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ganz dringend! Vergleich wegen Umzug ins Ausland

Thema: ganz dringend! Vergleich wegen Umzug ins Ausland

Hallo, ich hoffe, ich finde hier einige Antworten. Ich bin nicht AE und meistens eher eine stille Mitleserin im RUB, schreibe nur selten. Aber jetzt brauche ich bzw. eine Freundin dringend Hilfe und da es um Kinder bei getrennten Paaren geht,schreib ich mal hier. Die Situation: Der Lebensgefährte meiner Freundin hat zwei Kinder, 5 und 9 mit seiner Exfrau, die ursprünglich aus Südamerika kommt (ihre Familie lebt auch dort). kinder haben deutsche Staatsangehörigkeit. Sie wollte nach der Scheidung mit den Kindern aus Deutschland nach Südamerika ziehen. Es ging vor Gericht und das Gericht hat ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, damit sie ihm die Kinder nicht entziehen kann. Sie wohnen nur einige Straßen voneinander entfernt. Er hat die Kinder bei der Mutter wohnen lassen, aber sie sind auch regelmäßig bei ihm und haben ihre eigenen Zimmer, sind immer wilkommen. Im Grunde wollte er ihr einfach nur nicht die Kinder nehmen, aber halt auch verhindern, dass sie mit ihnen in ihr Heimatland verschwindet. Sie hat Berufung eingelegt. Heute war Termin beim OLG. Verhandlung ging wohl 3 Stunden. Der befreundete Anwalt (der übrigens auch die Mutter der Kinder gut kennt) kam dann zum Vater und meinte, in dieser Instanz würde das Gericht dazu tendieren, ihr die Ausreise mit den Kindern nach Südamerika zu gestatten, sprich sie bekäme das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht(weil sie wohl ausgesagt hat, sie würde sonst auch ohne die Kinder in ihre Heimat zurückgehen und dann ging es darum, dass die Kinder aber ja eine feste Bindung zu ihr haben). Der Anwalt hat ihm dann nahe gelegt einen Vergleich zuzustimmen, dass sie zwar nicht nach Südamerika aber immerhin ins europäische Ausland mit den Kindern ziehen darf. Unter Druck hat der LG meiner Freundin zugestimmt. Sie war total geschockt (also meine Freundin) und hat ihm gesagt, dass das letztendlich die Pforte für sie nach Südamerika wäre. Nun will sie unbedingt erreichen, dass er vom Vergleich zurücktreten kann. Wir haben eben schon gegoogelt, aber das liest sich alles nicht so gut. Hat man möglichkeien davon zurückzutreten? es war ja schon unter Druck....er konnte nicht mal eine Nacht drüber schlafen. Er hätte besser das Urteil abwarten können und dann inn dritter Instanz in Berufung gehen können....sein Anwalt hat ihm nicht mal gesagt, dass es eine dritte Instanz gibt....er dachte er muss sich heute entscheiden. Sie will ihn morgen zu einem anderen Anwalt bringen und zur not zum Psychologen, der bestätigt, dass er unter zu hohen Druck stand. Kann mir irgendjemand sagen, ob man aus so einem Vergleich noch rauskommt? Sorry ist lang geworden. LG Loni 1975

von Loni1975 am 06.07.2011, 22:56



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Keine Ahnung aber sein eigener Anwalt rät ihm zum Vergleich??? Die KM will wohl kaum ins Europ. Ausland ziehen oder? V.a. was nützt ihm das der Umgang ist dadurch je nachdem in welches Europ. Ausland evtl. genauso schwer wie anders. Würde mir als Richter auch zu denken geben und hört sich eher dann so an als will er es nciht um der KM eins reinzuwürgen dass sie nciht zu ihrer Familie darf wenn er aber mit andrem Ausland einverstanden ist. Sorry, mehr weiß ich nicht, kann er nicht seinen tollen Anwalt befragen? Oder frag mal bei NB nach

von Savanna2 am 06.07.2011, 23:08



Antwort auf Beitrag von Savanna2

meine Freundin hat das Gefühl, dass sein Anwalt evtl. nicht ganz objektiv ist, weil er die Mutter ja auch privat kennt. Eigentlich hätte er den gar nicht nehmen sollen, das sollte man trennen, davon will ihr LG nichts wissen, weil er meint, dass es ja eigentlich ein Bekannter von ihm ist. Aber das ist es ja, europäisches Ausland macht eigentlich keinen Sinn, denn da kennt sie ja auch niemanden.Ihre Familie lebt in Südamerika, und darum ging es ihr ja eigentlich, dorthin zurückzugehen. Deswegen hat meine Freundin auch Angst, dass Europa für sie erst einmal so eine Art vortasten ist und sie dann letztendlich, wenn der Kontakt zum Vater durch diesen Umzug schon sehr eingeschränkt ist, sie doch nach Argentinien darf.

von Loni1975 am 06.07.2011, 23:18



Antwort auf Beitrag von Loni1975

wie schon gesagt, würde das so vor gericht gehen dann würde ich als richter die mutter direkt nach argentinien lassen, denn es macht keinen sinn der mann sagt e.a. ist ok, aber weiter nicht.

von Savanna2 am 06.07.2011, 23:22



Antwort auf Beitrag von Loni1975

was sagen denn die kinder dazu, die haben doch sicher ein mitspracherecht? würde es sinn machen solange er abr hat das 50/50 Modell zu praktizieren?

von Savanna2 am 06.07.2011, 23:22



Antwort auf Beitrag von Savanna2

dem europäischen Ausland hat er ja in dem Vergleich nur unter Druck zugestimmt. Er dachte, wenn er das nicht macht ist sie auf und davon nach Südamerika. Er liebt seine Kinder, ist aber auch ein konfliktscheur Mensch. Er dachte, bevor sie die Erlaubnis für Argentinien bekommt, dann besser EU, da sieht er die Kinder noch eher, aber natürlich immer noch zu wenig. Meine Freundin macht sich solche Vorwürfe, dass sie heute bei der Verhandlung nicht dabei war, dann hätte er das niemals unterschrieben. Aber die eigentliche Frage ist, kann man von einem Vergleich zurücktreten, weil er evtl. unter Druck geschlossen wurde???

von Loni1975 am 06.07.2011, 23:33



Antwort auf Beitrag von Loni1975

ich weiß es nicht, Frag NB oder er nochmal seinen Anwalt oder er soll sich nen neuen suchen.

von Savanna2 am 06.07.2011, 23:44



Antwort auf Beitrag von Savanna2

wen meinst du mit NB?

von Loni1975 am 06.07.2011, 23:49



Antwort auf Beitrag von Loni1975

oben im expertenforum recht n.bader

von Savanna2 am 07.07.2011, 10:20