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Frage zu ALG II

Thema: Frage zu ALG II

Hallo, nun muss ich doch eine Frage stellen weil ich sie durch googlen nicht gefunden habe. Ist man in der Elternzeit Rentenversicherungspflichtig? Wie ist das wenn man zb eine Lebensversicherung hat über 8000 Euro man aber nur ein Schonvermögen von3500 hat. Muss man den Rest verbrauchen und diese auflösen? Auch wenn man nach absehbarer Zeit arbeiten geht? Oder ist das in Elternzeit was anderes? LG

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 20:41



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Ist man in der Elternzeit Rentenversicherungspflichtig? Ja, drei Jahre lang(bis zum dritten Lebensjahr des Kindes), wenn keine Teilzeittätigkeit vorliegt. Die Elternzeit wird einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Nur einem Elternteil wird das angerechnet. Wie ist das wenn man zb eine Lebensversicherung hat über 8000 Euro man aber nur ein Schonvermögen von3500 hat. Dient die Lebensversicherung ausschliesslich der Altersvorsorge kommt ein Schonbetrag von 250€ pro Lebensjahr hinzu. Die LV darf aber nicht vor dem 60. Lebensjahr kündbar sein. Läuft die LV vor dem 60. Lebensjahr aus, kann man sie umgehend ohne Einbußen wieder in eine neue LV einbringen. Liegt der Rückkaufwert 10% unter der Summe der eingezahlten Prämien, muss ebenfalls nicht gekündigt werden. Ohne Gewähr! Hoffe ich konnte helfen. ;-)

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 21:29



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aber wenn der Rückkaufwert über 10%ist wird die LV dann ganz rausgenommen aus der berechnung oder sagen die dann brauchen sie zb erst die 1000 Euro guthaben auf? Die LV ist ja als Rente gedacht und so auch geplant bis zu einem bestimmten Jahr. Kann aber vorher ausgelöst werden.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 21:33



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Du hast bis jetzt ja Prämien eingezahlt, diese Summe kannst du ausrechnen. Nun musst du die Versicherung bitten dir den Rückkaufwert zu berechenen. Liegt der Rückkaufwert 10%(oder mehr) unter der Summe der eingezahlten Prämien musst du nicht verkaufen. (Verkauf ohne Verlust nennt sich das). Wenn du verkaufen musst, bist du gezwungen deinen Lebensunterhalt zu bestreiten bis du wieder Hilfsbedürftig bist. Das ist wie gehabt dein Besitz ausgenommen der Freibeträge. Profi fragen! ;-)

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 21:43



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Wenn Du sie auflösen kannst und der Rückkaufswert diese ominösen 10% übersteigt, mußt Du sie verkaufen und verbrauchen. Been there... Du weißt schon... Ich mußte meine gesamte Altersvorsorge auflösen - und das war eine Menge. Das tat schon weh. Andererseits ist es logisch - warum soll der Staat Dir jetzt Unterhalt zahlen, damit Du im Alter "in Saus und Braus" leben kannst? Sonst könnte ja ein Millionär seine Millionen in irgendwelchen Lebensversicherungen parken und bis zur Rente H4 beantragen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 22:40



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Hallo, auch in der Elternezeit hat man leider nur ein begrenztes SChonvermögen --- auch wenn man nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen will. Wie das aber genau mit Lebensversicherungen aussieht, das weiß ich nicht. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 21:29