Alleinerziehend, na und?

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Und darum wollte ich nie was mit Zeitarbeit zu tun haben........

Thema: Und darum wollte ich nie was mit Zeitarbeit zu tun haben........

Hab ja mitte Januar 2011 über ne Zeitarbeit nen Job vermittelt bekommen.Nur leider war nach 4 Wochen keine Arbeit mehr da (Die Zeitarbeit wußte das es eigentlich nur 3 wochen gehen sollte!)Tja also war am 11.02.mein letzter Arbeitstag.Hab dann Gott sei dank durch Bekannten schnell nen Vorstellungsgespräch gehabt und hab dann gekündigt.Hab sie persönlich vorbeigebracht sowie die zu Verfügung gestellten Arbeitssachen.Leider hab ich dort dann was unterschrieben.Es war ein Schreiben, das ich dann in dieser Zeit nicht mehr vermittelbar bin.als ich Nachfragte ob dies dann für mich Nachteile hat, wurde mir erklärt das dies nur für die Unterlagen sei.Tja und nun kamm die Gehaltsabrechung.die haben die Arbeitstage seit dem 14.02. einfach nicht mehr mitbrechnet.Ganz Klasse!Mein Freund meint ich hätte wohl schlechte Karten wegen dem Schreiben, aber ist das echt so? Kennt sich damit jemand aus. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 21.03.2011, 11:01



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Hast Du noch eine Kopie von den Stundenzetteln? Die muss man normalerweise auch bei Nicht-Arbeit abgeben (dann eben mit entsprechendem Vermerk.) Damit hält man fest, dass man bereit war zu arbeiten, aber eben kein Angebot bekommen hat... Unterschreibe nie etwas von dem DU nicht überzeugt bist ob es Dir Nachteile bringt und schon gar nicht wenn der eventuell Begünstigte eventuelle Nachteile verneint.

von shinead am 21.03.2011, 11:47



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Leider ist das bei fast allen Zeitarbeitsfirmen so... Hab das leider selbst schon ein paar mal durch, man wird eben "Nur" nach Stunden bezahlt, und gibt es nix mehr zu tun hat man halt auch nix verdient. Das hat manchen Monat echt am Geldbeutel gezehrt, meine soviel verdient man da ja nun auch nicht

Mitglied inaktiv - 21.03.2011, 13:32



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Bei einem laufenden Vertrag wird man von der ZA so bezahlt als hätte man 8 Stunden gearbeitet. Einfach die Zahlung an einen Angestellten einstellen nur weil man ihn nicht vermitteln kann ist nicht drin.

von shinead am 21.03.2011, 14:30



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das bei "Nichteinsatz" das Entgelt weiter bezahlt wird. Man dabei war die immer so nett.Immer "ja kriegen wir hin" oder "machen wir" deshalb hab ich auch nix böses gedacht. Werd die Zentrale mal anschreiben, mit nem netten Hinweis auf IHRE Vertragsregeln. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 21.03.2011, 14:33



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Die haben sícher einen Betriebsrat, die helfen dir weiter. Hatte vor vielen, vielen Jahren auch Probleme mit einer grossen Zeitarbeitsfirma, nachdem ich mich an den Betriebrat gewandt hatte, war Ruhe. Viel Glück Ceca2

von Ceca2 am 21.03.2011, 14:41



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Also bei uns war es so drin.. ich habe fast 4 Jahre gearbeitet bei der Zeitarbeitsfirma.....und hab es auch von anderen gehört....deshalb haben wir alle bei Überstunden hier geschrien

Mitglied inaktiv - 21.03.2011, 14:48



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ja, dass du dein Geld weiterbezahlt bekommst, wenn sie nichts für dich haben, kenne ich auch so. Aber: Du hast ja geschrieben, dass du was unterschrieben hast, dass du von dir aus nicht vermittelbar bist... ich nehme mal an, dass dieser Schrieb den Vertrag insofern aufhebt. Frag ruhig nochmal nach, aber ich schätze, da hast du jetzt keine Chance, noch Geld zu bekommen. Wobei, so ganz hab ich's nicht verstanden: ich dachte, du hast das unterschrieben, weil du eine andere Stelle hast? Also fehlt dir doch gar kein Geld, oder hab ich was nicht kapiert?

von Morla72 am 21.03.2011, 14:53



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Dann war das kein Zeitarbeitsvertrag. Zeitarbeit muss dir das zusichern, sonst könnte es sein, dass Du trotz fester Anstellung aufgrund der Vertragslage ein Sozialfall wirst, Du aber nicht vermittelbar bist weil Du ja angestellt bist. Ganz ehrlich: Die haben euch besch****

von shinead am 21.03.2011, 15:35



Antwort auf Beitrag von Morla72

der Arbeitseinsatz ging nur bis zum 11.02 (Eigentlich also ne Woche länger als die Firma mit der Zeitarbeit ausgmacht hatte-davon wußte ich aber nichts)Am 17.02 hatte ich dann Vorstellungsgespräch.Am 21.02 habe ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und Nachmittags direkt die Kündigung abgegeben.Kündigungsfrist war 1 Woche.Also konnte ich am 01.03 den neuen Job antreten. lg Chrissie

von Aprilscherz2000 am 21.03.2011, 16:05



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Verstehe ich da was falsch Du hast ab Mitte Jan. 4 Wochen gearbeitet , dann hatten die nichts mehr für dich und du hast zum 11.2 gekündigt . Und nun wunderst du dich das es ab 14.2 kein Gehalt mehr gab Wenn du zum 11.2 gekündigt hast und auch nicht mehr gearbeitet was sollen sie bezahlen ? Oder war die Kündigung von Dir zu ende Feb . ? Und dann haben sie Dich Unterschreiben lassen das sie dich nicht mehr vermitteln könnnen, da die meisten ja doch jemanden für mehr wie 3 Wochen wollen . Wenn es so war denke ich auch schlechte Karten .

von nociolla am 21.03.2011, 15:22