Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Auch blöde Frage Kinderbonus, volljähriges Kind, Hartz IV, Barunterhalt

Thema: Auch blöde Frage Kinderbonus, volljähriges Kind, Hartz IV, Barunterhalt

Sorry, aber nachdem ich mir doch so ziemlich alle Beiträge dazu durchgelesen habe, bin ich immer noch nicht wirklich schlauer. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, für die wir Kindergeld und dementsprechend Kinderbonus bekommen würden. Ok. Mein Mann hat noch eine volljährige Tochter, die mit ihrer Mutter und ihrer restlichen Familie von Hartz IV lebt und für die mein Mann Unterhalt zahlt. Da die Tochter volljährig ist, "greift" das Jugendamt zur Berechnung nicht mehr, die haben das abschließend noch einmal gemacht, als sie volljährig wurde. Nun sollen wir - nach Auskunft der Mutter wegen der Kindergelderhöhung - 12 Euro weniger monatlich Unterhalt zahlen. Verstehe ich schonmal nicht, denn wenn das Kindergeld um 20 Euro erhöht wurde, macht das für mich 10 Euro weniger, aber gut, wenn die Arge mehr überweist, werden wir uns nicht wehren. Was ist denn jetzt aber mit dem Kinderbonus? Ich habe gelesen, dass dieser bei volljährigen Kindern auch voll auf den Barunterhalt angerechnet wird, d. h. dass volljährige Kinder wohl gar nichts bekommen, dafür aber der Unterhaltspflichtige die vollen 100 Euro? Eigentlich wird der Bonus nicht auf Hartz IV angerechnet, wenn aber die Kinder keinen Anspruch haben, dann vielleicht doch, wenn sie ihn trotzdem bekommen???? Meine Überlegung wäre jetzt, beim Unterhalt den Kinderbonus zu kürzen (50 Euro oder 100 Euro???) und ihr das vielleicht so zuzustecken, damit sie auch was davon haben, aber natürlich nur dann, wenn wir offiziell auch nicht zahlen müssen, denn ansonsten hätten wir 100 Euro (50 Euro) Unterhaltsschulden. Kann mich bitte jemand aufklären, ich verstehe es einfach nicht. Danke!!!

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 14:22



Antwort auf diesen Beitrag

... hier: http://www.vamv.de/index.php?id=68&tx_ttnews%5Btt_news%5D=174&tx_ttnews%5BbackPid%5D=68&cHash=c8465326ed Den Bonus kann der unterhaltspflichtige Vater komplett abziehen. Entsprechend kann die Mutter wohl höhere Leistungen bei der ARGE für diesen Monat beantragen (es lebe die Verwaltung! Die haben ja eh zu wenig zu tun *ironieoff*). Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 19:58



Antwort auf diesen Beitrag

Das war ja sehr ausführlich, aber alles noch nicht endgültig, oder? Und der Sinn und Unsinn erschließt sich mir auch nicht so recht, aber bitte... Danke Dir erstmal!!

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 23:42