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Gem.Sorgerecht-ABR ???

Thema: Gem.Sorgerecht-ABR ???

hallo..... wenn die ledige mutter dem KV das gem. sorgerecht gibt...wie ist das mit dem ABR ? kind lebt bei der mutter, also hat doch die mutter das automatisch..oder ????

von Keks10 am 15.08.2013, 12:16



Antwort auf Beitrag von Keks10

Ja hat sie. Man muss bekloppt sein, wenn man unverheiratet das Sorgerecht freiwillig einräumt. Nur mal so aam Rande meine 2 cent...

von Helena83 am 15.08.2013, 12:44



Antwort auf Beitrag von Helena83

Dann bin ich bekloppt. Er ist Vater wie ich Mutter. Warum soll ich was mehr sein als er?? Ich war froh, dass er endlich soweit dazu stand, dass er es beantragte. Wobei er mir gleich alle Entscheidungen wie schulwahl etc.gleich als meine Sache übertrug, er steht hinter meinen Entscheidungen, weil ich den Alltag habe. Warum soll er weniger Rechte haben als ein Vater mit ehering?

von Patti1977 am 15.08.2013, 12:49



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Weil solange alles rosa ist, dann stehen sie hinter den Entscheidungen. Danach bekommt man Steine in den weg gelegt. ICH jedenfalls würde keinem Mann der Welt trauen. Gut, beantragen können sie es, ihr Recht, aber freiwillig never!

von Helena83 am 15.08.2013, 12:58



Antwort auf Beitrag von Helena83

Welche Steine? Hab zwei Kinder mit zwei Vätern, einmal freiwillig Sorgerecht, einmal durch Ehe. Probleme bisher immer lösbar.

von Patti1977 am 15.08.2013, 13:03



Antwort auf Beitrag von Helena83

Das haben dann beide wenn nicht anders festgelegt.

von nociolla am 15.08.2013, 17:10



Antwort auf Beitrag von Keks10

Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide auch zusammen das ABR, ausser das ABR wird per Gericht einem der beiden übertragen.

von Pamo am 15.08.2013, 13:08



Antwort auf Beitrag von Keks10

Eben... wenn beide das gemeinsame SR haben, haben auch beide automatisch das ABR, egal, bei wem das Kind lebt.

von LittleRoo am 15.08.2013, 15:30



Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Zu Recht :-)

von Sternenschnuppe am 15.08.2013, 20:47



Antwort auf Beitrag von Keks10

Hi, wie das ABS haben beide bei gemeinsamem Sorgerecht ? Das hat der der bei dem das lebt, oder ? Wenn die Ex meines Bruders das Kind zu den Umgangszeiten nicht rausrückt, kann er nix machen, aber wenn er es nicht heim bringen würde wärs Kindesentführung, so kenn ich das ?! Lass mich aber gerne belehren !? Lg

von mirico11 am 23.08.2013, 16:04