Ich knüpfe mal hier an: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Wuerdet-ihr_290738.htm (Kurz fassung: Vater will trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung den vereinbarten Wochennachmittagsumgang aus beruflichen Gründen nicht mehr wahrnehmen, tut das auch und fordert als Ersatz Umgang an meinen Freitagnachmittagen ein. ) Heute nun beschließt der Vater, dass er diese Woche den Wochentagsnachmittagsumgang wie in der gerichtlichen Regelung vereinbart wahrnehmen wird. Mhhh. Gut. Ich befürchte nun aber, was ich seit der Stunde seiner Info über die nicht mehr möglichen Wochentagsnachmittage seinerseits befürchte, nämlich, dass es jetzt ein heilloses Durcheinander und Hin und Her geben wird. Mal ja, mal nein, dann wieder der Freitag gewünscht..... usw. Und dazwischen immer meine 8 Wochen im Voraus geplanten beruflichen Termine und Arbeitszeiten, die ich dann so ad hoc eben nicht mal so schnell ändern kann. Für diese Woche ist mir das gelungen, aber ich kann das nicht ständig bringen, unseren gesamten Ablauf auf Arbeit durcheinander zu wirbeln. :-( Ist es zu viel verlangt, eine einheitliche Regelung zu verlangen? (Ausnahmen sind natürlich möglich) Grüße, W.
von Weihnachtsfrau am 20.06.2011, 22:40