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Frage zu Umgangsrecht-muss Vater Kind abholen?

Thema: Frage zu Umgangsrecht-muss Vater Kind abholen?

Hallo, hätte mal eine Frage wie es mit dem Umgangsrecht so geregelt wird. Überlege mich von meinem Mann zu trennen, da dieser sehr cholerisches,aggressives Verhalten zeigt. Unsere Tochter (3J) hat davon leider viel mitbekommen und mag bisher immer noch nicht alleine beim Vater bleiben,d.h. ich habe sie bisher immer überall mit hingenommen bzw. zur Oma gebracht. Ich mache mir große Sorgen wie das werden sollte, wenn sie nach einer Trennung alleine zum Vater soll. Wie läuft das bei euch so? Wie lange bleiben die Kinder in diesem Alter beim Vater und muss der Vater die Kinder von der Mutter abholen od. müsst ihr diese hinbringen? Habe die Hoffnung, dass wenn der Vater die Tochter bei mir abholen müsste, er sie dann nicht mit aller Gewalt zum Mitkommen zwingen würde. Sie würde sich mit Sicherheit mit Händen und Füssen wehren, wenn sie ohne mich mit sollte. Ich könnte dann nur hoffen, dass er es sich anders überlegt und wir eine gemeinsame Lösung finden könnten. Jedoch ist für ihn "Kindeswohl" bisher ein Fremdwort.Sie schreiend und weinend beim Vater abzuliefern und dort zu lassen, würde ich nicht übers Herz bringen. Könnt ihr mir vielleicht irgendwelche Tipps geben, bin für alles dankbar. lg Miriam

von Miriam78 am 11.04.2013, 21:03



Antwort auf Beitrag von Miriam78

Der Umgangselternteil muss es holen. Ist denn klar dass das Kind bei Dir bleibt ? Wenn ihr verheiratet seid kannst Du nicht einfach so mit dem Kind ausziehen. Der Vater muss einverstanden sein bei gemeinsamen Sorgerecht. Dann würde ich einen betreuten Umgang anregen, wenn das Kind sogar Angst vorm Vater hat. Da muss erst einmal Vertrauen aufgebaut werden und Nähe. Im Endeffekt wirst Du da um Jugendamt und wohl auch Anwalt nicht herum kommen. Am besten jetzt schon einen Termin beim Jugendamt machen und fragen wir Du im Interesse des Kindes Vorgehen kannst um den Kontakt zum Vater positiv zu gestalten und fragen wie sie Dich unterstützen können.

von Sternenschnuppe am 11.04.2013, 21:12



Antwort auf Beitrag von Miriam78

Naja, wenn sie mit dem Kind auszieht schafft sie Fakten. Aber das Ganze vor dem Kind eskalieren zu lassen ist übel. Das Kind SOLL sich wehren mit dem Vater mitzugehen? Möchtest Du, daß der Vater das Kind nimmt, oder nicht? Er hat ein Anrecht darauf, solange nicht sehr sehr gute Gründe ( Gewalt...und das NACHWEISBAR ) dagegensprechen...

von Hummelhummel am 11.04.2013, 21:26



Antwort auf Beitrag von Hummelhummel

Ja, Fakten. Die bei cholerischem Vater leicht zu Kindesentzug werden und entsprechnendem Richter lebt das Kind dann bei ihm. Das Kind ist 3 und selbst wenn es gehört werden sollte, sprachlich ist es nicht in der Lage sich in der Thematik zu artikulieren.. Daher ist ein Aszug dringend abzusichern und die Erlaubnis von Vater oder ggf. Gericht vorher einzuholen. Ansonsten könnte das gewaltig nach hinten losgehen

von Sternenschnuppe am 11.04.2013, 21:30



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn es ein gewalttätiger Vater ist, kann sie selbstverständlich mit Kind ins Frauenhaus gehen und kein Richter der Welt wird ihr das vorwerfen...

von Hummelhummel am 11.04.2013, 21:42



Antwort auf Beitrag von Hummelhummel

Frauenhaus bei akuter Gewalt ist sicher was anderes. Sich eine Wohnung nehmen und gegen den Willen des Vaters das Kind mitnehmen was anderes.

von Sternenschnuppe am 11.04.2013, 21:54



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Dennoch schafft die Mutter damit Fakten, die ein Gericht so schnell nicht ändern kann und wird. Hab ich jedenfalls dutzendfach erlebt. Die Frage hier ist aber, was möchte sie? Den Umgang zum Vater wird sie nicht verhindern können, denn ein Kind hat ein Anrecht auf beide Eltern und sicherlich wird der Umgang ohne sie stattfinden.

von Hummelhummel am 11.04.2013, 22:00



Antwort auf Beitrag von Hummelhummel

Fakten die ihr genau das Gegenteil bringen können von dem was sie möchte. Warum rätst Du ihr es darauf anzulegen?

von Sternenschnuppe am 11.04.2013, 22:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Weil die Wahrscheinlichkeit, daß der Vater vor Gericht das alleinige Sorgerecht bekommt, weil die Mutter mit Kind ausgezogen ist, gen null strebt. Es sei denn, er war bisher mit Kind zu Hause und sie ist arbeiten gegangen.

von Hummelhummel am 11.04.2013, 22:08



Antwort auf Beitrag von Hummelhummel

Ich kenne andere Fälle. Und daher finde ich es sehr riskant das so herunter zu spielen. Das Kind ist 3 ! Und wird eher nicht gehört werden. GSR heißt dass sie sich absprechen müssen. Macht sie das nicht macht sie sich strafbar, das ist Fakt !

von Sternenschnuppe am 11.04.2013, 22:10



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo, danke für eure Antworten! Also ich habe natürlich nicht vor, einfach auszuziehen und Tochter mitzunehmen. Da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich würde vorher meinen Mann sagen, dass ich mich trenne und er müsste zustimmen schriftlich, dass Tochter mit zu mir kommt. WEnn er sich sträubt, müsste ich Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Da ich seit Geburt hauptsächlich Tochter betreue und Hauptbezugsperson bin würde ich es vermutlich auch bekommen. Sie könnte auch schlecht beim Vater bleiben, da es mit seiner Arbeit unvereinbar wäre. Da habe ich mich schon etwas erkundigt. Natürlich "Soll" sich meine Tochter nicht wehren mit zum Vater zu gehen. Ich wünschte ja das es anders wäre und sie gerne mitgeht ohne Angst zu haben. Das ist oft das schlimme, das manchmal unterstellt wird, man gehöre zu dem Müttern, die Tochter gegen Vater aufhetzen oder Umgangsrecht nicht gönnen.So ist es bei mir mitnichten. Ich habe schon so viel versucht, dass Tochter mehr Vertrauen zum Vater gewinnt und nie schlecht über ihn geredet. Aber was soll ich tun, sie hat nunmal Angst davor, mit ihm alleine zu sein. Ich kann es nicht ändern und natürlich ist er auch schuld daran. Ich habe ihn das schon so oft gesagt, jedoch hat er sich nicht geändert und somit wird Situation auch nicht besser. Ich mache mir da wirklich sehr große Sorgen wie das werden soll! Ich dachte, dass hier vielleicht eine Mami ist, bei der es ähnlich lief. glg

von Miriam78 am 13.04.2013, 15:11



Antwort auf Beitrag von Miriam78

Daher ab zum Jugendamt und beraten lassen. Der Umgang kann auch betreut werden ,dann werden Fachleute sehen dass es so ist wie Du sagst und sie Angst hat. An dieser kann dann mit Hilfe gearbeitet werden. Da muss er dann mitziehen , tut er das nicht , dann kann der Umgang zum Wohle des Kindes auch unterbrochen werden. Aber sprech das alles mit dem Jugendamt ab und bitte um Hife damit ein guter Umgang stattfinden kann !!! Das signalisiert dem Amt auch gleich dass Du für den Umgang bist.

von Sternenschnuppe am 13.04.2013, 17:09



Antwort auf Beitrag von Miriam78

Der Umgangsberechtigte holt und bringt. Lass dich vor dem Auszug nochmal rechtlich beraten bzw. sprich beim Jugendamt vor dass du ausziehen musst und dass du den Umgang gewährleisten willst. Lege dies schriftlich dar, nicht damit es hinterher heisst, du habest ihm das Kind mutwillig entzogen.

von Pamo am 12.04.2013, 08:51