Alleinerziehend, na und?

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Helft ihr mir mal (wieder)?

Thema: Helft ihr mir mal (wieder)?

Viele kennen meine Situation. Ich bin alleinerziehend und werde vom Kindesvater permanent terrorisiert. Er macht mir mit allen Mitteln das Leben schwer. Kind (8) lebt bei mir, hat aber regelmäßige Umgangszeiten. Nun bekam Kind vom Vater einen eigenen Schlüssel zu dessen Wohnung, damit er das Haustier besuchen und füttern könne. Eine Absprache mit mir diesbezüglich gab es nicht. Ich will und werde die Wohnung des Vaters nicht betreten. Und ich will keinen Schlüssel zu dieser Wohnung in meiner Wohnung haben. Ich befürchte, dass dann demnächst eine Anzeige wegen Diebstahl oder sonstwas kommt (aktuell hat er mich wegen was anderem angezeigt - ist also nicht aus der Luft gegriffen.) Der Vater hat Kind aber dermaßen angestachelt... Ich habe mit meinem Kind geredet und ihm erklärt warum und wieso.... Kind ist nur weinend und wütend davongerannt. Oh Mann! Ich weiß gar nicht, was ich tun soll. Ich WILL auch nicht mit Kind zur Vaterwohnung gehen. Schon der Gedanke löst Panik aus. Wie mach ich das meinem Kind begreiflich? Es ist traurig und sagt es verstehe nicht, warum das nicht geht. WIe bekomme ich den Schlüssel umgehend weg von hier? Ich dachte, ich schreibe ihm eine E-mail, dass ich nicht möchte, dass das Kind einen Schlüssel seiner Wohnung mir nach Hause bringt und stecke ihm den Schlüssel in den Briefkasten? VG, W

von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 19:53



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Kann dein Kind nicht ohne dich in die Wohnung und das Haustier versorgen?

Mitglied inaktiv - 25.06.2014, 19:59



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Mit 8 kann ein Kind doch einen Schlüssel bei sich haben und selbst benutzen. Warum musst DU mit in die Wohnung des Ex? Lass ihm den Schlüssel, er soll auf ihn achten, es ist nuuuur seiner.

von mf4 am 25.06.2014, 20:01



Antwort auf Beitrag von mf4

Und dann habe ich die nächste Anzeige gegen mich am laufen??? Das will ich nicht! Kind kann ohne mich eh nicht dahin, da liegen zu viele Kilometer dazwischen. Und wie gesagt sehe ich auch nicht ein mir zusätzliche Besuche beim Vater aufdrängen zu lassen indem er das Kind anstachelt. Wir haben nachmittags schlich auch keine Zeit noch in der Weltgeschichte rumzugondeln.

von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 20:16



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

DU hast eine Anzeige, weil DEIN KIND in die Wohnung geht, wofür ES den Schlüssel hat? Wie weit wohnt er denn weg?

von mf4 am 25.06.2014, 20:38



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

bei dem paranoiden ex kann ich deine sorge gut verstehen - wer weiß was er dir möglicherweise an diebstahl anhängen will. ein schriftstück dass er eurem sohn den schlüssel dauerhaft ausgehändigt hat wird da auch nichts nützen. ich denke ich würde ihn mit übergabeeinschreiben zurückschicken und eurem sohn es halt ncohmal erklären. du wirst nicht umhinkommen, ihm irgendwann zu sagen wie a***lochmäßig sein vater sich verhält. vielleicht kannst du dazu den kinderpsychologen mit ins boot nehmen um eurem sohn das zu erklären?

von mama.frosch am 25.06.2014, 21:15



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Ich kann die Sorge verstehen und würde den Schlüssel ihm ZURÜCKGEBEN mit dem Hinweis das das Kind eh nicht ohne Erwachsenen dort hinkommt und Du diese Pflicht nicht möchtest.Was ist das den für ein Haustier?Der Vater ist doch sicherlich täglich in der Wohnung, so das es ohne Kind überleben würde. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 26.06.2014, 06:47



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

... sondern nur Übergabe. Bei Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme verweigert werden. Bei Übergabe landet der Brief im Briefkasten und ist damit weg. Ggf. würde ich den Schlüssel sogar über den Anwalt (mit Erklärung) zurückschicken lassen. Sonst gibt der Herr noch an, dass er einen leeren Briefumschlag erhalten hat.

von shinead am 26.06.2014, 13:21



Antwort auf Beitrag von shinead

Also kannst ihn auch gleich behalten, Kind kann ihn zum Umgang mitnehmen und fertig. Zwischendurch hinfahren würd ich auch nicht. Sein Tier, sein Problem. Gar nicht weiter thematisieren, das will er doch nur.

von Sternenschnuppe am 26.06.2014, 13:26



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Kommt auf den Schlüssel an. Meinen Hausschlüssel kann man nicht einfach nachmachen. Der muss geordert werden und dabei muss eine Sicherheitsnummer (die nur dem Käufer der eigentlichen Schlösser bekannt ist) genannt werden. Die Schlüsseldienste kennen diese Schlüssel und können die gar nicht fräsen.

von shinead am 26.06.2014, 13:32



Antwort auf Beitrag von shinead

Von Schließanlagen. Hatten wir früher. So einen würde ich auch per Anwalt zurück schicken. Aber einen normalen nicht, weil sie das wovor sie Angst hat eh nicht mehr verhindern kann.

von Sternenschnuppe am 26.06.2014, 14:19



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

und wer weiß, vielleicht passt dieser dämliche Schlüssel den das Kind bekam noch nicht einmal auf die Tür des KV die Weihnachtsfrau wird gegen den KV nicht gewinnen, solange sie Angst vor ihm hat ich vermute, wenn sie es schafft, ihm bei einer seiner infamen Unterstellungen ins Gesicht zu lachen und zu sagen: "Diese Unterstellung kann sich auch nur jemand ausdenken, der selber gerne in der Wohnung der Verflossenen herumschnüffelt. Schätze, es ist Zeit das Schloss an meiner Wohnungstür auszutauschen!", dann schrumpelt der irre Ex zu einem mickrigen kleinen Würstchen zusammen, dass sich fast in die Hosen macht vor Angst, dass die Weihnachtsfrau Anzeige gegen erstattet wegen Rufschädigung/Bedrohung/Androhung einer Straftat usw.

von Pamo am 26.06.2014, 14:29



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Bin ich eigentlich die Einzige, die an der Situation nicht wirklich etwas Schlimmes finden kann? Du brauchst die Wohnung doch nicht betreten oder das Kind dort hinfahren. Das Kind soll den Schlüssel in seine Schreibtischschublade legen und fertig. Ich würde zumindest mit großem Unverständnis reagieren, wenn ich MEINEM Kind einen Schlüssel von MEINER Wohnung gebe und der andere Elterteil dann ein Drama daraus macht. Irgendwelche Anschuldigungen kann der Vater mit und ohne Schlüssel finden. Ich habe jetzt auch extra noch einmal nach alten Beiträgen gesucht und kann jetzt ehrlich nicht soviel "Bedrohung" vom Vater erkennen. - Er gibt dem Kind einen Wohnungsschlüssel seiner Wohnung - Er will es an seinem Geburtstag sehen - Er möchte auch ein krankes Kind zum Umgang haben - Er mag seine Umgangstage nicht tauschen..... Alles Dinge, die ich als Umgangselternteil wahrscheinlich ähnlich handhaben würde. Das bösartige Potential des Vaters, das diese immer wieder kehrenden Panik-Beiträge von Weihnachtsfrau hervor ruft, erschließt sich mir aus den vorhandenen Beiträgen nicht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier immer und immer wieder extrem überzogen reagiert wird. Mich würde mal die Darstellung des Vaters interessieren.

von kevome* am 26.06.2014, 15:20



Antwort auf Beitrag von kevome*

Hm... Also ich finde schon so einige Verhaltensauffälligkeiten: - Er gibt dem Kind einen Wohnungsschlüssel seiner Wohnung Um das Haustier zu betreuen/zu bespielen etc. obwohl das Kind nicht alleine an seinen Wohnort kommen kann. Während der Umgangszeit bestimmt sinnvoll, aber so? - Er will es an seinem Geburtstag sehen Und reist Weihnachtsfrau in den Urlaub nach, weil sie vereinbarungsgemäß den Urlaubsort nennt, er hingegen dies nie tut. - Er mag seine Umgangstage nicht tauschen..... Und verklagt dann aber Weihnachtsfrau auf Umgangstausch weil die zuvor festgelegten Urlaube für ihn aus heiterem Himmel nicht mehr einzuhalten sind. Wer Flexibilität verlangt, muss es auch vorleben! Die einzelnen Motive des KV neutral verpackt sind bestimmt nicht erwähnenswert. Das Drumherum allerdings schon und auch die Intention die dahinter hängt ist schräg.

von shinead am 26.06.2014, 17:11