Alleinerziehend, na und?

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Ich habe da auch mal eine Zusammenziehfrage!!

Thema: Ich habe da auch mal eine Zusammenziehfrage!!

Hallo Ihr, gestern kam mein Kumpel aus Frankfurt hierher. Er arbeitet dort und kommt nur alle paar Wochen mal hier runter. Nun möchte er seine Wohnung hier auflösen und kam auf die Idee (weil ich ja auch umziehen möchte) das ich nach einer 4 oder 5 Zimmerwohnung suchen soll und das er sich dann 1 oder 2 Zimmer für sich nimmt. Nun ist er gerade seine Oma besuchen und da kam mir das Posting vom lezten Male ins Gedächnis. Wie würde das in dem Falle eigentlich aussehen? Ich darf ja keine 4 oder 5 Zimmer Wohnung haben (weil 2 Leute) er wäre ja sozusagen mein Untermieter. Er ist weder mein Freund (Beziehungsmässig) und er wird es auch nie werden. Wenn er dann alle paar Wochen oder Monate hier ist wird das auch als eine Eheähnliche Beziehung betietelt oder könnte ich ihn als Untermieter angeben? Ich werde ihm gleich auch meine Sorge erzählen und mal gucken was er dazu sagt aber vielleicht kann mir hier auch jemand weiter helfen. LG

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 14:38



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Ich noch mal, möchte natürlich auch wissen ob sein Gehalt dann auch angerechnet wird wenn er doch nur ein Untermieter ist oder ob es reicht wenn er seinen Teil zur Miete beiträgt.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 14:42



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Auf jeden Fall rutschst du erstmal in Lohnsteuerklasse 1, das kann ich dir schon sagen. anja, die das nicht erstrebenswert fände.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 14:48



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Wieso rutsch ich dann in Lohnsteuerklasse 1??? Ich habe mit ihm doch so gut wie nichts zu tun!!

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 14:50



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Ich befürchte das Amt wird das so nicht hinnehmen. Wenn wäre es doch ein Leichtes statt einen Lebenspartner in Zukunft einen Untermieter zu haben. Würde mich mal interessieren wie das ausgeht. lG kerstin

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:06



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ja eben, wie willst du das denn beweisen? sobald jemand mit dir wohnt, der das 18.lebensjahr vollendet hat, hast du lst kl 1 egal, in welcher "beziehung" ihr zueinander steht.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:08



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Wenn sie beweisen kann,dass es eben KEINE Haushaltsgemeinschaft ist,behält sie die Steuerklasse 2! Und da dieser Kumpel dann wohl nur alle paar Wochen oder Monate da ist,und man dieses sicher auch belegen kann,dürfte es kein Problem sein,nur müssig weil man eben Widerspruch einlegen muß und und und! Da hätte ich per se schon keine Böcke drauf! LG Tanja

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:13



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jau, aber beweise das mal!! ich hatte ja mal geschrieben, dass ich selbst wegen eines au pairs die 1 er bekam.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:19



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"Eine gemeinsame Wirtschaftsführung bzw. Haushaltsgemeinschaft ist dann gegeben, wenn eine erwachsene Person im Haushalt des Alleinerziehenden lebt, die im Rahmen einer gemeinsamen Haushaltsführung den Alleinerziehenden tatsächlich (ggf. auch ohne finanziellen Beitrag) oder finanziell in der Alltagsbewältigung unterstützen kann. Sollte dies hier nicht zutreffend sein, kann dies durch entsprechend detaillierte Erklärungen und Nachweise widerlegt werden." Ist bei einem Au Pair ja gegeben,aber wohl eher nicht wenn jemand alle paar Monate mal da ist!

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:37



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Ist ja ok, aber trotzdem schwer zu beweisen.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 15:43



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Hallo, zunächst einmal ist es seit einiger Zeit so, daß spätestens nach einem Jahr ggf. die "WG" in der Beweispflicht ist, daß keine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. So unmöglich ist das gar nicht. Wenn getrennt gewirtschaftet wird, getrennte Konten, getrennte Betten, kein gemeinsames Kind in der Wohnung erzogen wird, sind das schon ein paar Anhaltspunkte. Wenn man dann, weil man ein gutes Gewissen hat, ggf. auch noch den Außendienst nachschauen läßt (sofern der überhaupt kommt), und der die gemachten Angaben als bestätigt einstufen kann, sollte das ausreichend sein. Hier in diesem Fall sehe ich völlig andere Fallstricke. Zum einen die Frage, ob ein Umzug erforderlich ist (kann ich nicht beurteilen), zum anderen wird sich das Amt nicht darauf einlassen, Dich in eine 4-5-Zimmer-Wohnung ziehen zu lassen. Mal angenommen, das Amt genehmigt Dir das, und Du ein Dein Kumpel zerstreitet Euch und er zieht aus, dann ist das Amt in der Pflicht, die Wohnungskosten für die viel zu große und zu teure Miete solange zu übernehmen, bis Du einen neuen Untermieter hast. Dieses objektiv bestehende Risiko wird kein Sachbearbeiter eingehen. Hauptsächlich aus letztem Grund sehe ich kaum eine Chance, das "Projekt" zu realisieren. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 18:46



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Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 18:48



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was Du damit sagen wolltest... zu viele Kommate und so verschachtelte Sätze, und dann diese Behördensprache... Kannst Dus nicht nochmal erklären??? Ist alles so schwierig, weißte....??? Liebe Grüße Ilona

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 18:56



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... Du bist eine selten dämliche Person! Dir geht es nicht um die Sache, sondern darum, ewig ins gleiche Horn zu blasen. Laß es einfach, Du machst Dich damit nur lächerlich. Und wie! Amüsierte Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:07



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Und ich weiß auch, was ich jetzt gleich wieder lesen darf: "Da kommt jetzt wieder die Port und hilft dem Rälphchen." Keine Sorge, er kann sich sehr gut selber helfen. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:09



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o.t.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:11



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Du sagst was ich denke, wußte aber nicht, ob man sich hier so direkt ausdrucken darf. DANKE

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:11



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.....

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:12



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*gähn

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:15



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Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:22



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Meinung derart beleidigend direkt um die Ohren hauen sollte. Aber hier geht es ja, nicht wahr? Ich könnte mir vorstellen, dass Du im Real Live nicht den Mumm hättest. Macht man ja auch nicht, ehrlich gesagt. Ich kann mich nicht erinnern, beleidigend geweisen zu sein. Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Das war schon ganz schön stramm. Respekt. Und? Bist Du jetzt stolz?

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:28



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...

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:30



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... ich komme dann als Porti wieder Ganz abgesehen davon glaube ich nicht, daß das reicht für eine Sperrung. Und ja, ich würde Dir das auch im "Real LiFe" sagen. Und jetzt höre ich wieder ganz entspannt Ralphs Gitarrenspiel zu und freue mich über den schönen Tag. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:33



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wieso sollte ich Dich sperren lassen, selbst wenn ich könnte, würde ich das nicht wollen. Ich finde das nur manchmal ein wenig hart. Ich würde das so schnell niemandem sagen, es sei denn, es ist mein Mann oder so... *haha Dann hör mal entspannt zu, irgendwas SCHÖNES muss er ja können. Grüß mal schön. LG Ilona

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 19:38



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Horrend, ääähhhh, hast Du etwa unser geplantes intimes Schäferstündchen in der Berliner Absteige "Zum Rammler" jetzt IRGENDWEM anderen preisgegeben??? Hey, hallo, so wird's nie was mit dem Nachbarn mit dem ausgeglichenem Schlafzimmerblick danach...! So, und jetzt widme ich mich wieder meiner (Taka) Mine... s Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 20:00



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sogar dann wenn ein geminsames Kind im Haushalt lebt... woher ich das weiß?? wir sind das beste beispiel Der vater und ich waren nie zusammen, hatten ein techtelmechtel, mein sohn entstand. Wir lebten damals schon in einer Wohngemeinschaft, Damien war nicht geplant aber er war dann da. Zum wohle des Kindes beschlossen wir weiterhin in der Wohngemeinschaft wohnen zu bleiben, Hat für beide viele Vorteile finanziell gesehen wie auch für das kind kann ich mir nichts besers vorstellen. Das Amt davon zu überzeugen war schwierig aber nicht unmöglich, Kontrollen wurden gemacht, und sie hatte nichts zu beanstanden. Ich bin in der Lohnsteureklasse 2 und auch das war nicht schwer. Du hast kein gemeinsames Kind mit ihm also wird das wohl noch ne spur einfacher sein wie bei mir, aber solang die Wohnung groß genug ist und ihr nachweisen köntn das ihr nichts miteinander zu schaffen habt seh ich da kein problem. Wir haben amals ein schrieb untersschreiben müssen das wir nicht füreinander einstehen. Achso für den Rest der jetzt wohl aufschreit von wegen geht ja gar nicht und ist unmöglich: es geht wohl, wir sind nicht 08/15 und nur weil man es nicht kennt heißt se nicht das es nicht geht. Es klingt komisch es klingt paradox es ist aber das beste was es gibt solang sich die Eltern verstehen und sich nicht untereinander bekriegen.

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 20:13



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Das mi dem Rammler: Da musst Du mich verwechseln.... Gehst Du immer noch so gerne und oft in diese im wahrsten Sinne des Wortes "Absteigen"? In Berlin gibts aber auch andere Anlaufstellen für Leute mit Deinen Bedürfnissen.... Und Du weißt doch. Mit Dir kann ich leider nicht mehr ausgehen. Sei doch einfach wieder lieb und mir nicht mehr böse. Ist eben manchmal so, dass "Mann" nicht so der Fall von "Frau" ist.... Umgekehrt ist mir das ja auch schon oft passiert. Was sollen die anderen denken?? Also begraben wir unsere Unstimmigkeiten. Ist doch schön, dass Du jetzt so glücklich mit Andine bist... Es sei Dir gegönnt. Ganz liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 20.09.2008, 20:15