Thema:
kann ich ohne Unterschrift der Vater ein Sparbuch eröffnen?
Hallo,
Ich möchte ein Sparbuch für mein Sohn(3 jahre alt) aufmachen.
Sorgerecht haben wir beide und der Bank benötigt auch ein Unterschrift
von den Vater. Das Problem ist dass, das ich gar keine Kontakt mit
ihm habe! Auch wenn dann wollte ich es trotzdem nicht dass er von den Sparbuch erfährt(VERFÜGBAR wird), ansonsten kommt er dann irgendwann
und hebt das ganze Geld von der Konto auf.
Was kann ich das jetzt machen?
Danke
von
an.vas
am 23.03.2013, 08:32
Ja brauchst du . Mach doch einfach eins auf deinen Namen. Dann hast du kein Problem.
von
CKEL0410
am 23.03.2013, 08:33
In beidem hast du recht: Ja, du brauchst seine Unterschrift. Ja, er könnte es abräumen.
Mach ein Sparbuch auf den eigenen Namen auf und trag dein Kind als Begünstigten ein.
von
Pamo
am 23.03.2013, 09:00
Was heißt das begünstigsten und wie läuft es dann?
Danke!
von
an.vas
am 23.03.2013, 09:02
Da wird eine kleine Notiz gemacht, dass die Kohle für X ist. Kannst du aber jederzeit wieder ändern.
von
Pamo
am 23.03.2013, 09:07
Danke! Werde ich mich bei dem Bank erkündigen.
von
an.vas
am 23.03.2013, 09:14
zu eröffnen brauchst du seine unterschrift.
übrigens wurde ich damals gefragt (bei der eröffnung), ob bei allen kontobewegungen, beide unterschriften nötig sein sollen. damit könnte man das leerräumen verhindern.
wie dem auch sei, eröffne ein sparbuch auf deinen namen.
suki
von
Suki
am 23.03.2013, 10:59
Wir haben das so umgegangen das meine Cousinen für meine Beiden Kinder(weil Paten) auf ihren Namen zwei Bücher angelegt haben.Da zahle ich monatlich was ein.Mein ExMann weiß davon nichts.
Gruß MvL
von
MamavonLucas
am 23.03.2013, 17:01
Man kann ein Sparbuch außerdem zusätzlich mit einem Passwort schützen. Das gibt man bei der Bank an und kann ohne das Passwort auch kein Geld abheben.
Jule
von
Jule9B
am 23.03.2013, 19:44
Jule, das stimmt nicht. Die Eltern können auch ohne Passwort ran.
von
Pamo
am 24.03.2013, 12:32
Hallo!
Ich hänge mich hier mal dran mit einer Sparbuchfrage.
Meine Tochter (alleiniges Sorgerecht, kein Unterhalt) hat Geld auf der Bank. Besteht die Gefahr, dass wenn ihr Vater ein Pflegefall wird oder Hartz 4 beantragen muss (ich glaube, Hartz 4 bekommt er schon), sie ran muss, auch wenn sie noch kein eigenes Geld verdient?
Mein Sohn (anderer Vater, gemeinsames Sorgerecht, bekommt Unterhalt) hat einen Großvater väterlicherseits, der nicht von seiner Rente leben kann. Da werden wohl seine Kinder zuzahlen müssen (oder Hartz 4, ich weiß es nicht so genau). Wenn die Kinder dann nicht alles abdecken können, muss dann mein Sohn (mit seinem Geld was er auf der Bank hat) ran?
Ist es überhaupt ratsam, Geld auf dem Namen der Kinder bei der Bank zu parken (steuerlich günstiger ist es ja)? Und wenn ja, bei welchen Kind ist es ungefährlicher?
Gruß, Sabri
von
Sabri
am 24.03.2013, 12:01
nur bei alleinigem Sorgerecht!
Hat was mit Geldwäsche zu tun.
Das Sparbuch ist eine Urkunde und muss bei Auszahlungen vorgelegt werden bzw. kann für kraftlos erklärt werden:
Szenario: DU bekommst die Unterschrift, eröffnest das Konto und zahlst ein. Er geht irgendwann zur Bank und sagt: Sparbuch weg - bitte auszahlen. Er bekommt das Geld (innerhalb von Tagen) macht sich allerdings strafbar, da seine Erklärung (Sparbuch weg) gelogen ist. DU musst ihn verklagen, um an das Geld zu kommen.
Besser: auf eigenen Namen ein Konto eröffnen und Kind als Begünstigten nennen. Hat auch den Vorteil, dass du jederzeit Geld verfügen kannst.
von
ungewohnt
am 25.03.2013, 16:29