Alleinerziehend, na und?

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harz 4 und schwanger ...

Thema: harz 4 und schwanger ...

hallo , ich weiß nicht ob mir hier jemand helfen kann aber ich versuchs einfach mal.... ich bin im moment noch alleinerziehende dreifachmama hab aber seid längeren einen freund der von weiter weg kommt...in den sommerferien wollen wir nun endlich zusammenziehen ... jetzt bin ich früher als geplant schwanger geworden und lebe somit bis kurz vor der geburt noch von harz 4 und dem was ich eben verdiene... jetzt wollt ich wissen ob die von harz 4 von meinem freund etwas vordern werden wenn ich dennen mitteile das ich schwanger bin ... er verdient zwar aber nicht extrem viel es wird also vom leben her sehr knapp wenn die ihm jetzt etwas vornweg abzwacken dann bekommen wir einen ziemlichen engpass weil ja doch viele anschaffungen und eben auch der umzug anstehen ... ich hab nun wirklich angst das die mir weniger zahlen und von ihm unterhalt vordern ... weiß hier irgendwer wie das läuft...oder hat jemand eine idee wen ich fragen könnte???

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 13:59



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Ich verstehe das jetzt mal so, dass du fragst, ob sie ihm während der SW was "abknöpfen"? Nein, tuen sie nicht! Das interessiert die 0 wer der Vater ist, wenn du alleinerziehend bist, das käme erst bei Antrag von Unterhaltsvorschuss. Du erhälst einen Mehrbedarf, nicht mehr und nicht weniger. Gruß Mai

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:22



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genau das meinte ich weil ich mal gehört hab das die schon 4 monate vor der geburt bei dem vater vorderrungen stellen können ... das beruhigt mich jetzt sehr....danke schön ...

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:24



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Hallo, entsprechente Solvenz vorausgesetzt muß der werdende Kindesvater für die Schwangerschaftsbekleidung aufkommen. Ab Mutterschutz, also 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin, wird er der Mutter unterhaltspflichtig, bei einer Risikoschwangerschaft entsprechend früher. Und wenn er unterhaltsfähig ist, hat er auch Unterhalt zu zahlen. Wie kommst Du darauf, daß die Allgemeinheit einspringt, nur damit er geschont wird? Es ist nun einmal so, daß Unterhalt in der Priorität sehr weit oben angesiedelt ist (was von den Müttern hier grundsätzlich ja auch begrüßt werden dürfte). Warum aber soll das dann bei Euch nicht gelten? Fazit: Ja, man wird an ihn herantreten, und er muß seine Einkommensverhältnisse darlegen. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:44



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Nein :o) Bei mir kennen sie den Erzeuger nicht ( bin 39.SSW ) und haben nie danach gefragt, also keine Sorge

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:44



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Also mich hat keiner gefragt *kopfkratz* ( 39.SSW ist )

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:46



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... wenn der Kindesvater offensichtlich ist, wer der Kindesvater ist! Denn NATÜRLICH geht es um Unterhalt und nicht zuletzt um eine entsprechende Entlastung der öffentlichen Kassen. Ok, in der heutigen Zeit verdienen immer mehr Väter zuwenig, kommen gerade auf den Selbstbehalt. Aber fragen (und prüfen) muß man schon. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 14:59



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Wie gesagt: bin 39.SSW und ich es hat mich keiner dazu befragt ( kam frisch aus Frauenhaus, lebte in Scheidung, bin zwischenzeitlich geschieden und Kindsvater ist wer ganz anderes ) ... obwohl 3 persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeitern hatte ... mmhpf, naja mal abwarten :o)

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 15:23



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Die Frage nach dem Kindsvater kann aber nach der Entbindung durchaus noch kommen. Oder es wird nach Unterhaltsvorschuß gefragt, und spätestens das Jugendamt wird sich dann brennend für den Kindesvater interessieren... LG Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 15:37



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es geht mir ja nicht um umstandsachen oder irgendwelche sondergelder will die ja nicht ausnutzen ... hab ich bisher nicht gebraucht arbeite ja auch soviel ich kann nebenzug nur reichen tuts eben leider nicht...den rest zahlt dadurch harz 4 ... es ging mir eben nur um den unterhalt wärend der schwangerschaft ... den letzten monat der schwangerschaft leben wir ja dann eh schon zusammen also um alles was unterhalt für das kind anbelang wird es keine probleme geben denn wir werden auch noch vor der geburt heiraten.somit wird sich auch kein jugendamt wegen uvg einmichen denn den brauch ich ja nicht.

Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 17:00