Alleinerziehend, na und?

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jugendamt gibt solche auskünfte???

Thema: jugendamt gibt solche auskünfte???

das hab ich grad im rechtsforum gelesen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69947 das stimmt doch gar nicht oder???

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 13:49



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Ob das rechtens ist,weiss ich nicht,aber das JA war in meinem Falle sehr sparsam mit Auskünften,was die Zahlungen des KV anbelangte. Ich wusste lediglich das er ans JA zahlt,aber nicht wieviel. Und wenn die KM eine Beistandschaft hat,kümmert sich doch das JA um den Unterhalt,Erhöhungen etc. ?

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 13:55



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bin schon der meinung, daß eine beistandschaft dazu da ist, den unterhalt einzutreiben.... ging bei mir 1996 bis zur androhung der gehaltspfändung.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 13:58



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Jap war bei mir auch so. ich mußte nur angeben wann der KV der beiden Großen wieviel gezahlt hat und sonst hatte ich nix zu tun. Er bekam dann auch eine Gehaltspfändung über Zahlungen, die seit Jahren nicht kamen bzw. zum Teil nur.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:00



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...ich glaub es kommt immer drauf an, bei wem man im Jugenamt landet. Bei meinen ersten Anrufen haben mir auch einige Damen mehr oder weniger ihre persönliche Meinung zu meiner Situation mitgeteilt und nur weil ich skeptisch und deshalb hartnäckig war, bin ich schlussendlich zur richtigen Sachbearbeiterin gelangt, die nun anstandslos und kompetent ihre Arbeit macht... Ich hab das Ganze mal in einem Brief an die Jugendamtleitung erwähnt, der dann sehr schnelle Entscheidungen (zu meinen Gunsten) nach sich zog... Also vielleicht war das auch in diesem Fall die Dame vom Empfang, die solche Sprüche gerissen hat?

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:02



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.. und zwar bekam sie die letzten Monate den Unterhalt vom Jugendamt, sprich 180,- da mein Mann aber jetzt wieder arbeit hat und mehr zahlen kann bekamen wir vom Jungedamt nun die berechnung, wo drin stand das er bitte monatlich 180,- ans Jugendamt zahlen soll die würden das dann an die Mutter weiter leiten! Ich hab dann da angerufen weil es mir etwas wenig vorkam, weil ich zb. hab einen sohn in der gleichen altersstufe und mein Ex mann verdient genausoviel wie mein jetziger und ich bekomme für meinen Sohn 291,- Unterhalt, und die Sachbearbeiterin meinte das sie nur den Unterhalt von meinem Mann fordern könnte den sie auch an das Kind bzw die Mutter ausgezahlt haben, sprich sie dürfen nur 180,- einfordern weil das der satz für Unterhaltsvorschuss wäre! Alles was darüber liegen würde wäre ermessen des Anwalts den die Mutter beauftragen muss, und nicht sache des Jugendamts! Wie gesagt ich kenn mich mit der Materie Jugendamt nicht aus! Ich weiß auch nicht obs beistandschaft heißt oder nicht! Sie bekam auf jedenfall unterhaltsvorschuss vom Amt, hat man da nicht automatisch ne beistandschaft? VG

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:11



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Ich glaub, Beistandschaft geht nur für minderjährige.... Unterhaltsvorschuss hat damit nichts zu tun. Aber: Wenn ihr das Geld habt, die Mutter es nicht einfordert, zahlt es auf ein Konto und gebt es dem Kind zum passenden Zeitpunkt! DAS fände ich eine faire Regelung. LG Ursel

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:25



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Der kleine wird jetzt 11 Jahre alt!

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:26



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Hallo, für meinen Sohn aus 1993 war diese Beistandschaft noch Pflicht und wenn es nach unserem Sachbearbeiter gehen würde würde er die sehr gerne los werden und hat mir nun mehrmals empfohlen mir doch lieber einen Anwalt zu nehmen. Bei den 3 ehelichen Kindern ist das aber anders da gibt es das nicht mehr da sich das JA darum kümmert , als sie noch Unterhaltsvorschuss bekamen hatte mein Exmann zuwenig Einkommen als das er was hätte zahlen müssen teilten die mir mit. Jetzt bekomme ich keinen Unterhaltsvorschuss mehr und keiner möchte sich darum kümmern so das ich mir wieder eine Anwältin gesucht habe die sich darum kümmern soll. Für den großen habe ich aber einen Unterhaltstitel bekommen wo man schon vor über 10 Jahren festgestellt hat das der Vater zum Unterhalt verpflichtet ist und auch mit der damaligen Höhe und dem Zusatz das sich das ändern kann wenn sich Gesetzte ändern. Mit so einem Titel hat man den Unterhalt geltend gemacht und kann ihn dann auch einklagen oder nachfordern. Ohne dem geht das wohl nicht so einfach. Es kann aber auch erst mal reichen wenn die Mutter den KV auffordert ab dem xx.xx.xxxx Unterhalt für das Kind zu zahlen wenn der KV darauf hin nicht widerspricht gilt das auch ab dem Zeitpunkt so wie man dir geantwortet hat. Da müsste dein Mann wissen ob so eine Forderung oder ein gar schon ein Titel besteht . Und leider berät das JA Mütter nicht immer wirklich gut und sie schicken einen von A bis Z denn seit ich keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekomme weiß ich zwar das mein Ex nicht zahlen kann aber ihn hat noch keiner angeschrieben und er musste noch nichts vorlegen und das sind nun schon 7 Monate es sei denn die können nach sehen das er z.Z. ALG 1 bekommt und wie viel und konnten sich das anschreiben deswegen sparen. Die holen sich erst mal das zurück was sie der Mutter zahlen nur wenn diese auch ALG 2 bekommen sollte kann es sein das sich das Amt dann seinen Teil den sie zahlen auch zurück holt. Vielleicht sollte dein Mann sich auch einen Anwalt dafür nehmen damit er nicht zu viel zahlt oder er wendet sich an das JA und lässt sich dort beraten und ausrechnen wie viel er bezahlen muss. Wobei ich von meinen Freundinnen weiß das das JA oft mehr gefordert hat als der Anwalt dann ausgerechnet hat und der Vater dann auch gezahlt hat. Dann seit ihr auf der sicheren Seite nicht das ihr später doch zurückzahlen müsst.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 15:12



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Nein, man hat nicht automatisch eine Beistandschaft, wenn man UHV bezieht, die muss man extra beantragen. Bei euch klingt es so, als wenn die Mutter keine hat.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 15:23



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Dankeschön für dein Posting. Endlich mal eines wo mein Mann nicht als " nichtkümmernder und nicht zahlen wollender" dargestellt wird! :-) Nein also einen Titel hat die Mutter seines Sohnes nicht! Und bisher kam auch kein Schreiben von ihr das er ab dann und dann bitte den Unterhalt in höhe von ...... bezahlen soll!, warten schon seit 5 Monaten drauf, und da wir keine Adresse haben und auch vom Jugendamt keine bekommen können wir uns auch nicht mit ihr in verbindung setzen damit man das klären kann! Sie hat halt den UHV bekommen weil mein Mann durch seine Ausbildung keinen Unterhalt zahlen konnte, und davor die Jahre hat sie kein Geld vom Jugendamt bekommen. Mein Mann war damsl 16 als der kleine geboren wurde und die Kindsmutter sowie ihre Mutter (war auch der Vormund des kleinen weil die KM auch erst 16 war) haben vorm Jugendamt auf Unterhaltszahlungen vom Vater bzw. von den Eltern meines Mannes verzichtet! Sie haben sich dann aus dem Staub gemacht und man hat nie wieder was von ihnen gehört mein Mann wusste nichtmal wo sein Sohn lebt. Bis halt vor 2 Jahren als sie sich von ihrem Mann hat scheiden lassen , da hat sie dann UHV für den kleinen beantragt und da wurden wir angeschrieben das sie das beantragt hat etc. und das er unterlagen einreichen soll damit der UH berechnet werden kann, aber da er wie gesagt da noch in der ausbildung war konnte er nicht zahlen, nun ist er nach der Ausbildung und nach ein paar Monaten Arbeitslosigkeit endlich wieder in einem festen berufsverhältnis und kann und WILL auch zahlen, aber da das Jugendamt nur die 180 fordert und die Mutter sich nicht um den rest des unterhaltes kümmert, kann er ja nicht das zahlen was er eigentlich müsste! Also laut der Tabelle müsste er 291,.- zahlen soviel bekomme ich von meinem Ex Mann für den gemeinsamen Sohn, und die liegen vom gehalt her gleich. Nur was sollen wir da jetzt machen? Kann man da einfach zum Anwalt gehen und sagen so und soviel müssen wir zahlen, bitte schreiben sie das Jugendamt an, obwohl das ja nicht zuständig wäre laut eigener Aussage?! Man man da will man zahlen und kann nicht! Hab ich auch noch nicht erlebt sowas

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 15:37



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Zur Erinnerung, Sonntagskinder: Du schreibst bei Dr. Bader nicht, dass Ihr zahlen wollt und nicht könnt, sondern: "Wir möchten halt vermeiden das in 3 Jahren ne dicke rechnung kommt wegen dem Unterhalt den sie jetzt nicht haben wollte aber in 3 Jhren dann evtl einklagt! " Nur um dem tatsächlich geschriebenen die Ehre zu geben ;-) Nix für ungut.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 15:47



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Ja genau weil ich nicht gewusst habe das einem hier das Wort im Mund umgedrehtword, da steht auch in keinster weise das er nicht zahlen WILL, oder irre ich mich? Also was gibt euch die befügnis sowas dann zu behaupten!???

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 16:08



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ich schreibe dir später noch einmal wir müssen nun los zum Kiefernortho mit 3 von 4 Kids ich finde es gut das du dir da Gedanken drum machst, aber du hast ja selber ein Kind und kannst das dann wohl auch nachempfinden. Nur ein ganz dummer Frage ist er denn als Vater des Kindes auch eingetragen ist das damals geklärt worden? Denn wenn beide so jung waren hätte sich das JA da eigentlich doch drum kümmern müssen auch mit so einer Beistandsschaft, aber ehrlich gesagt mich wundert beim JA gar nichts mehr. bis später alles liebe Kathi

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 16:23



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ot

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 16:25



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Ich weigere mich zu glauben, daß die Mutter da eine Beistandsschaft hat. Denn OHNE Beistandsschaft darf das JA tatsächlich nicht tätig werden. Wobei mich wundert, daß das JA ohne Beistandschaft als "Gelddurchreicher" tätig wird - aber das halte ich für wahrscheinlicher. Aber die Frage, die sich mir bei solchen Posting wirklich stellt, stelle ich mal interessehalber hier zur Diskussion: Würdet Ihr einen Mann lieben können/wollen, der ein oder mehrere Kinder aus früheren Beziehungen hat und sich weder um diese kümmert noch freiwillig diesen Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt bezahlt? Für mich - jetzt so ohne konkrete Situation und ohne daß ich "so jemanden" persönlich kenne - fühlt sich das wie ein K.O.-Kriterium an, vergleichbar mit einem Mann, der meine Kinder unangemessen behandelt. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:11



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ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die Posterin da was verdreht hat... Denn wenn die Beistandschaft besteht, verweist das Jugendamt nicht an den Anwalt sondern nimmt die Sache selbst in die Hand. Im übrigen hat Simons Vater die Unterhaltserhöhung mal eben außer acht gelassen und das JA zahlt jetzt sogar NOCH weniger als letzten Monat. Das versteh einer.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:34



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ich würde keinen mann mit altlasten wollen, egal ob er sich kümmert oder nicht. wenn nicht, ist er ein vollpfosten und wenn er sich kümmert, hätte ich vielleicht jedes 2.woe hier noch 3 fremdkinder zu meinen eigenen. aber da ich val´s erzeuger mit einer anderen frau hand in hand gesehen habe, bin ich mir sicher: auch die nichtkümmerer werden geliebt.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:53



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UHV und Beistandschaft sind ja 2 Paar Schuh. Die UHV-Kasse ist nicht für Unterhaltserhöhungen zuständig. "Durchgereicht" wird das Geld allerdings schon,so wars bei mir. KV hat ans JA gezahlt,und das JA an mich. Nach ca. einem Jahr,oder 2 (?),war das JA allerdings der Ansicht,das der KV direkt an mich zahlen könne,denn es gab keine Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen ans JA. Seit 3-4 Monaten bekomm ich das Geld also direkt. Zur emfut´s Umfrage. Ich habe mal so einen Typen kennengelernt. Nach einiger Zeit stellte sich heraus,das er einen ziemlichen guten Job hingeschmissen hat,Und wegen eines Bandscheibenvorfalls mit knapp über 40 ,versucht die Rente durchzubekommen,und das alles nur,um seiner EX für die Kinder nichts zahlen zu müssen....die hätte ja eh von Haus aus genug. Genau SO hat er sich geäussert,und für mich war´s das dann. So einen Typen wollt ich nicht,kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. LG Birgit

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 15:03



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was schreiben. Verzeiht mir das ich im Alleinerziehendenforum antworte auch wenn ich das nicht bin. Ich persönlich finde das es ein sehr schwieriges Thema ist. Manche Patchworkfamilie haben es drauf, und es klappt gut. Erst mal was zu den Altlasten. Mein Mann war ja schon mal in jungen Jahren verheiratet und hat einen Sohn 15Jahre aus erster Ehe. Ich will ehrlich sein, ich war damals 19Jahre Alt als ich meinen Mann kennen und lieben lernte, in jungen Jahren denkt man nicht an evtl. Probleme. Heute nach 10Jahren Beziehung muss ich sagen ich würde nie wieder einen Mann heiraten der bereits ein Kind hat. ABER Es hat nichts mit meinem Stiefsohn zu tun, sondern ganz klar mit dem finanziellen Aspekt. Zum anderen Thema und da kann ich natürlich nur von meiner Familie reden, ist mittlerweile sehr traurig, weil ich eine sehr intensivere Beziehung zu meinem Stiefsohn habe wie mein Mann der der leibliche Vater ist. Mein Mann war als mein Stiefsohn 6Jahre Alt war, sehr oft beruflich im Ausland tätig, in der Zeit, haben die Ex-Frau und ich uns um ihn gekümmert, sie ist Vollzeit arbeiten gegangen und ich geschichtet und in der Spätschicht habe ich ihn gehabt und in Kiga/Schule gebracht, Frühschicht wieder abgeholt, dann war er bis Abend da. Teilweise haben wir also Ex-Frau und ich die WE miteinander verbracht, ich habe bei ihr übernachtet. Er hat halt gesehen Mama und meine Stiefmutter verstehen sich gut. Nur damit ihr versteht warum ich meine Stiefsohn sehr lieb habe. Mein Mann hat sich aber sehr entfernt von ihm. Wisst ihr teilweise stelle ich mir das für die Männer schon auch schwer vor, die Kinder wachsen woanders auf, haben vielleicht ne andere Erziehung, Priotäten usw. Es fehlen gemeinsamkeiten die sie miteinander erlebt haben. Wir hatten ihn dann auch nach dem sie weggezogen ist und neu geheiratet haben jedes zweite Wochenende gehabt, aber es reicht halt nicht aus um wirklich am Leben teil zu haben. Mein Mann ist für unsere Tochter wirklich ein sehr guter Vater, für mich ein perfekter Vater aber für seinen Sohn kein Vater. Das schlimme ist und es schmerzt mich zu schreiben, dass mein Mann sagt das er ihn noch nicht mal mehr in den Arm nehmen kann, für ihn ist es ein fremdes Kind. Ja, es klingt grausam. Mein Mann weint sogar, weil er sich da selber nicht versteht. Aber ich bedauer mein Mann nicht, sondern mein Stiefsohn. Mittlerweile holen wir ihn nur in den Ferien, wenn mein Mann arbeitet. Denn wenn die zwei aufeinander treffen dann streiten und streiten und streiten sie sich. Das einzige was meiner Meinung nach helfen würde, wäre so eine Art Paartherapie nur für Vater uns Sohn. Vielleicht solltet ihr auch die Männer verstehen, die haben nicht das Glück jeden Tag mit dem Kind verbringen zu können. Allerdings kann ich nur von den Männern schreiben die nicht um die Ecke wohnen. Es tut mir leid das ich den Thread jetzt für mein Problem missbraucht habe, letztendlich bin ich vom Thema sehr weit abgekommen. Lg Mareike

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 17:01



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Das sind alleinerziehende dann doch auch oder nicht? Heiratet ein Mann eine alleinerziehende Frau die Unterhaltsvorschuss bekommen hat ist es doch genauso oder nicht?? Dann muss er für Euer Kind mit aufkommen.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 17:57



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ja, dinchen, das stimmt und ich stinke da mit vollen hosen, denn ich wurde ja bereits zweimal von einem mann mit einer altlast kind "genommen". trotzdem, meine beiden männer waren unbekindert und ich hätte auch keinen mit kindern gewollt. seh das auch bei meiner freundin, freund hat zwei kinder, sie keine, er will nicht mehr wegen den verpflichtungen, sie hat wegen ihm und den kids extra eine größere wohnung gekauft. gemeinsame urlaube etc sind die nächsten 11 jahre sicher nicht drin. dann ist sie über 50.

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 18:18