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Jugendamt(Kindsvater)

Thema: Jugendamt(Kindsvater)

Hallöchen ich habe da mal eine frage hat jemand erfahrung mit dem Jugendamt??Bin jetzt in der 30ssw und es besteht leider kein kontakt zu dem leiblichen vater meines kindes.versuche diesen schon länger ausfindig zu machen war beim Jugendamt aber die meinten sie könnten erst was machen wenn das kind da wäre,aber so richtig überzeugend kam mir der Mitarbeiter beim JA nicht rüber.LG Jenni

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 12:09



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ähm... WAS möchtest Du denn vom Jugendamt?! Wegen Unterhalt? Oder Vaterschaftsanerkennung? Erzählt doch mal ein bislein mehr, bitte. LG Sue

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 13:56



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Hi in erster linie möchte ich das er weiß das er vater wird und dieses auch anerkennen würde.lg jenni

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:02



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ok, aber er ist nicht auffindbar??? Warum nicht?

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:09



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Ich habe ja seine adresse aber er ist viel unterwegs arbeitet bei der ltu und immer wenn ich da war war keiner zu hause .hatte ihm auch einen brief geschrieben weiß nur nicht ob er den bis heute gelesen hat

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:12



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was meinst du, wie wird er reagieren, wird er die Vaterschaft anzweifeln? Also wenn Du Pech hast, kommt er mit Vaterschaftstest. Den muss er zahlen. Das Jugendamt kann ihn aber gern schon jetzt anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass dann und dann wahrscheinlich das Kind geboren wird, was seines ist - und er sich bitte melden möchte. Der KV von meinem Sohn hat die Vaterschaft auch vor der Geburt anerkannt. Hat mir viel Gerenne erspart, als es dann um die Beantragung von Geldern ging. Du wirst ihn auch als Vater angeben auf der Geburtsurkunde? LG Sue

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:24



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Ja weiß auch nicht wie das dann luft ob ich ihn dann im KH angeben soll als Kindsvater.Der vom Jugendamt meinte heute das die erst was machen können wenn das Kind da ist.Ich würd mir wünschen das er die vaterschaft anerkennt kann ich schwer einschätzen

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:34



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Du wirst ihn als Vater angeben, Schnegge!!! Es gibt keinen Grund, der dagegen spricht - oder doch?! Du weißt auch, dass er Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Also kann er schonmal anfangen seine Gehaltsnachweise der letzten Jahre rauszusuchen. Ich würd ihm noch mal schreiben und zwar per Einschreiben/Rückschein. Und BERATEN kann Dich das Jugendamt auch vor der Geburt, was meinst wie oft ich da war... LG Sue

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:38



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Ja das werd ich auch machen.Will ja eigentlich keinen stress mit ihm ich werd ihm auch noch einmal schreiben.ich hoffe das er reagiert.Danke für deine tips lg jenni

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:45



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wer will das schon, also Stress meine ich. Ich verstehe Dich :o) Also, wenn noch was ist, Du weißt ja wo wir hier sind. LG Sue

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:56



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Hallo Jenni, der Sachbearbeiter vom JA hat Recht. Es könnte ja noch etwas passieren mit dem Kind. das ist der grund warum sie erst warten bis das Kind geboren ist. In Bochum sind sie eigentlich ganz ok beim JA und kommen dann auch recht fix in die Socken. Hab da auch die Beistandsschaften für meine Jungs. Laufereien können Dir nur erspart bleiben, wenn der Vater die Vaterschaft vor der Geburt anerkennt. Wenn er das nicht tut, gehst Du zum JA und die regeln das für Dich. Selbst wenn er vor der Geburt schon sagt, er erkennt die Vateschaft nicht an, kannst Du das dort melden und sie leiten die nötigen Schritte ein. Warst Du inzwischen schon mal beim Sozialen Dienst katholischer frauen in der Bergstraße? Dort findest Du echt viel Hilfe. LG mousy

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 14:59



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Danke dir wer bestimmt noch mal drauf zurück kommen lg jenni

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 16:08



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Hallöchen ne da war ich noch nicht hatte ach noch nicht was von denen gehört was bieten die einem denn für hilfe an oder besser gesagt was würden die unternehmen lg jenni

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 16:10



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andere frage: er ist bei der ltu? cockpit oder kabine? na klar ist der wenig daheim....aber er hat einen festen wohnsitz und kann spätestens über die firma ermittelt werden. dann geht alles seinen gang und es wird im nichts anderes übrigbleiben, als die vaterschaft anzuerkennen, eben auch spätestens wenn das kind da ist und ggf die vaterschaft festgestellt wurde.

Mitglied inaktiv - 14.04.2008, 18:00



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Sobald dein Kind auf der Welt ist wird das JA auf dich zukommen, weil die natürlich den Namen des Vaters wissen wollen. Du sagst denen dann einfach den Namen, evtl. auch noch das Geb.Datum wenn du hast. Sagst aber auch dazu, dass du keinen Kontakt mehr zu ihm hast. Alles andere werden die dann schon machen. Wenn man ihn wirklich nicht finden sollte oder er nicht zahlen kann, dann beantrage auf jeden Fall vorsorglich mal den Unterhaltsvorschuss. Damit du ein bisschen Unterhalt bekommst - das sind glaube ich 125 € im Monat.

Mitglied inaktiv - 15.04.2008, 14:11



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Das du das in Ruhe regeln möchtes ohne Streß ist klar. Warte einfach ab bis dein Kleines auf der Welt ist. Dann beantragst du einfach die Beistandschaft und das JA wird dann alles für dich erledigen. Sie werden dann auch den Vaterschaftsstest machen, falls der KV die Vaterschaft anzweifelt. Der KV ist übrigends nicht nur dem Kind unterhaltspflichtig - auch dir! Der KV meines Sohnes musste auch in der Schwangerschaft für mich zahlen, da ich arbeitslos war und Wohngeld bekam. Dieses Wohngeld hat dann das AA von ihm zurückverlangt und zusätzlich musste er dann die Hälfte der Babyerstausstattung bezahlen. (Das wollte ich zwar nicht, aber das war dem AA egal!) Und da ich jetzt die ersten 3 Jahre nicht arbeiten gehe ist der KV auch mir Unterhaltspflichtig. Erkundige dich einfach mal auf dem Arbeitsamt ...

Mitglied inaktiv - 15.04.2008, 14:19