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Ich will mein Kind wieder haben :(

Thema: Ich will mein Kind wieder haben :(

Hallo... Ich bin 20 und habe eine 14 Monate alte Tochter.. da ich im vergangenen Jahr viele Schwierigkeiten hatte, habe ich meine Tochter zu einer bekannten gegeben bis ich eine eigene Wohnung und einen Ausbildungsplatz oder schulplatz habe.. da ich es nicht geschafft habe zu der Zeit alles ihr bieten zu können und mir ging das Wohl der kleinen einfach vor.. jetzt habe ich das alles.. nur versucht die bekannte krankhaft mir meine Tochter nicht wieder zu geben.. sie sagt dem Kind sie sei ihre Mama und jetzt sagt sie zu ihr Mama und zu mir Chiara.. es tut mir so weh das hören zu müssen.. dem Jugendamt erzählt sie sonst was für Geschichten wo ich nur schwer die Chance habe das gegenteil zu beweisen... sie sagt Termine ab, sie verbietet mir das ich mit der kleinen spazieren gehe oder sie mal mit zu mir nehmen kann.. ich liebe mein Kind über alles und so langsam macht es mich nervlich fertig da das Jugendamt ihr mehr glaubt.. vielleicht weil sie schon 34 ist und selber zwei Kinder hat.. die kleine hat ein Kinderzimmer, alles wichtige was sie braucht nur sieht das keiner.. ich habe das alleinige sorge-und aufenthaltsbestimmungs recht.. was kann ich noch machen? Ich kann nicht noch länger warten bis ich meine Tochter endlich wieder habe..

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 13:38



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Du hast das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht?? Na dann hol dein Kind nach Hause

von LaLeMe am 07.08.2018, 13:42



Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Das darf ich laut Jugendamt nicht so einfach... sie lässt sich jedesmal was einfallen so das dass Jugendamt sagt wir warten nochmal 6 Wochen.. so langsam weiß ich nicht mehr was ich darf und was nicht.. weil ich nach geguckt habe und sie dort nur wohnt weil ich es gesagt habe nicht weil sie die Pflege Mutter ist oder sonst was.. halt wie dem Kind erlauben bei einem Freund zu übernachten.. aber kann ich sie den einfach zu mir holen wenn sie da die größte Bindung zu den Personen hat?

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 13:46



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

ich tu mich etwas schwer ,mit der richtigen einschätzung der sachlaage, wenn nur eine seite berichtet. leider ist es nicht mit wohnung und arbeit getan,adäquat für ein kind zu sorgen ,da muessen noch mhrere faktoren stimmen . wer weiss schon wirklich ,welche ängste die"pflegemutter" in hinsicht auf die mutter hat...vielleicht ja sogar begründet...

Mitglied inaktiv - 08.08.2018, 12:36



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Du kannst doch nicht "einfach" DEIN KIND zu Bekannten geben wie einen Gegenstand.Das war ein riesen Fehler.Natürlich macht diese Frau auch Fehler und sich evtl. strafbar wegen Kindesentzug.Du hast das ABR und Alleinige Sorgerecht.Kämpfe!!! Sofort!!! Lasse keine Sekunde mehr verstreichen! Verstehen kann ich , dass das Baby sich an diese Familie gewöhnt hat und nichts Anderes kennt. Neulich war hier schon das Thema,dass eine Frau ihr Kind zurück haben möchte,welches bei Pflegeeltern lebt.Auch hier wird man das Kindeswohl beachten.Hmm...schwierig,ob ein Richter da zu dir oder der "Pflegemutter" hält.Was ich nicht verstehe : Diese fremde Frau kann mit diesem Kind weder zur Vorsorgeuntersuchung,zum Impfen,noch zum Kinderarzt allgemein,nicht den Wohnort verlassen,nicht in den Urlaub,es nicht in einer Kita anmelden und noch Vieles mehr !!!!!!!!!! NICHTS OHNE DEIN EINVERSTÄNDNIS. Irgendwie stimmt da etwas nicht.Bei Pflegeeltern haben nämlich die Jugendämter diese Vollmachten/das Sorgerecht und sind hauptsächlich Diejenigen,die bestimmen,wenn es um Arztbesuche... und alles Weitere geht.

von fsw am 07.08.2018, 14:22



Antwort auf Beitrag von fsw

Ich weiß natürlich das es ein großer Fehler war.. aber auf der Straße wollte ich nicht mit einem Baby leben.. meiner Tochter sollte es gut gehen.. ich kenne die bekannte seid meiner Geburt somit dachte ich das sie mir wirklich nur helfen will für den Zeitraum wo ich keine Wohnung habe.. ich bin seid mai am kämpfen das die kleine wieder zu mir kommt.. aber sie lässt sich jedes Mal was neues einfallen.. am liebsten würde ich zur Polizei gehen aber die würden mir auch nicht helfen.. die bekannte hatte nur eine Vollmacht das sie zum Arzt gehen darf und entscheiden darf wenn ich nicht greifbar bin (was ich aber immer bin wenn es um das Kind geht) und um sie in der Kita anzumelden.. und bitte denken sie nicht das es mir leicht gefallen ist das ich die kleine dort hin gegeben zu haben. Im Gegenteil.. sie ist auch nur mündlich dort. Sonst hätte sie oder das Jugendamt das Sorgerecht oder abr...

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 14:29



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Hast du einen Anwalt? Ich würde mir ganz schnell einen Anwalt für Familienrecht suchen und der soll das klären. Wenn es so ist wie du schreibst hat weder deine komische Freundin noch das Jugendamt ein Recht dir deine Tochter vorzuenthalten

von misses-cat am 07.08.2018, 14:27



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Nein da ich gehofft habe es außer gerichtlich zu klären. Allerdings habe ich mir jetzt einen Termin gemacht und hoffe das sie schnell wieder bei mir ist.. darum ging es mir ja.. ob sie das Recht haben einfach nein zu sagen das die kleine wieder zu mir kommt, sie hat ein Zimmer alles was ein Kind braucht bei mir...

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 14:31



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Wäre deine Tochter noch jünger, hätte ich gesagt ' geh zu deiner Bekannten, nimm DEIN(!!!) Baby und geh mit ihr nach Hause.. allerdings wie du selbst schon erwähnt hast, hat deine Kleine eine Bindung zu der Familie aufgebaut und es wäre mehr als unschön, sie da jetzt rauszureißen.. ich würde mich an eine Familienhilfe wenden oder einen Anwalt nehmen

von JaLu9116 am 07.08.2018, 14:46



Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Sie ist jetzt 14 Monate.. und sie hat eine Bindung zu mir das merkt man auch.. aber die bekannte tut auch alles das ich nicht mehr Bindung zu ihr aufbauen kann..

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 14:53



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Gehe zur Polizei! Heute noch! Also,lass' nicht noch mehr Zeit vergehen.Erkläre alles und dir wird geholfen!Auf jeden Fall lässt du dir NICHTS mehr Ausreden,was du darfst oder nicht! Du bist ein eigenständiger Mensch.Sei du selbst und stark! Gehe einfach zur Polizei.Niemand kann dich daran hindern. Ach ja,es ist nicht böse gemeint.Ich möchte dir nur helfen.

von fsw am 07.08.2018, 16:38



Antwort auf Beitrag von fsw

Danke. Dann werde ich das jetzt versuchen und hoffe ich habe da Glück.

von Maimami 2017 am 07.08.2018, 16:39



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Bei der Polizei gibt es Frauenbeauftragte.Du wirst sehen,sie haben ganz viele Möglichkeiten,dir zu helfen.

von fsw am 07.08.2018, 16:56



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Hallo, Sagt das deine Bekannte, dass das Jugendamt nicht will, dass du dein Kind wieder zu dir nimmst, oder hat dir das persönlich ei Mitarbeiter des Jugendamt gesagt? Ich hab den Verdacht, dass deine Freundin dir das einfach so erzählt (sie dich also a lügt) und du ihr glaubst. Wie lange ist deine Tochter schon bei der Bekannten? Tage, Wochen, Monate? Du hast ja Kontakt zum Kind. Siehst sie regelmäßig? Sonst hättest du ja keine Beziehung halten können. Du hast das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nimm deine Tochter mit zu dir. LG luvi

von luvi am 08.08.2018, 01:16



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Kann deine Tochter mit 14 Monaten tatsächlich schon so gut sprechen, dass sie dich Chiara nennt. Meine Jungs haben in dem Alter gerade mal Mama und Papa gesagt... Da hast du ja ein ganz aufgeweckt Mädchen... Luvi

von luvi am 08.08.2018, 01:19



Antwort auf Beitrag von luvi

Nein natürlich kann sie nicht Chiara sagen. Die Bekannte sagt allerdings trotzdem als sie solle mich Chiara und nicht Mama nennen. Somit da sie es selbstverständlich noch nicht kann ist das Kind damit vollkommen überfordert. Und das Jugendamt ist auch damit nicht einverstanden das sie Mama zu der bekannten sagt. Im Gegenteil sie macht das sauer das die bekannte sowas anfängt.

von Maimami 2017 am 08.08.2018, 08:02



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Da das Jugendamt ohne Grund keine Kinder vorbehalten kann und wir hier lediglich einen minimalen Bruchteil der Geschichte kennen rate ich dir einen Anwalt zu nehmen und einen Antrag bei Gericht auf Herausgabe der Kindes per einstweiligen Anordnung zu stellen. Dann wird geklärt, ob und wenn ja welche Faktoren gegen eine Herausgabe sprechen.

von @ni am 08.08.2018, 07:20



Antwort auf Beitrag von @ni

Wird heute beim Familien Gericht gestellt

von Maimami 2017 am 08.08.2018, 07:59



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

in stabilen und recht guten Verhältnissen lebt, hat zugelassen, dass DU obdachlos auf der Straße saßest und hat nicht angeboten, dich mit aufzunehmen? Mir kommt die Geschichte AUSSERORDENTLICH unglaubwürdig vor.

von Leewja am 10.08.2018, 09:52



Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich glaub da auch kein Wort, sorry. Sind halt noch Sommerferien. Warum hat die Bekannte Platz für dein Baby, kümmert sich aber nicht um dich?

von dee1972 am 10.08.2018, 15:03



Antwort auf Beitrag von Leewja

Ja sie kennt mich seid Geburt. Wir haben am Anfang dort zusammen gewohnt aber man urteilt erst bevor man mal fragt ;) nur weil andere Menschen in perfekten Familien leben heißt es nicht das es sowas nicht auch gibt! Und das war auch nicht meine Frage gewesen aber Danke für die unnötigen Antworten von Ihnen beiden :)

von Maimami 2017 am 11.08.2018, 08:14



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

ich entschuldige mich schon vorher, da ich eigentlich menschen nicht so schnell in schubladen stecke,aber das ganze dilema ,was du hier beschreibst , lässt mich bestimmte verhältnisse vermuten in denen ihr alle lebt. normal denkende menschen , wüssten , das es genau sooo nicht laufen kann und darf. aber gut, mehr dazu nicht

Mitglied inaktiv - 11.08.2018, 13:24



Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

welchen nachvollziehbaren Grund kann es für so ein seltsames, verantwortungsloses und auch liebloses handeln auf beiden Seiten (der lebenslangen Freundin und dir als Mutter) geben???? Wenn Du das schlüssig erklären könnstest, wäre ich eher geneigt, dem Glauben zu schenken, so hört es sich nach einer wirren und sehr unwahrscheinlichen Story an und as NACHDEM ich den ganzen Strang gelesen hatte. Insofern urteile ich nicht bevor ich frage, ich urteile nach einer relativ langen Geschichte, die ich gelesen habe und nicht glauben kann. Du enthäklst uns Informationen vor und verschelierst Dinge, sonst passt das alles nicht. Kein Jugendamt lässt ein Kind bei einem zufällig ausgewählten nicht-Verwandten, jemandem, der nicht mal offiziell Pflegefamilie ist, wenn bei der leiblichen Mutter alles tutti ist.

von Leewja am 13.08.2018, 10:08