mein Ex ist Harzt IV-Empfänger und wird wohl so schnell auch keine Arbeit bekommen.... wie viele Jahre zahlt das Jugendamt denn den Vorschuss, für immer ja nicht oder?
von MamaFranzi85 am 10.10.2010, 17:59
Forum Alleinerziehend, na und?
mein Ex ist Harzt IV-Empfänger und wird wohl so schnell auch keine Arbeit bekommen.... wie viele Jahre zahlt das Jugendamt denn den Vorschuss, für immer ja nicht oder?
von MamaFranzi85 am 10.10.2010, 17:59
6 Jahre lang und bis max. bis zum 12. LJ...
von susafi am 10.10.2010, 18:00
ja ok, des bedeutet dann ja 6 Jahre , da meine Tochter erst 4 wird.... naja besser wie gar nix... und ist des unabhängig von dem was ich verdiene??
von MamaFranzi85 am 10.10.2010, 18:08
mir hat der typ vom jugendamt gesagt ich kann bis zu 10000 euro im monat verdienen . lg
Mitglied inaktiv - 10.10.2010, 18:14
wer 10.000 im MONAT verdient, der braucht doch keinen UHV
von Keksraupe am 10.10.2010, 18:16
ja des is mir auch klar ;o) aber ich hab ja mehr wie er, weil ich weiterhin 35 Std. oder sogar 40 Std. in der Woche arbeiten gehen werde und er ja Hartz IV bekommt des mein ich trotzdem hab ich jetzt nicht so viel dass ich darauf verzichten könnte
von MamaFranzi85 am 10.10.2010, 18:17
du arbeitest ja nur normal, und der UHV ist ja für dein kind...
von Keksraupe am 10.10.2010, 18:20
okay dann werd ich mal deutlicher ich verdiene ca. 1200 euro + Kindergeld und muss für Miete, Strom und Telefon 700 Euro zahlen
von MamaFranzi85 am 10.10.2010, 18:21
ja dann bekommst du es bis sie 10 Jahre ist... und es wäre ja schlimm wenn sich der Vater ganz aus der Verantwortung ziehen kann, nur weil du viel Verdienst...
von susafi am 10.10.2010, 18:23
NATÜRLICH steht dir Unterhaltsvorschuss zu. Das UVG hat mit deinem Einkommen ja im Grunde nichts zu tun. Es soll einen Ersatz dafür leisten, dass der VATER keinen Unterhalt zahlen kann. Würde der Vater verdienen, müsste er euer Kind ja trotzdem unterhalten, auch wenn du Geld hast. Ihr lebt von ca. 650 Euro im Monat, wenn das zu viel wäre, bekäm ja kaum jemand UV ;-) Also, beantragen! LG
von februar2007 am 10.10.2010, 19:33
Hallo Wenn dein Kind 4Jahre alt ist dann bekommst du noch zwei Jahre Unterhaltsvorschuß.Die Bundesweite Regelung ist entweder von 0-6 Jahre oder von 6-12 Jahre. Wir hatten das auch und das Gesetz ist soweit ich weiß nicht geändert worden. Michela
von Michela am 10.10.2010, 19:34
was zuerst eintritt. Wenn du jetzt UHV beantragst bekommst die 72 Monate UHV. Wenn der Vater zwischendurch arbeitet und selber zahlt, ruht der UHV, wenn du wieder beantragst, werden die schon gezahlten Monate abgezogen.
von Fröschli am 10.10.2010, 19:41
Egal mit welchem Alter man das beantragt, sie bekommt es 6 Jahre lang!!!
von Dinchen16012009 am 10.10.2010, 19:41
so ein Blödsinn... ich habe für meine Tochter von 2-8 Jahre bekommen... ab 6 Jahre erhöht sich der Satz, fällt doch aber nicht weg... ab 12 Jahre bekommt man gar nichts mehr...
von susafi am 10.10.2010, 19:42
Ich habe für meinen Sohn weil der Vater nicht zahlen konnte oder wollte genau vom 0 bis zum 6 Geburtstag bekommen und dann was Schluß mit UHV.Die vom JA sagte dann das dann nun der Vater zahlen müsste.Kann er nicht zahlen sammelt sich das an und kann eingeklagt werden. Die haben das Gesetz doch nicht geändert. Michela
von Michela am 10.10.2010, 19:50
Du hast es doch auch sechs Jahre lang bekommen!!! LG Dany
von Schreckschraube am 10.10.2010, 19:53
Muß mich entschuldigen war ein Denkfehler von mir. Sorry. Michela
von Michela am 10.10.2010, 20:08
6 Jahre lang, egal wie alt das Kind bei Beantragung war. Meiner war 4 also bekomme ich es bis er 10 ist.
von Schnitte78 am 11.10.2010, 12:45