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Harz4 - tatsächliche Heizkosten statt Pauschale? Wiederspruch?

Thema: Harz4 - tatsächliche Heizkosten statt Pauschale? Wiederspruch?

Ihr Lieben, ich hatte vor 2 Tagen nachgefragt, ob es ok ist, das ich von meinem Regelsatz 40 Euro der tatsächlichen Miete übernehmen muß (im Vergleich zu anderen Wohnungen hier im Ort ist die Miete günstig), 40 Euro für die Heizkosten (weil nur eine Pauschale akzeptiert wird) und 40 Euro Rest für den Kindergarten, den die Arge nicht übernehmen will, obwohl ich in der Zeit arbeiten gehe. Nun habe ich einen interessanten Link dazu bekommen, laut dem die tatsächliche Miete und Heizkosten doch übernommen werden müssen. Kennt jemand den Gesetzestext dazu oder ein Urteil, das ich im Wiederspruch angeben kann? Hat jemand schon mal dagegen Wiederspruch eingelegt und "gewonnen"? Ich fahre morgen für eine Woche weg und würde mich über Antworten heute sehr freuen! Liebe Grüße, Ansche

Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 11:38



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, du mußt den Widerspruch erstmal nicht begründen. Wenn du dir unsicher bist, geh doch mal in ein H4-Forum. Ich würde da das Erwerbslosen-Forum empfehlen. Auch im Tacheles e.V. - Forum bekommst du Hilfe, auch wenn Ralph es als nicht empfehlenswert hält. Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen. Leg also erstmal einfach Widerspruch ein: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom .... Widerspruch ein. Das reicht erstmal und somit geht alles seinen Gang. Viel Glück Taram

Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 12:34