Alleinerziehend, na und?

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frage in befreundeter sache

Thema: frage in befreundeter sache

vielleicht weiß das jemand, bin echt wütend und kann mir das gar nicht vorstellen. also, ein guter freund von mir hat sich von seiner frau getrennt, 4 kinder, davon 2 gemeinsam, sie 400€ job, kinder "verstaut". sie bewohnten ein haus zur miete, waren bei der arge, da hieß es, sie zahlen 3/4 der miete ( da wohl angemessen ) den rest der gatte, so lange bis die frau untergekommen ist, d.h. entweder eine sozialwohnung oder sie findet auf dem freien markt ein angemessene. so. nun tut sich nichts. seit dezember. mein spezi befürchtet, er muß ewig die 3/4 miete zahlen. kann man sie nicht drängeln auszuziehen??? in dem haus hängt die kaution, die mein freund u.a. braucht, bei der arge hieß es zu allem überfluss noch im dezember, arbeiten braucht sie mit 4 kindern NICHT *kreisch* obwohl beide kleinen einen ganztageskigaplatz haben. rache ist da auch dabei, denn ER hat sich getrennt, wir vermuten, sie WILL gar nicht ausziehen ( hund wurde auch jetzt angeschafft, nicht gerade erleichternd bei der wohnungssuche!) er hat eine eigene wohnung genommen, größer als er allein sie bräuchte, weil er alle 4 kinder JEDES woe bei sich haben will ( die großen sind schon 13 und 16, die kommen nicht mehr jedes woe aber optional ), das kostet einen haufen taler..... also in diesem fall ist der mann echt eine arme sau, aber geht das denn???

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 08:47



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Also ehrlich gesagt kann ich mir das NICHT vorstellen!!! Das widerspricht doch jedem gesunden Menschenverstand...hat der sein Mietverhältnis denn gekündigt??? Dann hat er doch nix mehr damit zu tun...soll er außerdem noch Unterhalt zahlen oder wie sieht die Lage sonst aus??? lg heike

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 09:44



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die arge zahlt die komplette miete von 1300€ und das jetzt schon den 4.monat....war nur im dezember so, daß er was zuzahlen mußte, dann hat sie ihn rausgeworfem. sie hat drei katzen, zwei davon schwanger und den köter vom neuen lover. sie muß 15 "bewerbungen" im monat vorweisen, das kann sie auch aber mit dem gerödel im hintergrund, wer nimmt die denn???? trotzdem, ER haftet für die ganzen mängel im haus, die durch katzen und hund nicht weniger werden und er braucht dringend die kaution....

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:10



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wohlgemerkt. sie hat einen 400€ job und könnte den auch aufstocken, aber wenn sie nicht muß....

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:11



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Das klingt schon plausibler;-) Hm ich denke, er hat seinen Teil gekündigt und hätte vielleicht auf eine Zwischenabnahme oder so bestehen sollen? Daß der Zustand des Hauses festgesetzt wird, in dem es nach seinem Auszug war...hat das irgendwas stattgefunden? Stand er überhaupt im Vertrag und hat ordnungsgemäß gekündigt?

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:15



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...eine gute Freundin hat einen großen Hund und Meerschweinchen...in einer Wohnung und auch dort ist der Zustand 1a! Das haben andere nicht ohne Kinder und Haustiere...

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:17



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er hat noch gar nicht gekündigt, denn es ist ja kein auszugstermin in sicht!!! sie stehen beide im vertrag. plausibler findest du das??? die arge zahlt 1300€ miete???

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:18



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Nein, daß ER nicht zahlen muß - wobei: wenn er im Vertrag steht, ist er haftbar usw. ...dann muß er aus dem Vertrag rausgestrichen werden und sie die alleinige Mieterin! WER steht denn im Vertrag genau drin? Er alleine? Beide? Das andere...wird die Arge ihr dann schon erklären...

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:24



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Hallo Vallie, na er muss aus dem Vertrag raus, dann haftet er auch nicht mehr. Also hin zum Vermieter, die Sachlage erklären und streichen lassen. Er hat ja eine neue Wohnung, die kann er vorweisen. Der Vermieter bekommt ja trotzdem sein Geld von der ARGE. Wie das dann mit der Kaution ist, weiß ich nicht. Wenn sie tatsächlich soviel in der Wohnung beschädigt wird er sie eh nicht in voller Höhe wiederbekommen. Da sollte er mit der Ex einen "Mini-Vertrag" aufsetzen, dass er die Hälfte der Kaution bekommt oder so. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:29



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bei dir, ja, aber dort muß es aussehen!!!??? er war gestern dort...... ICH als vermieter würde niemanden mit 4 kindern, katzen und einem hund nehmen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:30



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soweit ich weiß, ist der vermieter aber informiert. daß die else einen vorvertrag macht, glaub ich nicht. trotzdem will es mir einfach nicht in den kopf, was da passiert. da wird eine hohe mietsumme übernommen, kindergarten, nebenkosten und im gegenzug wird nichts unternommen und ihr auch noch gesagt, sie muß nicht arbeiten!!!! irgendwas hab ich falsch gemacht!

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:41



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Hi Vallie, immerhin sind es 5 Personen, da kommt es schon mal auf die Angemessenheit an. Um was handelt es sich bei den 1.300,- Euren? Warmmiete, bruttokalt, nettokalt? Bei Warmmiete z.B. könnte es knapp werden mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Wäre diese Frau in meinem Fallbestand und die Miete weit unangemessen, würde die angesichts dieser Mondmiete aber jede Menge "Meter" machen, d.h. ich würde von der soviele Bemühungsnachweise vewrlangen, daß ihr Hören und Sehen vergeht. Kommt sie dem nicht nach, wird nur noch die angemessene Miete berücksichtigt und gezahlt, somit laufen Mietschulden auf und das Ganze ist eine Frage der Zeit. Das dauert allerdings, und so ohne weiteres darfst Du ja auch die Kinder nicht obdachlos machen. Das kommt bei den Gerichten überhaupt nicht gut an! Da stehst Du als Sachbearbeiter sehr schnell ganz deppert da! Nein, das muß sehr gut vorbereitet und dokumentiert sein (!!), dann kriegst Du solche Leute aus diesen Palästen. Ob Dein Freund so ohne weiteres aus dem Mietvertrag kommt, wage ich zu bezweifeln. Der Vermieter wäre schön blöd, so hat er zwei Mietparteien, an die er sich im Zweifel halten kann. Aber vielleicht kann er der Arge hin und wieder auf die Füße treten und fragen, wie der Sachstand ist. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 10:56



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1300€ ist die kaltmiete. na ich verstehe schon, daß man die nicht einfach an die luft setzen kann, aber daß so gar kein vorschlag kommt, also eine sozialwohnung, denn auf dem freien markt kriegt die NIE eine.... aber danke für die antwort, ralph!

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 11:07



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Naja, dass ein Arge-Sachbearbeiter die Familie da raus haben will, kann ich nachvollziehen. Aber der eigene Vater? Ist ihm die Kaution echt so wichtig, dass er deswegen möchte, dass seine Kinder aus dem gewohnten Umfeld raus und in ein Sozialghetto einziehen müssen? Persönlich kann ich das nicht wirklich nachvollziehen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 16:53



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wenn du so in der kreide stehst, daß man dir das konto sperrt und du quasi mittellos bist. ja. außerdem ist eine sozialwohnung in münchen nicht gleich sozialghetto. und immerhin finanziere ich der dame ein schönes leben im häuschen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 18:40



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Wieso finanzierst du der Dame ein schönes Leben im Häuschen? Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 03.04.2009, 00:18



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Zahlt er denn Unterhalt für seine 2 Kinder? Wie alt sind die Kinder denn?

Mitglied inaktiv - 03.04.2009, 00:20



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weil die dame im haus residiert und die arge die miete zahlt. ich habe nie in einem haus gewohnt, ich gebe zu, ich kann die frau null leiden! und ja, der vater zahlt unterhalt für die kinder ( 3 und 5 ), fährt jeden morgen von west noch nord, um die kinder in den kiga zu bringen, weil madame nicht in der lage ist ( hat keinen führerschein, kiga etwas entfernt ). es gibt kaum einen besseren, fürsorglicheren, liebevolleren vater und DAS obwohl er ein kind als seins anerkannt hat, das gar nicht von ihm ist ( aber das ist eine andere geschichte ). diese frau ist sein ruin!

Mitglied inaktiv - 03.04.2009, 08:35



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Wenn ich richtig informiert bin, kann er vor Gericht einklagen, daß sie die Kündigung des Mietvertrags unterschreibt bzw. daß ihre Unterschrift vom Gericht ersetzt wird, der Vermieter hat das dann auch so hinzunehmen (wie beim Gegenteil, nämlich der gerichtlichen Wohnungzuweisung), das Gericht wird ihr sicher angemessen (!) Zeit lassen und die Kündigung des Mietvertrags auf einen bestimmten Termin festsetzen, danach wäre er dann da raus, es sei denn, sie kann nachweisen, daß sie sich ausreichend!!! um eine andere Wohnung bemüht hat (um die Nachweise muß sie sich kümmern).

Mitglied inaktiv - 02.04.2009, 12:06