Hallo,
ich lese eigentlich nur still mit, möchte heute aber auch mal eine Frage stellen.
Ich bin seit Sept.2012 geschieden und mein geschiedener Mann hat bis jetzt regelmäßig Kindesunterhalt gezahlt. Nun ist er leider arbeitslos und hat eine Arbeitslosengeldsperre bekommen (wg. Auflösungsvertrag). Er sagte mir nun, dass er für Februar keinen Unterhalt zahlen kann. Sobald er wieder Arbeit hat, wird er auch wieder Unterhalt zahlen.
Kann mir jemand sagen, ob ich für diesen Monat die Möglichkeit habe Unterhaltsvorschuß o.ä. zu bekommen?
LG Tanka
Mitglied inaktiv - 07.02.2013, 16:26
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Er darf als Unterhaltszahler keinen Auflösungsvertrag unterschreiben, wenn er danach nicht die Möglichkeit hat, den Kindesunterhalt zu zahlen.
Wende Dich an das Jugendamt. U-Vorschuss kriegst Du, er wird ihn aber dann zurück zahlen müssen.
Den Herrn sollte man mal auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam machen. Lass' das Jugendamt einen schönen Brief verfassen.
von
shinead
am 07.02.2013, 16:36
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Kannst du, aber bis du den bekommst, hat dein Mann wieder bezahlt.
Du bekommst auch nur das Minimum von ich glaube 165 EUR. Und nur wenn das Kind noch unter 12 ist.
von
Catmu
am 07.02.2013, 18:11
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Wer einen Auflösungsvertrag unterschreibt muss den Unterhalt weitee zahlen.
Wenn er sich das leisten kann mehr oder weniger selbst zu kündigen, dann dürfen die Kinder darunter nicht leiden.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2013, 19:16