezogen. Beide Elternteile arbeiten, mein Bruder Vollzeit mit ca. 2200 Netto, meine Schwägerin arbeitet angeblich 80% (hat aber noch Weihnachten erzählt, das sie 1000 Euro mehr bekommt als mein Bruder, sie hat auch während der Ehe anscheindend genügend Geld zur Seite gelegt, um ihn aus dem Haus auszubezahlen, was genau weiß keiner von uns.. auch ist das Haus noch nicht umgeschrieben, noch muss mein Bruder die Hälfte der Schulden zurückzahlen - ausgemacht ist sie zahlt ihn aus) Und jetzt kam die Berechnung des Unterhalts, er muss für seine Tochter 300 Euro zahlen obwohl er sie zu 50% betreut, und für seine Noch-Ehefrau 620 Euro. Bleiben ihm noch 1280 Euro. Wenn er alle Verbindlichkeiten wie Schulden, Versicherung, Miete abzieht bleiben ihm 41 Euro. Kann das wirklich sein? Muss da nicht irgendwo auch angerechnet werden, das die Noch-Ehefrau mietfrei wohnt und sie ja auch mehr verdient als mein Bruder (hat sie ja uns gegenüber behauptet, nachdem sie in der IT-Branche - SAP-Spezialist ist, ist es zumindest nicht unwarscheinlich) Wie kann das sein, das er Ihr noch Unterhalt zahlen muss? Ich dachte seither auch, das wenn die Eltern in etwa gleich Verdienen und sich die Betreuung teilen auch die Unterhaltskosten gegenseitig aufheben. Muss dazu sagen, das auch die Trennung sehr unschön und sehr einseitig verlaufen ist - sprich mein Bruder hat nichts geahnt und meine Schwägerin hatte alles vorbereitet. Ihr einziger Komentar zu der Frage warum war, sie hätte keine Gefühle mehr für ihn. Mein Bruder ist erst mal komplett geschockt gewesen und sein einzige Bestreben war eine Basis zu finden mit der es der Tochter einigermassen gut geht. Hat jetzt auch eine Wohnung gefunden, bei der sie auch bei ihm wohnen kann und weiterhin ihrer Umfeld/Schule hat. Er hat da auch sehr viel nachgegeben, das Wichtigste war ihm das er das Wechselmodell bekommt und seine Tochter. Meine Nichte war während der Osterferien jetzt auch positiv auf Corona - und hat dann die ganzen 2 Wochen komplett bei meinem Bruder verbracht, die Mutter wollte kein Quarantäne-Kind betreuen - für meinen Bruder war es selbstverständlich das er das dann mit Arbeit und möglichst viel Homeoffice hinbekommt. Anwalt hat er - aber gemeinsam mit der Noch-Ehefrau - es soll ja eine Scheidung mit möglichst wenig Kosten werden. Ich bin mir da nicht sicher ob das wirklich sooo das Beste ist. Wisst ihr da vielleicht mehr - ist eine Unterhaltberechnung wirklich so? Gruß Dhana

von dhana am 01.05.2022, 20:15



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Dein Bruder muss sich dringend!!!! anwaltlich beraten lassen. "schnelle" alternative: die Unterhaltsstelle vom Jugendamt bitten, den Unterhalt berechnen. Schon, dass die Frau offensichtlich selbst gut Geld verdient und meint, dass ihr noch Ehegatten-Unterhalt zusteht, ist so nicht korrekt.

von Limayaya am 01.05.2022, 20:22



Antwort auf Beitrag von dhana

Gemeinsamer Anwalt geht NUR gut, wenn sich die Baldexehepartner komplett einig sind und gut verstehen!!!! Er braucht einen eigenen Anwalt. SOFORT! Ehefrauenunterhalt bei arbeitender Frau und Kind über 3 Jahre... puh, das machen kaum noch Richter mit. Vorallem, weil sie nicht geringbeschäftigt ist. Die versuchen gerade deinen Bruder komplett übers Parkett zu ziehen. Einschüchterung und so. Bei den marginalen Grunddaten, könnte sogar SIE IHM unterhaltspflichtig sein. Vielleicht versuchen sie davon abzulenken... Nochmal: Er braucht SOFORT einen eigenen Anwalt. Und bis dahin darf er erstmal NICHTS zustimmen. Weder schriftlich noch mündlich! PS: Falls er im Raum S-H (Kiel, Rendsburg) wohnt, dann kann ich jemanden empfehlen.

von Phila83 am 01.05.2022, 20:54



Antwort auf Beitrag von Phila83

Es ist für die Frage Trennungsunterhalt ja oder nein (und nur um den geht es hier) nicht wichtig ob es Kinder gibt und wie alt die sind. Er berechnet sich aus der Differenz der Einkommen. Wie kommst du nur auf das was du schreibst? Verwechselst du es mit Betreuungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt? Ich bin immer wieder erstaunt was User sich hier einfallen lassen.

von lilly1211 am 01.05.2022, 22:02



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Meinst du mich? Ich schreibe übers Handy, deswegen kann ich keine Strukturen im Strang sehen.

von Phila83 am 01.05.2022, 22:29



Antwort auf Beitrag von Phila83

Wenn das Kind Ü3 ist, dann wird meist davon ausgegangen, daß die Mutter mindestens Teilzeit arbeiten gehen kann.

von Phila83 am 01.05.2022, 22:33



Antwort auf Beitrag von dhana

so etwas wie einen gemeinsamen anwalt gibt es nicht.

von WonderWoman am 01.05.2022, 20:57



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Da hat er dir Unfug erzählt. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Er soll sich einen Anwalt nehmen, sofort.

von lilly1211 am 01.05.2022, 21:57



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Ein gemeinsamer Anwalt geht bei einer einvernehmlichen Scheidung, wo keiner den anderen monetär ausziehen will oder kann, weil es eben nichts so etwas wie ein Haus gibt etc. 1. Kindesunterhalt geht VOR Trennungsunterhalt. Lt. Düssekodrfer Tabelle müsste die Tochter schon so viel Unterhalt bekommen, dass für die zukünftige Ex KEINE 600 Euro übrig bleiben. 2. Das Haus übernehmen und den anderen auszahlen heißt nicht: die Restsumme wird einfach ausgezahlt. Es wird bei der Kreditvertragsumschreibung sicher auch eine Vorfälligkeitszahlung fällig zB. Außerdem muss so etwas einbezogen werden wie zB Schenkungen der Eltern an EINEN Ehepartner, die dann in das Haus geflossen ist. Freundin hatte das: IHRE Eltern hatten IHR Summe x geschenkt, womit sie einen großen Teil der Eigenleistung getätigt hatte - als sie dann das Haus übernommen hat, wurde das auch mit einbezogen, wodurch sich ihr Auszahlungsbetrag verringert hat. Keine Ahnung, ob das generell üblich ist - aber du siehst, das einfach auszahlen kann diverse Möglichkeiten enthalten, wie viel man überhaupt noch zahlen oder wer die Vorfälligkeit zahlte etc. Außerdem muss die die Bank einer Vertragsumschreibung erst mal zustimmen. Im Zweifel muss das Huas verkauft werden und beide Parteien ausgezahlt werden, wenn eine Übernahme nicht möglich ist oder es zu viel Uneinigkeiten gibt. 3. Ehevertrag? Ansonsten ist ja ihr Gespartes gemeinsames Vermögen. Defintiv einen eigenen Anwalt suchen und beauftragen!!

von cube am 02.05.2022, 09:02



Antwort auf Beitrag von cube

Wieso sollte ihr Erspartes gemeinsames Vermögen sein? Solange keine Gütergemeinschaft vorliegt ist ihr Erspartes ganz einfach IHR Geld. Stichtag für den Zugewinnausgleich ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Woher nehmt ihr denn alle diese Märchen immer wieder? Hier im RUB liest man diesen Unfug so oft, davon wird es aber auch nicht wahrer. Und einen gemeinsamen Anwalt gibt es NIE. Auch nicht bei der freundlichsten Scheidung. Es gibt ihn einfach nicht und fertig. Höchstens gibt es die Situation dass einer auf einen Anwalt verzichtet.

von lilly1211 am 02.05.2022, 09:56



Antwort auf Beitrag von lilly1211

das stimmt so auch nicht. wenn es in der ehe erspart wurde unterliegt es dem zugewinnausgleich und ist daher zu teilen. einfache rechnung: wenn sie bei der heirat 0 erspartes hatte und zum zeitpunkt der trennung 50k dann muss sie ihm 25k auszahlen. es sei denn von den 50k sind 20k ein geschenk der eltern (nachweislich an sie und nicht beide!), dann schuldet sie ihm nur 15k. wo ich dir recht gebe ist das mit dem gemeinsamen anwalt. den gibt es nicht. nie. man braucht einen anwalt um den scheidungsantrag bei gericht einzureichen. wenn der anwalt nur dafür notwendig ist und ansonsten nichts strittig ist kann man sagen dass man den gemeinsam zahlt und alles andere unter sich regelt. aber er bleibt dennoch der anwalt dessen der ihn beauftragt hat. sobald ein weiter antrag eingereicht werden muss (zugewinnausgleich, unterhalt, aufteilung gemeinsames wohneigentum) ist das mit dem gemeinsam also für die tonne. für die ap bleibt sich das aber gleich. anwalt, alles andere ist selbstmord.

von WonderWoman am 02.05.2022, 10:14



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Ich sagte doch beim Zugewinnausgleich ist es relevant. Steht doch da. Aber JETZT beim Auszug ist es ihr Geld.

von lilly1211 am 02.05.2022, 11:00



Antwort auf Beitrag von lilly1211

illy, ich schrieb doch "wenn man sich einig ist" Ebenso ist doch klar, dass die Ehe - ohne Ehevertrag, daher die Frage danach - eine Zugewinngemeinschaft ist und alles, was INNERHALB der Ehe "erwirtschaftet" wurde, beiden gemeinsam gehört. Ok, beim nächsten mal erkläre ich noch ganz genau, was damit gemeint ist ;-) Und dann darf ich mir wahrscheinlich anhören, dass den ganzen Sermon keiner lesen will, weil doch eh alles bekannt :-)

von cube am 02.05.2022, 11:07



Antwort auf Beitrag von cube

Nein es gehört eben nicht beiden gemeinsam und du verwechselst schon wieder Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft!

von lilly1211 am 02.05.2022, 11:28



Antwort auf Beitrag von dhana

Er muss sich sofort einen Anwalt nehmen. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht, das ist Augenwischerei.

von Pamo am 02.05.2022, 12:30



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Hallo, vielen Dank euch allen. Das mit dem eigenen Anwalt habe ich ihm gesagt, ich hoffe sehr, er macht es auch. Bisher hatte er halt immer die Hoffnung sie bekommen das einvernehmlich hin, mit Fokus auf dem was ist das Beste für das Kind. Ich fürchte da ist er ziemlich blauäugig, und das merkt er gerade auch selber. In den Ferien hatte er ja die Tochter komplett, weil die Mutter sie wegen der Corona-Erkrankung des Kindes nicht nehmen wollte. Jetzt hat er Corona und es ist seine Woche - er hatte jetzt die Mutter gebeten, das sie die Kleine die Woche nimmt, weil es ihm einfach dreckig geht und er ja auch die Termine wie Musikschule oder Training nicht fahren kann - kam nur ein "Nö, sie nimmt das Kind nicht" zurück... Seufz - jetzt ist meine Nichte fertig, weil die Mama sie nicht mehr will, mein Bruder ist fertig - hat hohes Fieber und bräuchte den Ärger jetzt echt nicht. Meine Nichte wird jetzt die nächsten Tage zu uns kommen, von uns aus geht Schule, Training ect. zum Glück auch unkompliziert - und Oma, Tanten und Cousins sind alle für sie da. Irgendwie versteht da grad keiner was abläuft - 15 Jahre war meine Schwägerin ein Teil der Familie, ich mag (möchte) sie wirklich, und jetzt kommt ein Knaller nach dem anderen. Für meinen Bruder ist dann das Finanzielle wieder ganz weit hinten.. oder er hat einfach keine Kraft mehr zu kämpfen. Aber den eigenen Anwalt werde ich ihm noch eintrichtern. Sie hatten den gesetzlichen Güterstand in der Ehe, also keinen Ehevertrag. Aber ich weiß auch nicht wann meine Schwägerin Geld bekommen hat, könnte sein, das sie von ihren Eltern da Geld bekommen hat um meinen Bruder auszubezahlen aus dem Haus. Weiß ich einfach nicht. Auch hatten die beiden immer getrennte Konten, jeder hat auf ein 3. Konto eingezahlt für Haushaltsgeld und Co - darüber wurden alle Kosten gedeckt. Seither dachte mein Bruder da wurde das auch gerecht aufgeteilt, das jeder seinen Teil beitrug - allerdings hat er da keinen großen Rücklagen bilden können. Wie gesagt - es weiß keiner was genaues. Da braucht er vermutlich wirklich einen Anwalt der sich das genau anschaut. Gruß Dhana

von dhana am 02.05.2022, 13:07



Antwort auf Beitrag von dhana

Das klingt alles sehr traurig und ich wünsche deinem Bruder und der Nichte alles Gute!

von lilly1211 am 02.05.2022, 13:19



Antwort auf Beitrag von dhana

Der Rechtsanwalt ist immer parteiisch für seinen Auftraggeber. Aber wenn man sich einig ist, kann es reichen, dass einer einen RA hat. Das nennt man dann "gemeinsamer RA". Gütergemeinschaft kann man nur per Ehevertrag vereinbaren. Normaler Zustand ohne separaten Ehevertrag (Ehevertrag hat eigentlich jeder, der beim Standesamt unterschrieben hat, wird aber nicht so benannt) ist Zugewinngemeinschaft. Erst einmal hat jeder sein Geld/seine Konten, dann wird üblicherweise das Rechnen angefangen. Man stellt zum Stichtag Scheidungsantragszustellen das Vermögen pro Person fest. Anfangsvermögen, Erbschaften und Schenkungen werden abgezogen (zur Seite gelegt) bei beiden Partnern. Lebensversicherungswerte, Immobilien, etc. werden wie Geld zusammengerechnet. Dieser Betrag wird verglichen. Hat einer bei diesem Betrag mehr Geld als der andere, wird halbiert. Man muss eigentlich alles offen legen, wenn aber der Partner keine Hinweise hat WO das Geld so liegt, dann kann der andere auch einfach mal eine Immobilie und eine LV vergessen. Ist zwar unrechtmäßig, aber wie soll man darauf kommen? Nachehelicher Unterhalt ist unwahrscheinlich auch bei großem Unterschied der Einkommen solange das Kind schon ein gewisses Alter hat. Das wurde mal ca. 2004 oder so geändert. Bei langen Ehen ca. 20 Jahren und großen Unterschieden im Lebenslauf (Vollzeithausmann vs. Managerin) kann das mal anders sein. Interessant sind noch die Rentenpunkte (Vorsorgeausgleich). Auch hier werden die Punkte, die beide in der Ehezeit erworben haben verglichen, der Überschuss wird geteilt. Da sie so viel mehr als er verdient hat, muss sie eigentlich ihm Rentenpunkte abgeben. Selbständige zahlen normalerweise nicht ein, d.h. der Angestellte teilt seine Punkte (und evtl. Geld), der selbständige Partner hat vermutlich mehr verdient und hoffentlich zurückggelegt und teilt das Geld als Zugewinn. Man kann auf den Versorgungsausgleich freiwillig verzichten. Man kann auch auf Zugewinn freiwillig verpflichten. Ist dies kein Thema bei der der Scheidung, dann kann man den Zugewinnausgleich auch nach der Scheidung noch einfordern. Er wird sich da reinlesen müssen! Der RA hilft, aber es ist schon viel Eigenleistung notwendig. Viel Erfolg Laufente

von Laufente123 am 02.05.2022, 22:05



Antwort auf Beitrag von Laufente123

Warum schreibst du diesen Text? Hier geht es doch nicht um nachehelichen Unterhalt? Es geht um Trennungsunterhalt. Und es geht nicht um Zugewinnausgleich sondern darum wem ihr Geld zum Zeitpunkt der Trennung gehört.

von lilly1211 am 03.05.2022, 08:03



Antwort auf Beitrag von dhana

Es ist das Wechselmodell vereinbart - das Kind erkrankt an Corona und verbringt die Quarantäne Zeit beim Vater der sich auch infiziert - warum sollte das Kind dann nach Woche 1 zur Mutter ? Damit die auch mitinfiziert wird ? Nein, das macht keinen Sinn. Wer ein Wechselmodell möchte, der muss solche Phasen auch mal durchziehen

von Lena_1922 am 03.05.2022, 09:43



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Hallo, sorry wenn ich das missverständlich geschrieben habe - das Kind war dazwischen schon bei der Mutter - Kind ist ja wieder gesund. Nur als der Vater dann erkrankt ist, hat die Mutter das gesunde Kind zum kranken Vater geschickt. Ich weiß nicht ob das der Sinn vom Wechselmodell ist - in meiner Vorstellung wäre das eher das beide Eltern sich unterstützen und wenn der eine mal nicht kann weil Krank ect... dann ist der andere auch da um fürs Kind da zu sein. Da gehts nicht darum was für die Eltern ist, sondern das Beste fürs Kind. Mein Bruder (und auch der Rest der Familie) würden jederzeit für jeden unserer Kinder einspringen wenn mal ein Elternteil nicht kann. Ich würde nie auf die Idee kommen da auch meine (Ex-)Schwägerin nicht zu entlasten wenn sie krank ist oder sonst irgendwie nicht kann. Genauso wenig mein Bruder - ich denke deswegen war der auch so erschüttert - sowas kommt in seiner Denke einfach nicht vor. Gruß Dhana

von dhana am 04.05.2022, 10:23



Antwort auf Beitrag von dhana

Ich sehe das wie du und bin auch erschüttert wie man so mit einem Kind umgehen kann.

von lilly1211 am 04.05.2022, 11:50



Antwort auf Beitrag von dhana

Hallo Liebes Was meinst du hast du ja jetzt schon zu Hauf gelesen, ich hab die Antworten allerdings nur überflogen und hoffe ich erzähle jetzt nicht etwas was schon gesagt wurde: Von wem kam denn diese erste Berechnung die dein Bruder bekommen hat? Wenn die vom Anwalt der Frau kam, dann ist das nicht in meinen Augen „soll bezahlen“, sondern „das hätte seine bald-Exfrau gerne“. und wollen kann sie ganz viel… Was ihr wirklich zusteht ist eine ganz andere Frage. Ich weiß nicht ob es angesprochen wurde in den anderen Antworten, aber grundsätzlich steht ihm auch ein Nutzungsentgelt für seinen Anteil am Haus zu, a.k.a. Miete. Beim Wechselmodell haben quasi beide Eltern gegenseitig Unterhaltsanspruch, und wenn einer dabei Signifikanz mehr verdient, dann kann es durchaus sein dass dieser eine Elternteil dem andern etwas Unterhalt für das Kind schuldet, aber bei deinen Angaben niemals nicht 300 € Wenn es dein Bruder gerade nicht kann: Bitte führe eine kurze Excel Tabelle in der vermerkt ist wann das Kind sich wo aufgehalten hat (und aus welchem Grund, sie diese Corona Geschichte). Ich verstehe auf der einen Seite das dein Bruder sich emotional gerade in einer ziemlichen Achterbahn befindet, aber er muss sich für sein Kind stark machen , da ist er jetzt einfach gefordert. Selbst wenn er für sich selbst auf alles verzichten würde, nur um Ruhe zu haben, das geht nicht für das Kind. Dann muss er stark sein und einen Weg finden, zur Not mit deiner/eurer Hilfe. Ich drück dich ganz fest! D

von desireekk am 04.05.2022, 13:11



Antwort auf Beitrag von dhana

Sofort einen eigenen Anwalt! Wenn das Kind 12 ist und die Mutter arbeitet, steht ihr keine ehegattenunterhalt zu!

von kirshinka am 05.05.2022, 08:59



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Das was er hier zählt/zahlen soll ist doch aber Trennungsunterhalt das hat doch mit dem Alter des Kindes nichts zu tun. Den bekommt man doch selbst wenn gar keine Kinder vorhanden sind?! Wobei ich mir nicht sicher bin wenn ich mach den Zahlen gehe die von der TE geschrieben wurden ob da ein Anspruch besteht in diesem Fall. LG

von Zickeheike am 06.05.2022, 18:30



Antwort auf Beitrag von Zickeheike

Ja, das wollen die Userinnen hier aber ganz bewusst konsequent ignorieren und weiter Märchen erzählen. Habe ich ja mehrfach erwähnt.

von lilly1211 am 06.05.2022, 20:48



Antwort auf Beitrag von Zickeheike

Ich verstehe gar nicht, warum man sich jetzt an den Begrifflichkeiten aufhängt. Maßgeblich ist doch der Einkommensunterschied, auch beim Trennungsunterhalt. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Noch-Frau wesentlich mehr verdient, als er, dann sehe ich dafür keine Grundlage. Unabhängig ob ich nun den korrekten Begriff wähle oder nicht.

von Atombiene am 07.05.2022, 21:19