Alleinerziehend, na und?

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Gehört eigentlich nicht hierher, sorry. Meine Heiztherme ist heute kaputt gegangen. Habe den Kundendienst angerufen, der hat festgestellt daß die Pumpe kaputt ist und morgen ausgetauscht werden muß. Kosten belaufen sich auf ca. 200€. Im Mietvertrag ist geregelt daß ich als Mieter 100€ im Jahr selber tragen muß was Schäden betrifft, AUCH die an der Heiztherme! Und nun? Ich kann mich erschießen wenn ich das vor Weihnachten noch zahlen soll Rat, Hilfe? LG Heike

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:00



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Steht die Heiztherme ausdrücklich drin? Eigentlich ist das Sache des Vermieters. Hm... ich würd mich da mal kundig machen. Kann ja sein, daß das auch so ne Klausel ist die zwar gern mal in Verträgen stehen aber rechtswirdrig sind. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:11



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In meiner alten Wohnung hatte ich auch so eine Klausel im Mietvertrag. Aber die Heizung und die war oft kaputt hat der Vermieter übernommen. Ist nicht wirklich hilfreich, aber ich würde mal mit dem Vermieter reden. LG von Sylvia

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:15



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Hallo Heike, warum hast DU den Kundendienst angerufen? Als wir noch in der Mietwohnung gewohnt haben (bis vor 7 Wochen) haben wir immer die Hausmeisterfirma informiert, wenn etwas nicht so funktionierte wie es sollte und die haben sich dann gekümmert. Sie haben das für unsere Vermieterin übernommen. Normalerweise müsstest Du also Deinen Vermieter informieren und der müsste sich dann kümmern. LG Dani

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:33



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Nein das läuft hier anders: Riesiger Wohnkomplex, eine Verwaltung, ein Hausmeister. Verwaltung nur Dienstag-und Donnerstagvormittag zu erreichen, Hausmeister versteht nicht viel und kümmert sich nur um Glühbirnen und Beete *g* Wir SOLLEN uns sogar selbst darum kümmern, der Kundendienst weiß auch Bescheid, die warten die Therme der ganzen Wohnungen hier seit Jahren. Die Rechnungen gehen an die Verwaltung, die Verwaltung schickt bei einem Schaden eine seperate Rechnung an den jeweiligen Mieter. Ich rufe die gute Frau nächsten Dienstag an und frage mal, ob man da was machen kann. Ob diese Klausel rechtens ist, frage ich mich auch... Danke euch erstmal! LG Heike

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:41



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hallo Heike, wohne ja nun seit 1,5 Jahren wieder zur Miete.... die Klausel für Reparaturen bis zu 200 jährlich steht bei mir auch drin -laut Mieterverein auch rechtens..... Allerdings waren jetzt schon diverse Dinge hier kaputt, ich habe die Verwaltung jedesmal angerufen und die haben die Handwerker beauftragt.... an mich ist noch keine Rechnung für den Eigenanteil gekommen. Auch nicht über die NK-Abrechnung... vielleicht hast du ja Glück drück dir die Daumen Ursel

Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 06:40



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Und das hier gefunden: http://www.webheimat.at/aktiv/Wohnen/Archiv-Wohnen/OGH-Urteil-Mietrecht-Mieter.html Hmmm, die Verwaltung teilt ja sozusagen die Kosten auf und ich muß nicht die gesamte Summe zahlen also wird das wohl doch rechtens sein(?)...ich googel mal weiter.

Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 07:50



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AG Hannover, Urteil vom 28.06.2007, Az:528 C 3281/07 Die Beseitigung einer Störung in der Heiztherme der Mietwohnung ist keine Kleinreparatur, deren Kosten aufgrund einer Kleinreparaturkostenklausel vom Mieter zu tragen wären. So, genau DAS werde ich der Verwaltung schriftlich mitteilen wenn die mir blöd kommen. Zuerst rufe ich aber an :-) LG Heike

Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 07:58