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Frage zum Unterhalt AN den KV

Thema: Frage zum Unterhalt AN den KV

Hallo, ich bin ja sonst nur stille Mitleserin, aber heute muss ich Euch mal etwas fragen. Meinen Anwalt erreiche ich nicht vor nächster Woche und mir geht das einfach nicht mehr aus dem Kopf. Ich war bei meinem Noch-Mann angestellt, habe dort gekündigt nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt und bin nun ohne Sperre arbeitslos. Beim Arbeitsamt sind 30 Stunden Verfügbarkeit gemeldet. Das fanden dort 3 unterschiedliche Sachbearbeiter und deren Chef, der meinen komplizierten Fall auch noch gesichtet hat, absolut ausreichend. Kind ist 8 Jahre. War noch nie in einer Fremdbetreuung und - ganz ehrlich - wenn irgendwie möglich, dann möchte ich das auch nicht. Nun sagte der Richter zu meinem Anwalt, ich müsse Vollzeit arbeiten gehen, das wäre HIER (???) so üblich. Natürlich bewerbe ich mich für Teilzeit-Stellen, so wie mit dem Arbeitsamt abgesprochen. Und nun zu meiner Frage - was stimmt denn nun ? Das Problem, das sich anschließt, wenn ich in meinem Beruf Vollzeit bekäme, dann müsste ich meinem Noch-Mann Unterhalt zahlen. Ich würde als IT-ler einfach zuviel verdienen und mein Noch, der einen richterlichen Gehaltstitel über 2 Jahresgehälter demnächst auf den Tisch bekommt, wird natürlich seine GmbH in den Konkurs schicken (wär nicht das erste Mal und er ist so skrupellos) und wäre somit "bedürftig". Zur Abrundung - Unterhalt zahlt er seit fast 2 Jahren nicht, die Pfändungen im Ausland laufen. Geld hat er, Landvermögen auch - es fehlt ihm schlicht die Lust sich seiner Verantwortung zu stellen. Es gibt einen Ehevertrag, der tituliert ist und den ER wollte inkl. der Summe, die dort vereinbart ist. Ich bin verwirrt, hab Angst und kann das alles einfach irgendwie nicht glauben.... Könnt Ihr mir weiterhelfen ??? Genaueres gern per PN Lg Heike

von HeikeB1969 am 27.01.2012, 10:52



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das verstehe ich nicht, wenn du mit 30h arbeit dich und deinen sohn unterhalten kannst, dann ist das doch wurscht, ob sich das vz oder tz oder sonstwas nennt!! eine erhöhte erwerbsobliegenheit hat man doch nur, wenn man kindesunterhalt schuldet!

Mitglied inaktiv - 27.01.2012, 11:18



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Hallo vallie, ok, wenn das so ist, dann muss ich mir keine Gedanken machen. Wir kämen mit 30 Stunden und dem Gehalt, das ich früher dort bei dem Arbeitsgeber verdient habe, gut zurecht. Wie ist das dann bei ihm ? Wenn er die GmbH in den Sand fährt und einfach ncihts mehr arbeitet ? Er zahlt ja jetzt schon nichts, obwohl er verdient (ich hab den Arbeitsvertrag und seine Rentenmeldungen aus dem Ausland alle vorliegen, er HAT also Geld). Da wirds mit dem Kindesunterhalt nach einer Scheidung auch nichts werden, oder ? Ich kämpfe jetzt seit über einem Jahr aktivst darum und alles was ich bisher erreicht habe, ist eine Zwangshypothek auf dem Grundstück von ihm. Nichts also, womit man Essen, Schulsachen etc. bezahlen kann. Uns beide hab ich seit der Trennung von Erspartem und einem Kredit aufs Haus finanziert. Das kann ich jetzt aber einfach nicht mehr leisten. LG Heike

von HeikeB1969 am 27.01.2012, 12:04



Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Wieso äußert sich der Richter zur Anzahl der Stunden, die Du arbeitslos gemeldet bist? Richter äußern sich im allgemeinen nur zu Dingen, zu denen sie gefragt werden - aber wer hat ihn dazu befragt, und warum? Was den Unterhalt angeht: Mein Ex wollte auch Unterhalt von mir. Der Richter hat sich an die Stirn getippt. Er ist den Kindern unterhaltspflichtig - und wenn er schon keinen Unterhalt zahlen kann, weil arbeitslos, dann kann er nicht auch noch Unterhalt von mir erwarten. Er hat sich um einen Job zu kümmern, der ihn ernährt - und auch noch Unterhalt für die Kinder abwirft. (Daß er das seit 7 Jahren nicht tut und sich ins Ausland abgesetzt hat, damit er nicht gezwungen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.) Was ich nicht verstehe: Arbeitest Du denn nun oder nicht? Du bist ja scheinbar arbeitslos gemeldet, sonst wäre dem Arbeitsamt ja Deine Stundenzahl egal. Von was sollst Du also Unterhalt zahlen? Und daß Du besser verdienst als Dein Ex ist dann ja wohl auch eher eine Hypothese für irgendeine mögliche Zukunft, und keine Realität.

von Strudelteigteilchen am 27.01.2012, 11:31



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Hallo STT, ich weiß nicht, was in dem Gespräch genau gelaufen ist. Mein Anwalt hat es mir einfach so gesagt. Keine Ahnung, warum der Richter hierzu Stellung nimmt. Die Gegenseite hatte einige "lustige" Vorschläge, unter anderem wollten sie den Ehevertrag anzweifeln. Vielleicht beruht das darauf. Nein, ich arbeite seit 1.1. nicht mehr. Er schuldete mir das komplette Gehalt, es gab ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts und da es so nicht weitergehen konnte (ich nicht mehr die finanz. Möglichkeiten habe, das so hinzunehmen), war das die Lösung. Unterhalt schuldet er mir auch. Wie getippt, Ehevertrag, tituliert, aber im Ausland trotz des dortigen Prozesses nur schwer in Geld umzuwandeln. Momentan hab ich eine Zwangshypothek auf einem seiner Grundstücke dort. Es geht darum, dass ich ein Angebot habe, wieder in meinem ursprünglichen Job zu arbeiten, quasi bei meinem früheren AG. Die Konditionen wären ähnlich wie damals. Deshalb die Bedenken. Natürlich ist das momentan spekulativ, da noch nicht unterschrieben. Nur, da ich momentan eben überall nicht wirklich vorwärts komme, will ich mir mit einem guten Arbeitsvertrag nicht selbst ein Bein stellen. LG HEike

von HeikeB1969 am 27.01.2012, 12:00



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Die Aussage des Richters kann ich nicht nachvollziehen. Solange Du keine staatlichen Leistungen beziehst und keinen Trennungs- / nachehelichen Unterhalt forderst, kannst du so viel oder so wenig arbeiten wie Du das möchtest. Während der Trennung läuft offensichtlich die GmbH noch. Damit bist Du aktuell bezüglich Unterhaltsforderungen von ihm aus dem Schneider. Nach der Scheidung wird es für ihn schwer werden Unterhalt zu fordern. Wie kommt der Richter drauf, dass 30 Stunden nicht ausreichen? Wer hat denn Ansprüche an Dich gestellt?

von shinead am 27.01.2012, 11:35



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Hallo shinead, Trennungsunterhalt schuldet er ja durch den Ehevertrag. Dies wird auch gepfändet. bzw. ich hab inzwischen eine Zwangshypothek auf einem seiner Grundstücke. Aber kein Geld. Nachehelicher Unterhalt wurde für mich gefordert, weil ich lt Anwalt "erhebliche ehebedingte Nachteile" erlitten habe. Angeblich soll sich das durch den ALG1-Bezug aber erledigt haben. die GmbH ist noch aktiv, man kann das im Internet online einsehen bei dem dortigen HR. Direkte Ansprüche wurden (nohc) nicht gestellt, aber die Gegenseite hat z.B. den Ehevertrag in Frage gestellt, es wurde geschrieben, dass ich mein Haus vermieten solle oder verkaufen und eben Vollzeit arbeiten. Vermutlich nehm ich das alles zu ernst, aber ich mach mir halt einfach Gedanken. sorry LG Heike

von HeikeB1969 am 27.01.2012, 12:09



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Wichtige Info: Du wolltest Trennungsunterhalt. Da kommt es auf die genauen Voraussetzungen in eurem Ehevertrag an.

von shinead am 27.01.2012, 13:56



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A.) Wenn Du Unterhaltspflichtig bis, ob nun zum Mann oder einem nicht in deinem Haushalt lebendem Kind - kann ein Richter "verlangen" da Du Vollzeit arbeitest, wenn Du dies auch vorher schon getan hast. (Z.B. ihr habt vorher beide gearbeitet. In dem Falle war eine Kinderbetreuung ja, sozusagen, auch möglich) B.) Wenn Du von Deinem Mann Unterhalt bekommen möchtest, kann ein Richter wie unter A.) handeln. C.) Solltest Du für niemanden aufkommen müssen, ist TZ oder VZ egal. Du musst nur mit dem verminderten ALG hinkommen. Dem Arbeitsamt kann es egal sein, ob Du TZ oder VZ arbeitest, einem Richter bei A.) + B.) nicht.

von nane973 am 27.01.2012, 11:52



Antwort auf Beitrag von nane973

Hallo, zu a) ich hab bei ihm in TZ und Telearbeit gearbeitet. Die Beziehung war nur am WE. Unter der Woche war er im Ausland und dort VZ in seiner eigenen Firma als GF. zu b) der Unterhalt ist bis zur Scheidung im notariellen Ehevertrag geregelt. Dies wird auch so gepfändet - also, da er nicht zahlt, eine Zwangshypothek auf einem seiner Grundstücke eingerichtet (im Ausland) zu c) das ALG bekomm ich berechnet auf Basis des Telearbeitszeit-Jobs bei ihm. Meine Verfügbarkeit hab ich stundenmässig ein bisschen aufgestockt und so bin ich gemeldet und bewerbe mich auch. was ich bei a noch nicht verstehe - wäre ich denn wirklcih unterhaltsverpflichtet ihm gegenüber ? Die Scheidung wird sich noch ziehen, da er keine Lust hat, nach D zu kommen. Er hat bereits einen Arbeitsgerichtstermin und einen Gütetermin Scheidung platzen lassen, in dem er einfach nicht reagiert hat. Ich selbst hab keinen Druck wegen der Scheidung - der Ehevertrag ist großzügig geregelt. Und ob wir nach einer Scheidung WENIG Kindesunterhalt NICHT bekommen oder bis zur Scheidung VIEL Familienunterhalt NICHT bekommen - das ist prinzipiell egal, letzteres aber natürlich geshickter. LG Heike

von HeikeB1969 am 27.01.2012, 12:13



Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Unterhaltspflichig: Da kann ich nur von mir sprechen. Wenn ich zu dem zeitpunkt mehr als mein Ex verdient hätte, wäre ich Unterhaltspflichtig gewesen. Zum Glück lagen wir damals ziemlich gleich, da er ein Jahr vor der Trennung einen Job in einer externen Firma bekommen hatte (vorher war er in meiner Firma angestellt/damals vor über 10 Jahren). Musste nur von meinen Rentenansprüchen die Hälfte vom Mehranspruch an ihn abgeben. ALG: Widerum nur meine persönliche Situation damals. Ich hatte Anspruch auf ALG in Höhe X. Da ich mich dann Teilzeitarbeitslos gemeldet hatte, wurde dieser Betrag auch nur anteilig ausbezahlt. Wenn ich mich recht erinnere war ich mit 20 Std. Arbeitslos gemeldet und habe somit 50% von meinem ALG Anspruch ausgezahlt bekommen. Kann bei Dir aber durchaus der volle Betrag sein, da bin ich überfragt... Was Deine Unterhaltsansprüche betrifft (was für die Frage zu "darf der Richter das..:" wichtig wäre) bin ich überfragt, da ihr einen Ehevertrag habt.

von nane973 am 27.01.2012, 12:45



Antwort auf Beitrag von nane973

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von HeikeB1969 am 27.01.2012, 15:04



Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Zur Rechtslage kann ich dir nichts sagen, doch wuerde ich niemals einen guten Job ablehnen, weil ich vielleicht zeitweise Unterhalt an den Ex zahlen muss. Vermutlich wird sich dies nach Abwicklung der Scheidung sowieso wieder erledigen, da ihr ja einen Ehevertrag habt.

von Pamo am 27.01.2012, 15:18