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Frage zum Schulbonus....

Thema: Frage zum Schulbonus....

ich habe heute einen neuen Bescheid von der ARGE bekommen mit dem Vermerk, das für meine Große Tochter im August Schulbonus gezahlt wird... meine Kurze hat dieses Jahr Einschulung... sie stand aber nicht auf dem Bescheid mit drauf... wurde sie von der ARGE vergessen oder gibt es den nicht für sie ? Weiß das jemand ?

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 16:42



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ich denke wenn,das du das nachträglich beantragen must. die wollen um den schulbonus zu zahlen immer ne schulbescheinigung haben die die kleine ja noch nicht haben kann. haben die hier zumindest so in berlin gemacht

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 17:16



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hallo, Hier geht das automatisch ohne schulbescheinigung ich musste das jetzt auch nicht extra beantragen.Allerdings weiss ich nicht wie das mit schulanfänger läuft ob das da auch automatisch geht das kann ich erst ende juli sagen.Es steht bei uns auch im bescheid drin .Ich hatte auch extra mit dem sachbearbeiter getelt und sie meinte das würde auch automatisch laufen ... Liebe grüsse Corsa

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 19:18



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Das ist ein ziemliches Durcheinander. Ich würde an Deiner Stelle abwarten, was bis Mitte August geschieht. Bekommst Du nicht mehr als Deinen "normalen" Monatsbetrag, würde ich nachhaken. Leider gibt es keinen Automatismus in der Software, d.h. jede Schulpauschale muß manuell nachgepflegt werden. Ein spezieller Bescheid für die Schulpauschale ist mir nicht bekannt. Der Sachbearbeiter kann allenfalls einen entsprechenden Zusatz in den Bescheid schreiben. Das aber kostet Zeit in der Sachbearbeitung und dürfte daher eher selten gemacht werden. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 17:31



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Hallo Steht der Schulbonus jedem der Geld von der ARGE bekommt zu? Meine Tochter kommt nämlich auch in die Schule im August. Wenn es nicht dabei ist, dann einfach beantragen? LG Diana

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 17:35



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Geringverdiener, die gerade mal das Hartz IV Niveau erreichen bekommen diesen Schulbonuns nämlich nicht und ich habe auch 3 Schulkinder und jede Menge Ausgaben und nicht mehr Geld als zu Hartz IV Zeiten. Zuschuß zur Klassenfahrt ---- für Geringverdiener Fehlanzeige. Hartz IV Empfänger bekommen ihn. GEZ Befreiung?? Für Geringverdiener nicht ---- für Hartz IV Empfänger schon. Das nennt sich dann soziale Gerechtigkeit..... Okay, ich bin schon super froh, das ich kein Hartz IV mehr beziehen muß, aber unterm Strich hatte ich damals deutlich mehr Geld als jetzt. Ja, das Thema ist für mich ein Reizthema und dann jammern viele Hartz IV Empfänger noch, wie arg schlecht es ihnen doch geht..... Also mir ging es zu Hartz IV Zeiten nicht wirklich schlecht. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 18:05



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mein sohn kommt jetzt in die erste klasse, muss ich dann vorher einen antrag oder sowas bei der arge stellen oder wird dieser bonus automatisch auch an einschüler gezahlt? oder einfach von selbst formlos den schulvertrag einreichen?

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 18:07



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Geb Dir da Recht auch wenn ich selber Hartz4 bekomme zusätzlich zum Lohn. Aber da müßte vom Staat wirklich eine Lösung her. Ich glaube in Luxembourg bekommen alle diesen Schulbonus und der fällt glaube ich soagr noch höher aus dort. Aber leider sind wir nicht in Luxembourg Gibt es denn wenigstens noch die Schulbuchübernahme? So was gabs doch mal.

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 18:14



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auch wenn ich mich jedesmal bei diesem Thema auf meine Finger setzen muss. Aber mich stört das auch gewaltig. Ausleihen können wir hier in Niedersachsen z.B. Schulbücher- für 22 Euro pro Kind! Das sind dann bei mir nächstes Jahr wenn ich vier in der Schule habe, mal eben schlappe 88 Euro LEIHgebühr.

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 18:20



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ich habe meinen bescheid schon hier. muste eine schulbescheinigung vorlegen und damit bekomme ich im august automatisch den schulbonus ausbezahlt. ohne extzra bescheid etc

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 18:21



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genau diesen Zusatz im Bescheid habe ich drinne... aber nur für meine Große Tochter, aber die Kleine fehlt... nun weiß ich nicht ob ihr das zusteht weil sie ja am 8.8. erst eingeschult wird oder ob es nur für die "Schon"-Schulkinder gilt

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 20:00



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ja da hast du völlig recht, aber durch das Elterngeld bekomme ich im Moment aufstockend Harz 4 und bin froh das ich dasalles nutzen kann... mir ging es aber im letzten Jahr noch genauso wie dir

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 20:03



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achso... hat sich gerade erledigt... hab erst geschrieben und dann dein Posting gelesen... na dann werde ich da nochmal hin machen... danke...

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 20:07



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Von 8 - 14 Jahren habe ich kein Problem, da sind die Kinder zu 99,999999% schulpflichtig, also schenke ich mir das Gerangel um eine Schulbescheinigung und bewillige für solche Kinder die Schulpauschale. Danach brauche ich sie. Was die Einschulung angeht, woher soll ein Sachbearbeiter das wissen? Die Schulbehörde meldet soetwas nicht, gottseidank. Deshalb kann eine Bewilligung nicht automatisch erfolgen. Manche Kinder kommen mit fünf, andere mit acht JAhren in die erste Klasse. Also einen Antrag stellen mit Kopie der Schulanmeldung, Schulbescheinigung o.ä. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 19:02



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ich hab mich hier mit dem depperten amt rumgeschlagen weil die die bescheinigung wollten. hab mehrfach gesagt und auch geschrieben das ein schulpflicht in deutschland besteht. sie wollten wissen ob sie als 13 jährige nochzur schule geht oder vielleicht schon arbeiten???? . ahb mehrfach rumgetelt mit denen und sie haben drauf bestanden sonst hätt ich ned mal merh mein regulären geld im monat mehr bekommen weil ich angeblich nciht mitarbeite und zum sachverhalt mit aufkläre.. vollmeise

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 19:05



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für diese ollen tippfehler...plöde tasti

Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 19:06