Thema:
frage zur krankenversicherung
wir werden demnächst irgendwann zu meinem freund ziehen und ich mache mir sorgen wie das dann mit der kv aussieht.
bis zur scheidung bin ich wohl familienversichert,aber danach?
bekomme ja dann kein alg2 mehr und ob das mit einer versicherungspflichtigen arbeit klappt weiss ich noch nicht...
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 16:00
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freiwillig gesetzlich oder privat versichern, heiraten oder sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:00
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die beiträge kann ich aber nicht bezahlen.heiraten will ich nicht und sozialversicherungspflichtig arbeiten geht auch erst mit dem richtigen kiga platz...
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:05
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tja...eine tod mußt du sterben. oder du bleibst unversichert und dein kind beim vater versichert.
oder arbeitslos gemeldet.
andere möglichkeiten gibt es halt nicht.
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:23
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nur welchen...hab ja die wahl
werde mcih morgen mal erkundigen wie hoch die beiträge sind wenn ich mich selbst versicher.danke:)
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:27
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so um die 180€ für dich und fürs kind weiß ich es nicht.
gaaaaanz vorsichtige schätzung von mir, weil sich mein hasi jetzt dann auch selbst versichern muß....aber wegen selbständigkeit.
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:29
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Eine Bekannte von mir zahlt etwas über 130 € im Monat für sich selbst, ich weiß allerdings nicht in welcher Kasse sie versichert ist. Ihre Kinder sind weiterhin beim Vater versichert!
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 18:09
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....122 Euro pro Monat dafür zahlen bei einer BKK. Unser Einkommen lag auf Hartz IV Niveau.
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 20:38
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danke euch,so hat man schon wenigstens eine ungefähre vorstellung.
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 21:09
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also ab 010109 sind aus den genannten 122 Eur jetzt 141 EUR minimal gewurden, da die Bemessungsgrenzen angehoben sind
Simnik
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 22:00
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Huhu,
bei meiner KK ist alles beim Alten geblieben. Auch jetzt (also seit 1.1.09) zahle ich immer noch 122 Euro.
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 22:26
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das kann nicht sein
die Bemessungsgrenze ist von 828.33 EUR auf 840 EUR hoch und der Einheitsbeitrag von 14,9 %
im Januar zahlst du noch den Dezemberbeitrag...erst ab 150209 wird der Januarbeitrag fällig
da kriegst sicher noch Post von deiner KK
Simnik
Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 21:41