Alleinerziehend, na und?

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ich muss mich mal auskotzen...

Thema: ich muss mich mal auskotzen...

ich bin umgezogen und habe meine wohnung sauber verlassen.die vermieterin hat mir meine kaution zugesichert sobald sie das protokoll von der hausverwaltung hat das die wohnung in ordnung ist.letzte woche rief ich ihr an das ich das geld noch nicht habe und es aber dringend als kaution für meine neuen vermieter brauche.sie hat gesagt sie überweist es gleich...bis heute ist nichts da.als ich sie vorher anrief sagte sie das sie sich informiert hat und beschlossen hat die kaution einzubehalten bis meine nebenkostenabrechnung fertig ist.das ist irgendwann nächstes jahr...ich sagte ihr das ich das geld aber dringend brauche weil ich alleinerziehend und in der ausbildung bin...da hat man nicht einfach mal so 500 euro.klar es steht in meinem mietvertrag das das geld zurückbehalten werden kann wenn noch evtl. eine zahlung aussteht und sie weiss ja noch nicht ob ich nachzahlen muss.aber ich habe das geld mehrmals zugesagt bekommen.ich könnte kotzen...weiss jemand ob sie das so einfach machen darf?

von Angelina123 am 19.10.2010, 18:16



Antwort auf Beitrag von Angelina123

sie "darf" schon, allerdings - ich weiß ja nicht, wie hoch die hinterlegte Kaution ist, vielleicht kannst Du Dich ja mit ihr einigen, dass sie wenigstens eine Teilauszahlung macht. Besteht nicht die Möglichkeit sich das irgendwo zu leihen, Eltern, Freunde, Bank?

Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 18:32



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es sind 520 euro..und die kaution die ich in der neuen wohnung bezahlen muss sind 500 euro.natürlich gibt es die möglichkeit es auszuleihen...aber mich kotzt es einfach an.letzte woche sagt sie sie überweist es und ich renne täglich zur bank um zu schauen.und nur weil ich ihr heute angerufen habe habe ich erfahren das sie es jetzt doch nicht überweist.

von Angelina123 am 19.10.2010, 18:40



Antwort auf Beitrag von Angelina123

Wow, das ist sehr nett....aber machen kann man da glaub ich nichts...hat schon öfter hier gestanden, das es rechtens ist...leider.. Lg

von Fru am 19.10.2010, 18:47



Antwort auf Beitrag von Fru

echt traurig sowas...und ich bin ihr noch so entgegengekommen.in meiner alte wohnung musste ein neuer boden rein und sie hat mich gebeten schon eine woche früher rauszugehen das der boden für die nachmieter pünktlich drin ist.das ich schon früher in meine neue wohnugn rein konnte habe ich es gemacht...aber ich hätte auch darauf bestehen können bis zum schluss in der wohnung zu bleiben.

von Angelina123 am 19.10.2010, 19:06



Antwort auf Beitrag von Fru

echt traurig sowas...und ich bin ihr noch so entgegengekommen.in meiner alte wohnung musste ein neuer boden rein und sie hat mich gebeten schon eine woche früher rauszugehen das der boden für die nachmieter pünktlich drin ist.das ich schon früher in meine neue wohnugn rein konnte habe ich es gemacht...aber ich hätte auch darauf bestehen können bis zum schluss in der wohnung zu bleiben.

von Angelina123 am 19.10.2010, 19:06



Antwort auf Beitrag von Angelina123

also, sie kann einen TEIL einbehalten, wenn die Wohnungsabnahme in Ordnung war. Wie lange hast du da gewohnt, hattest du NK-Nachzahlungen? Ich denke bei 520 € kann sie ca. 200 € einbehalten. Bist du im Mieterverein? Die können dich da richtig beraten und schreiben die Vermieterin auch an.

von ungewohnt am 19.10.2010, 20:52



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

nein ich bin leider in keinem mieterverrein.ich hatte in den vier jahren wo ich da gewohnt habe nur 2 mal eine nachzahlung und das nur minimal ich glaube nicht mal 100 euro.

von Angelina123 am 19.10.2010, 20:56



Antwort auf Beitrag von Angelina123

dann würde ich sie darauf hinweisen, Teile der Kaution dürfen nur - wenn die Übergabe i.O. war - in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für NK einbehalten werden. Schreib ihr einen Brief und weise sie freundlich darauf hin! Vielleicht reagiert sie dann. ich hab jetzt keine Zeit zu googeln, aber es gibt bestimmt diesbezügliche Urteile.

von ungewohnt am 19.10.2010, 21:07



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Das ist so korrekt. Sie darf höchstens einen geringen Teil einbehalten. Da gibt es auch insgesammt einen Höchstbetrag, selbst wenn die zu erwartende Nachzahlung höher ausfällt. Ich habe hier kürzlich mal einige links mit der entsprechenden Rechtsprechung an Keks10 gepostet. Wenn sie den Grossteil der Kaution nicht rausrückt (setze sie schriftlich in Verzug und gib ihr eine Woche), dann besorg dir im Schreibwarenladen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das wird der Dame Beine machen. Besonders frech finde ich ihr Verhalten nachdem du so entgegenkommend warst! LG ahm

von amadeus_hates_music am 20.10.2010, 01:22



Antwort auf Beitrag von amadeus_hates_music

ich habe gestern abend nochmal mit ihr gesprochen.sie wird mir heute einen großteil ausbezahlen und den rest erst noch behalten.ich hoffe das sie das jetzt auch endlich tut...aber sei hat es mir fest versprochen. Vielen lieben Dank euch allen...:-)

von Angelina123 am 20.10.2010, 11:55