Alleinerziehend, na und?

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HILFE, Unterhalt und Besuchsrecht

Thema: HILFE, Unterhalt und Besuchsrecht

Hallo Mädels, ich weiß, ich hab euch schon öfters mit meiner Fragerei gelöchert. Ich hoffe, dass ihr auch diesmal gute Tipps habt. Gestern habe ich meinen Sohn (6J.) vom KV abgeholt und Juniors erster Kommentar im Auto war "wenn ich 10 Jahre alt bin kann ich selber entscheiden, wo ich wohnen werde". Diese Sprüche sind nicht selten wenn er vom Papa-WE kommt. Diesmal wollte ich es nicht auf mir sitzen lassen und habe dem KV freundlich eine E-Mail geschrieben, ob er sowas in der Richtung gesagt hätte und wenn ja, wie er darauf kommt. Seine Antwort war dann voller Vorwürfe, dass der Kleine immer bei ihm weint und nicht mehr heim will usw...... (war mir völlig neu und ich hatte evt. Junior auch im Verdacht, dass er gewisse Sachen so auslegt, wie er will um uns auszuspielen) Ich habe kurzerhand Sohnemann eingepackt und bin zum KV gefahren um ein Gespräch zu führen. Und jetzt kommt es: Als ich zu ihm sagte, dass der Kleine schon mal erwähnt, er würde seinen Papa gerne öfters sehen und vor einem halben Jahr hat er ihn ja auch noch öfters genommen, kam folgende Antwort: Ich zahle schließlich € 278,-- Unterhalt und soll dann den Kleinen mehr als jedes 2. WE durchfüttern? Hä? Ok, es ist also das finanzielle, warum er den Kleinen nicht mehr so oft nimmt? Jetzt frage ich euch, ist das denn irgendwo rechtlich festgelegt? Ich dachte immer, Düsseldorfer Tabelle ist für Geschiedene Richtlinie, und wenn man gemeinsames Sorgerecht hat, stehen doch eigentlich jedem 3,5 Tage/Woche zu, oder? Danke schon mal LG Andrea

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 20:03



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Also das wär ja Traum (oder Albtraum)-haft. Den Monat das Kind aufteilen. Ne gemeinsames Sorgerecht heisst nur, das ihr Entscheidungen bezügl. Schule, Impfungen, Kiga, Reisen usw gmeinsam entscheidet. Dein Ex kann das Kind zweimal im Monat über das WE nehmen. Wenn ihr andere Regelungen trefft ist es Eure Entscheidung. Du bekommst den Unterhalt um das Kind zu versorgen. Du brauchst für dein Kind kein Geld zu zahlen, da du es versorgst. Dein Ex bekommt häfltig das Kindergeld, das laut DD-Tabelle ja schon abgezogen ist um das Kind in der Zeit wo es bei ihm ist auch mit Essen zu versorgen. Lieben Gruss Pinky

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 20:25



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ja danke, das ist ja auch meine Meinung. Es geht ja auch nur um einmal in der Woche (meistens Mittwoch) an den er ihn nimmt. Früher waren es Dienstag und Donnerstag. Ich finde halt sein Argument seltsam. Denn es ist von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Da fällt lediglich ein Abendessen drauf und der Kleine ißt nicht viel. Aber Unterhalt kann er mir doch deshalb nicht streichen, oder?

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 20:30



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hi, >Dein Ex bekommt häfltig das Kindergeld, das laut DD-Tabelle ja schon abgezogen ist um das Kind in der Zeit wo es bei ihm ist auch mit Essen zu versorgen. das mag mal so gewesen sein. seit 01/08 lautet die rechtslage dahingehend, dass der kindergeldanteil den unterhaltsbedarf des kindes mindert indem er auf selbigen angerechnet wird. ergo erhält der ex genau nix zu diesem zweck (es sei denn der steuerliche freibetrag kommt für ihn günstiger als kindergeld). die düsseldorfer tabelle hingegen geht davon aus, dass die beträge einen zeitweiligen aufenthalt beim unterhaltsverpflichteten bereits berücksichtigen, was allerdings eher unwahrscheinlich (oder einfach schlichtes fürdummverkaufen) ist, da jedweder aufenthalt von 0-180 tagen im jahr immer denselben anspruch nach dt ergibt. da also rechtssprechung und -auslegung keine alltagstaugliche lösung ergeben, wäre es vernünftig, so es denn am geld hängt, sich einfach darüber zu verständigen. my senf, greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 21:04



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Also, ich habe mir eben die neue Düsseldorfer Tabelle angesehen. http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm laut dem wird das Kindergeld immer noch abgezogen. Lieben Gruss Pinky ( auf die Tabelle klicken und bis ganz nach unten scrollen)

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 00:22



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hi, eh klar. vom tabellenbetrag der dt wird das hälftige kindergeld praktisch immer noch abgezogen. der unterschied zu vorher ist (§ 1612b bgb), dass rechtstechnisch der kindergeldanteil unabhängig von seiner höhe hälftig zur deckung des unterhaltsbedarfs verwendet wird (und in der folge, da nur der so entsprechend verringerte ku abgezogen wird, die verfügungsmasse für ehegatten- oder betreuungsunterhalt erhöht). vorher stand er ab einer gewissen unterhaltshöhe de jure zur verfügung des unterhaltspflichtigen (ohne einfluss auf die verfügungsmasse für ehegatten oder bet.uh) und wurde nur aus praktibilitätsgründen mit unterhalt verrechnet. dem uh-pflichtigen konnte also bzgl. seiner "umgangs"kosten der kigeldanteil entgegengehalten werden. dös geht nach der neuen regelung halt nicht mehr. der uh-pflichtige bekommt de jure nix für kind. greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 08:49



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Es ist nicht nur ihre Entscheidung jeder Vater der auch das Sorgerecht hat darf sein Kind 3,5 Tage die Woche haben (hat er ein Recht drauf) , oder auch jeder mal eine Woche im Wechsel ( machen auch viele ) nur die meisten Eltern wollen diese Regelung nicht wodurch es zu der WE Regelung kommt. Ich kenne von meinen Freund die erste Variante und von Freunden aus der nähe die eine Woche hier einen Woche da Regelung . Nur zu weit weg darf man nicht wohnen da ja Schule/ Kita nicht wechseln. Anja

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 18:36



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Also bei meinen Freund ist es so das die Kinder bei beiden zur Hälfte Leben und wohnen . Sie bringt sie am Mittwoch in die Schule / Kita und er holt sie da ab und am Samstag um 17 Uhr bringt er sie wieder zu ihr. Aber dafür bekommt sie auch keinen Kindesunterhalt ,da ja jeder die gleichen Kosten für die Kinder zu tragen hat und auch nur 1x Kindergeld. Anja

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 18:25