Alleinerziehend, na und?

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Frage zum Umzug als AE

Thema: Frage zum Umzug als AE

Meine Freundin hat einen 2,5j sohn und sie will jetzt näher an ihre Mutter ziehen mit dem Kind , das sind aber ca 500 km vom Kindesvater entfernt Nun hat eine andere Mama ihr erzählt das sie nicht soweit wegziehen darf wegen dem vater... stimmt das???? Dake und gruß

Mitglied inaktiv - 25.03.2013, 10:09



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Ja, das stimmt. Sie darf umziehen, aber das Kind nicht.

von Ani_k am 25.03.2013, 10:12



Antwort auf Beitrag von Ani_k

boah krass.. bis zu welcher etfernung darf sie wegziehen???

Mitglied inaktiv - 25.03.2013, 10:18



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Warum ist das Krass? Wenn ich einfach 500 Kilometer mit dem Kind hier wegziehe würde das seiner Mutter auch nicht gefallen. Das hat schon seinen Sinn.

von bobfahrer am 25.03.2013, 10:27



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Lebt der Vater überhaupt aktuell in ihrer Nähe? Kann sie mit ihm reden? Vielleicht stimmt er dem Umzug ja zu?!

von Möhrchen am 25.03.2013, 10:42



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Mit dem Einverständnis des KV darf sie natürlich mit Kind umziehen.

von Pamo am 25.03.2013, 10:43



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Stell Dir vor Deine Kinder leben beim anderen Elternteil und auf einmal sind sie 500km weg. Wie würdest Du das finden? Wie stellt Deine Freundin sich denn den weiteren Umgang vor. Wie und vor allem wer soll den finanzieren. Sollen die Kinder alle 2 Wochen 2000km auf der Autobahn verbringen ? Alles Fragen denen sie sich stellen sollte. Sportverein bei denen die Kinder nur an den Mamawochenenden an Turnieren teilnehmen können etc. Sicherlich alles machbar, wenn die Finanzierung dessen steht und beide einverstanden sind. Deine Freundin will näher zu ihrer Mutter. Sie ist erwachsen, die Kinder sollen die Entfernung zum Vater aber so hinnehmen ?

von Sternenschnuppe am 25.03.2013, 11:05



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Wichtige Frage: GSR oder ASR? Besteht ein gemeinsames Sorgerecht darf das Kind nur mit Zustimmung des Vaters umziehen. Bei alleinigem Sorgerecht darf das Kind ohne Zustimmung umziehen. Allerdings sollte die Mutter dann bedenken, dass der KV sie auf Zahlung der Umgangskosten verklagen kann, da sie die Entfernung geschaffen hat, die der KV nun zu überbrücken hat. Das kann dazu führen, dass sie (bei dieser Entfernung) alle zwei Wochen ein Bahn/Flugticket und ein Hotelzimmer zu zahlen hat. Selbst wenn die Mutter noch das ASR hat, das GSR ist heutzutage für Väter die sich um ihre Kinder kümmern reine Formsache. Eine einstweilige Verfügung gegen dem Umzug zu erhalten um diesen wegen der großen Entfernung zu verhindern könnte mit einem guten Anwalt heutzutage klappen.

von shinead am 25.03.2013, 11:11