Alleinerziehend, na und?

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Hat jemand Erfahrung mit Gutachten wegen Umgang?

Thema: Hat jemand Erfahrung mit Gutachten wegen Umgang?

Kann mir jemand weiter helfen? Bezüglich des Umgangs meiner Kinder mit ihrem psychisch kranken Vater habe ich drei Möglichkeiten. 1. Einigung über die Weiterführung des begleiteten Umgangs mit Elternberatung Dies lehne ich ab, da der Kindsvater auf Grund seiner Erkrankung uneinsichtig ist und nicht an Elterngesprächen teilnimmt. Umgang ist ausgesetzt wegen starker psychischer Beeinträchtigung meiner Kinder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Umgang. 2. Ein Sachverständigengutachten auf die Frage, wie der Umgang für die Kinder am besten weitergeführt werden kann. Da bin ich sehr unschlüssig, da ich nicht weiß, was auf mich und die Kinder zukommt und ob ich überhaupt mit meinen Bedenken ernst genommen werde. Bis jetzt ist dies nämlich nicht der Fall. 3. Ein weiterer Eröterungstermin vor Gericht. Dies halte ich leider auch nicht für sinnvoll, da wieder nur Rücksicht auf den Kindsvater genommen wird und er schon beim letzten Termin unentschuldigt gefehlt hat. Dazu kommt seine Uneinsichtigkeit. Wer kann mir helfen meine Gedanken vielleicht ein wenig zu sortieren und die Sachlage nicht zu emotional zu sehen. Besonders freue ich mich über Erfahrungsberichte mit einem Gutachten. Dies könnte mir vielleicht bei meiner Entscheidung helfen.

von Ilwi am 30.07.2018, 19:11



Antwort auf Beitrag von Ilwi

Helfen kann ich nicht, nur von meinen Erfahrungen berichten. Die Kinder waren 4&7 Frauenhaus, Anzeige usw volles Programm. KV Alkoholiker Meine Bedenken mit Unterstützung Frauenhaus bezüglich alkoholisierten KV und Umgänge, kamen beim JA nicht gut an. "Der arme Vater" Die Kinder teilten im Kindergarten und Schule mit, dass sie auf keinen Fall zum KV wollten. Die schrieben (wegen vorheriger Kindeswohlgefährdung durch den KV) auch das Familiengericht an, wurde aber ignoriert. Familiengericht ordnete Gutachter an, der unterhielt sich mit jedem Kind einzeln, keine 5min! Und empfahl begleiteten Umgang! Kindgross sagte viel später, der Mann habe immer gesagt, alle besuchen ihre Mama und ihren Papa und er doch sicher auch. *augenroll* Gericht ordnete begleiteten Umgang an, da muss Betreuungselternteil mitspielen, sonst drohen Geldstrafen (stand zumindest im Urteil drin). Umgangshelfer fragte nur den KV, wann er Zeit hätte. An diese Termine müsste ich mich halten! Bereits vorher feststehende Sportveranstaltungen dürften die Kinder nicht an den Terminen machen, selbst Kindergeburtstage mussten ausfallen. Umgang 1.Termin, KV roch nach Alkohol, sagten beide Kinder Dies wiederholte sich, ich redete beim Umgangsbegleiter gegen Wände. Meine Äusserungen dazu sofort beim Jugendamt:"Da ist doch ein Begleiter dabei, so schlimm kann es nicht sein für die Kinder." Die Kinder nässten plötzlich ein, weinten, wollten nie mit zu den Terminen. Ich konnte nichts machen!!!! Meine Beschwerde wegen der Alkoholfahne lag derweil wochenlang beim Familiengericht. Begleiteter Umgang würde verlängert ohne auf meine Beschwerde einzugehen. Bericht JA lag dem Familiengericht vor. Wenn alles OK ist, würde man dann normalen Umgang vorschlagen und durchbekommen. Nach Wochen kam dann endlich Brief der Anwältin. KV muss beim Umgangstermin einen Alkoholtest machen. Der Begleiter, man meint ein JA-mitarbeiter sei pädagogisch ausgebildet, löste das dann so:"Kinder ins Auto des Begleiters, alle fuhren zur Polizei, vor den Augen der Kids musste der KV Atemtest machen= durchgefallen, Kinder nach Hause gefahren." Das ging dann die nächsten beiden Termine genauso. Umgang abgebrochen. Termin Familiengericht, JA-Mitarbeiterin sagte plötzlich gar nichts mehr. Ich kochte innerlich vor Wut, was man den Kindern damit angetan hat. Bevor der Richter das Urteil fällte, fragte er nochmal den KV, wie es ihm nun ginge, da er die Kinder so selten gesehen hat. An dieser Stelle ahnte ich wieder ein Pro-KV-Urteil. Und dann sprudelte aus dem lachenden KV nur so heraus: "Seit ich die Kinder nicht mehr so oft sehe, muss ich nicht mehr so viel trinken." Bis heute hat der KV keinen Umgang. Kennt die Geburtstage nicht, nada. An Umgang erinnert er sich nur, wenn ich mehr Kindesunterhalt fordere. Kinder sind heute 12 und fast 15, beide in therapeutischer Unterstützung, denn bis heute sitzt der begleitete Umgang auf ihrer Seele. In meinen Augen lief da alles schief, was schief gehen konnte bzw ich hatte das Gefühl, die waren alle auf Seiten des KV. Er hätte bei den Terminen nur nüchtern bleiben müssen, dann hätte er die Kids so nehmen dürfen. Ich hoffe, Du hast eine gute Anwältin oder Anwalt an deiner Seite. Das ist sehr wichtig. Verstehen kann ich langsam, warum hier im Forum so oft in extremen Situationen vor der Geburt geraten wird zu laufen, weit, weit weg zu ziehen! Kinder haben ein Recht auf Umgang, kenne aber keinen Elternteil, der gezwungen wurde. Sobald ein Elternteil Umgang will, MÜSSEN die Kinder.

von 32+4 am 31.07.2018, 09:14



Antwort auf Beitrag von 32+4

Danke für deine ausführliche Antwort. Das hört sich alles ziemlich schlimm an. Ich habe auch das Gefühl, dass alle für den Vater sind und habe deswegen auch etwas Angst vor einem Gutachten. Begleiteter Umgang besteht bei uns schon seit 3 Jahren. Mit langen Unterbrechungen, da mein Ex-Mann aus der ersten Beratungstelle rausgeflogen ist, wegen aggressivem Verhalten (nicht den Kindern gegenüber) und beim nächsten Aussetzen war mein Kind suizidgefährdet, so dass ich für die Aussetzung des Umgangs gesorgt habe. Allerdings aussergerichtlich. Jetzt hat sich nach fast 1 Jahr die Situation beruhigt und der Umgang soll wieder aufgenommen werden. Allerdings ohne Auflagen für den Kindsvater. Da ist für mich die Katastrophe schon vorprogrammiert und ich muss wieder die Launen meiner Kinder aushalten.

von Ilwi am 31.07.2018, 13:53



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PN LG Streuselchen

von Streuselchen am 31.07.2018, 09:26



Antwort auf Beitrag von Ilwi

leider ist das alles sehr individuell und abhängig von den"angeblich nutralen "jugendamtsmitarbeitern, dem richter, dem gutachter und deinem anwalt. aus meiner erfahrung, sind alle erst einmal pro vater, das kind ist nur nebendarsteller und für das seelische wohl des vaters zuständig. die ganze sache hat mich arg am deutschen rechtsystem zweifeln lassen , da mir unter anderem auch mehr als einmal angedroht wurde ,das sorgerecht zu entziehen( sarkasmus, so das man fast lachen musste aber es einem im halse stecken blieb) letztlich war das glück aber auf unserer seite und einer super nwältin im rücken das heisst, alles kann aber nix muss. ich habe 4 jahre nevenzereiben hinter mir, in denen ich bestimmt 2 jahre schneller gealtert bin ;) ganz wichtige priorität ist: ein tougher anwalt , mit arsch in der hose und erfahrung auf diesm gebiet

Mitglied inaktiv - 31.07.2018, 12:38



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durch das ganze habe ich eine metamorphose , von der kleinen , dem deutsche recht ergebenen und gehorsamen frau , zum mißtrauischen , immer hinterfragenden kampfdrachen durchllebt...

Mitglied inaktiv - 31.07.2018, 12:55



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Das kommt mir bekannt vor! Für meine Kinder kämpfe ich wie eine Löwin und dass wo ich in der Ehe immer klein beigegeben habe.

von Ilwi am 31.07.2018, 13:55



Antwort auf Beitrag von Ilwi

Erfahrung mit Gutachten habe ich nicht, aber ich kann dir schildern, wie es bei uns damals gelaufen ist. Ich hatte mich damals vom KV getrennt, da war meine Tochter 1,5 Jahre alt, heute ist sie 15 J. Bei der Trennung hatte ich bereits das JA ins Boot geholt über die Erziehungsberatungsstelle, da der KV Alkoholiker war und nach wie vor ist. Wir hatten eine super Betreuerin und er kam - da ich ihm immer gesagt habe, es ist wichtig, dass unsere Tochter nicht unter der Trennung leidet - brav zu den Terminen mit. Dennoch wurde die Situation nicht besser. Sie war 1x die Woche 1 Tag bei ihm. Wenn ich sie ihm brachte, hatte er eine Fahne; in der Wohnung roch es nach Urin etc. Es fanden unzählige Gespräche statt (danach war es etwas besser), meine Tochter wollte immer wieder nicht zu ihm und das konnte ich ihm Gott sei Dank auch immer wieder mal verklickern, denn noch bestand der Umgang weiter. Bis zu dem Tag, als er sturz besoffen im Biergarten auf einer Bank eingeschlafen ist und meine Tochter dachte er sei tot. Da war sie 4 Jahre alt. Da kappte ich eigenmächtig den Umgang, nahm wieder Kontakt zum JA auf und musste feststellen, dass unsere Betreuerin für längere Zeit krank geschrieben war und ich mit ihrer Vorgesetzten Frau Dr. XY vorlieb nehmen muss. Die akzeptierte zwar momentan den ausgesetzten Umgang, sagte mir aber immer wieder, dass es besser sei so einen Vater zu haben als gar keinen!!! Nach 8 Monaten wollte er wieder Umgang, da er eine neue Lebensgefährtin hatte, die ihm offensichtlich gut getan hat. Ich redete mit dem Kinderarzt darüber und er gab mir einige Punkte mit, die ich unbedingt beachten sollte und die üblich sind in so einem Fall, z.B. erst einmal begleiteter Umgang etc. Nichts bekam ich durch bei der Frau Dr. XY und unserer Betreuerin (zwischenzeitlich wieder gesund) wurde wohl der Mund verboten. Quasi das einzige, was er berücksichtigen musste, war, dass er während der Anwesenheit unserer Tochter keinen Alkohol trinkt. Und wir haben vereinbart, dass er unsere Tochter abholen muss und ich sie bei ihm abhole, damit ich sie vom Erlebten sofort auffangen kann, falls etwas gewesen ist. So hangelten wir uns durch die Jahre, wobei es wirklich besser mit der neuen LG war, die auch sofort von ihm schwanger wurde, sich aber leider von ihm aus den gleichen Gründen wie ich trennte, als deren Tochter 1,5 J. alt war. Wie oft habe ich mir von meiner Tochter anhören müssen, warum muss ich da noch hin. Wobei die Liebe zu ihrer Halbschwester und seinem Hund viel bewirkt hat. Linderung hat erst der Umzug (mit seiner Genehmigung) in die jetzige Heimat gebracht als meine Tochter 9 J. war. Da hatte sie auch gerade fast 2 Jahre Psychotherapie hinter sich. Vor 3 Jahren hat sie den Umgang selbst reduziert und jetzt ist sie ziemlich relaxt, da sie weiß, dass sie den Umgang jederzeit kappen kann, da sie über 14 J. ist und er es quasi zu akzeptieren hat. Ich an deiner Stelle würde mir einen guten Anwalt nehmen, wenn es finanziell machbar ist. Ich hatte hier im Forum damals eine super Kinderanwältin empfohlen bekommen, die ich allerdings nur für ein Beratungsgespräch hatte, denn ein weiterer Vorfall wie mit dem Biergarten ist nicht passiert und damit waren mir quasi die Hände gebunden. Ich wünsche dir viel Kraft und ich denke, eine JA-unabhängige Beratung könnte dir viel bringen. Vg Charty

von charty am 02.08.2018, 09:51